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UZK-IAArtikel 239 Beschau der Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 239 Beschau der Waren (Artikel 189 und 190 des Zollkodex) (1) Beschließt die Zollstelle, nur einen Teil der Waren zu beschauen, so teilt sie dem Anmelder mit, welche Warenpositionen sie beschauen möchte. (2) Weigert sich der Anmelder, bei der Warenbeschau anwesend zu sein oder…

UZKKapitel 3 Überprüfung und Überlassung von Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 3 Überprüfung und Überlassung von Waren Abschnitt 1 Überprüfung Artikel 188 Überprüfung der Zollanmeldung Zur Überprüfung der Richtigkeit der Angaben in der angenommenen Zollanmeldung können die Zollbehörden a)die Zollanmeldung und die Unterlagen prüfen, b)vom Anmelder verlangen, dass er weitere Unterlagen beibringt, c…

UZK-IAKapitel 3 Überprüfung und Überlassung von Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 3 Überprüfung und Überlassung von Waren Abschnitt 1 Überprüfung Artikel 238 Ort und Zeitpunkt der Beschau der Waren (Artikel 189 des Zollkodex) Beschließt die zuständige Zollstelle eine Beschau der Waren nach Artikel 188 Buchstabe c des Zollkodex oder eine Entnahme von Mustern oder Proben…

UZKArtikel 134 Zollamtliche Überwachung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 134 Zollamtliche Überwachung (1) Waren, die in das Zollgebiet der Union verbracht werden, unterliegen ab dem Zeitpunkt ihres Eingangs der zollamtlichen Überwachung und können Zollkontrollen unterzogen werden. Sie unterliegen gegebenenfalls Verboten und Beschränkungen, die unter anderem aus folgenden Gründen gerechtfertigt sein können: Aufrechterhaltung der…

UZKArtikel 140 Entladung und Beschau der Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 140 Entladung und Beschau der Waren (1) Die Waren dürfen nur mit Bewilligung der Zollbehörden an den von diesen bezeichneten oder zugelassenen Orten von ihren Beförderungsmitteln ab- oder umgeladen werden. Diese Bewilligung ist jedoch nicht erforderlich, wenn ein sofortiges Abladen sämtlicher oder eines Teils…

UZKArtikel 190 Teilbeschau der Waren und Entnahme von Mustern und Proben
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 190 Teilbeschau der Waren und Entnahme von Mustern und Proben (1) Wird nur ein Teil der mit einer Zollanmeldung angemeldeten Waren beschaut oder werden Muster und Proben entnommen, so gelten die Ergebnisse dieser Teilbeschau beziehungsweise der Analyse oder Prüfung der Muster und Proben für…

ZT-28001. Allgemeines
geltende FassungRichtlinien08.09.2016

1. Allgemeines Die Überwachung der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr oder der Ausfuhr von Waren (nachstehend "Überwachung" genannt) erfolgt entsprechend den Vorschriften der Artikel 13, 56 Abs. 5 und 58 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK) sowie der Artikel 55 und 56…

UZKArtikel 189 Beschau der Waren und Entnahme von Mustern und Proben
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 189 Beschau der Waren und Entnahme von Mustern und Proben (1) Die Beförderung der Waren zum Ort der Beschau und zum Ort der Entnahme von Mustern und Proben sowie alle für die Beschau oder Entnahme erforderlichen Tätigkeiten werden vom Anmelder oder unter seiner Verantwortung…

UZKArtikel 48 Nachträgliche Kontrolle
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 48 Nachträgliche Kontrolle Zum Zwecke der Zollkontrollen können die Zollbehörden die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben in einer Zollanmeldung, einer Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung, einer summarischen Eingangsanmeldung, einer summarischen Ausgangsanmeldung, einer Wiederausfuhranmeldung oder einer Wiederausfuhrmitteilung sowie das Vorhandensein und die Echtheit, Richtigkeit und…

UZK-IAArtikel 243 Ergebnisse der Überprüfung der Zollanmeldung und der Warenbeschau
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 243 Ergebnisse der Überprüfung der Zollanmeldung und der Warenbeschau (Artikel 191 des Zollkodex) (1) Überprüfen die Zollbehörden die Richtigkeit der Angaben in einer Zollanmeldung, vermerken sie den Umstand, dass eine Überprüfung stattgefunden hat, sowie die Ergebnisse dieser Überprüfung. Bei einer Teilbeschau werden die überprüften…

ZT-28005. Zollämter
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

5. Zollämter Die Zollämter haben die Kontingentstelle bei der Prüfung der Richtigkeit der Überwachungsdaten im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen. Anfragen der Kontingentstelle und von der Kontingentstelle übermittelte Anfragen der Europäischen Kommission sind umgehend zu beantworten.  

UZK-IAUnterabschnitt 3 Förmlichkeiten während des Unionsversands
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

Unterabschnitt 3 Förmlichkeiten während des Unionsversands Artikel 304 Vorführung der im Unionsversand beförderten Waren bei der Durchgangszollstelle (Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Die Waren sind jeder Durchgangszollstelle unter Angabe der MRN der Versandanmeldung vorzuführenzu…

ZK-06126. Überprüfung der Anmeldung
geltende FassungRichtlinien04.08.2016

6. Überprüfung der Anmeldung Die Fallback-Anmeldungen sind von den Kundenteams auf ihre Richtigkeit hin zumindest soweit zu überprüfen, um feststellen zu können, ob eine Überlassung zum Verfahren möglich ist. Im Export und Versand hat immer eine formelle Überprüfung der Anmeldung zu erfolgen. Im Falle…

ZT-28002. Zweck der Überwachung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

2. Zweck der Überwachung In mehreren Zollpräferenzvereinbarungen der Union (Beispiel: Assoziationsabkommen mit mehreren Mittelmeerländern und den mittel- und osteuropäischen Ländern sowie APS) und Rechtsakten zur Regelung von Handelsmaßnahmen (Textilien, Schuhe, Obst und Gemüse) sind derartige Überwachungsmaßnahmen vorgesehen. Diese dienen in erster Linie der Beschaffung von…

ZT-28003. Der Überwachung unterliegender Warenkreis
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

3. Der Überwachung unterliegender Warenkreis Alle Einfuhren (Kapitel 01 bis 98 der Kombinierten Nomenklatur) und ein Teil der Ausfuhren (vor allem Textilien und landwirtschaftliche Erzeugnisse).

UZK-IAAbschnitt 2 Gestellung, Entladung und Beschau der Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 2 Gestellung, Entladung und Beschau der Waren Artikel 190 Gestellung der Waren (Artikel 139 des Zollkodex) Die Zollbehörden können zulassen, dass für die Gestellung der Waren Hafen- oder Flughafensysteme oder andere verfügbare Methoden der Informationsübermittlung verwendet werden.

ZT-250539.3.3. Materielle Prüfung
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

39.3.3. Materielle Prüfung Eine Echtheitsbescheinigung ist nur anzuerkennen, wenn die Nämlichkeit der darin angeführten Waren mit den zur zollamtlichen Abfertigung gestellten Waren gegeben ist. Besonderes Augenmerk ist auf Umstände zu legen, die darauf hinweisen könnten, dass die Ware nicht "handgearbeitet" oder "auf Handwebstühlen…

UZKKapitel 2 Überführung von Waren in ein Zollverfahren
geltende FassungRichtlinien30.09.2016

Kapitel 2 Überführung von Waren in ein Zollverfahren Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften Artikel 158 Zollanmeldung von Waren und zollamtliche Überwachung von Unionswaren (1) Für alle Waren, die in ein Zollverfahren - mit Ausnahme des Freizonenverfahrens - übergeführt werden sollen, ist eine Zollanmeldung zu dem jeweiligen Verfahren erforderlich…

AH-11109. Warenbeschau
geltende FassungRichtlinien07.06.2016

…die außenwirtschaftsrechtlichen Maßnahmen unterliegen, gelten die Vorschriften über die Vornahme der Beschau. Der Anmelder oder die von ihm zur Teilnahme an der Zollbeschau benannte Person muss der Zollstelle die zur Erleichterung ihrer Aufgabe erforderliche Unterstützung gewähren; bei nicht ausreichender Unterstützung muss eine andere Person benannt…

ZK-25405. Überwachung
geltende FassungRichtlinien15.07.2024

5. Überwachung In der Bewilligung wird eine Überwachungszollstelle festgelegt, die die ordnungsgemäße Abwicklung der Begünstigung sicherstellt. 5.1. Aufgaben der Überwachungszollstelle Im Rahmen der Zollaufsicht obliegt der Überwachungszollstelle die Wahrnehmung der zollamtlichen Überwachung (Art. 5 Z 27 UZK in Verbindung mit § 17 ZollR-DG) sowie…