…für den Zivildienstpflichtigen für die Dauer von drei Monaten eine so genannte Freiwilligenförderung (500 Euro monatlich), wenn im Anschluss an die Ableistung des ordentlichen Zivildienstes eine weitere Beschäftigung vereinbart wird. Handelt es sich dabei um einen steuerpflichtigen Vorteil aus dem Dienstverhältnis? Das Zivildienstgesetz ist insoweit…
30. Exkurs: Ausgewählte Befreiungen außerhalb des Gebührengesetzes Rz 1780: Nur in denjenigen Gesetzen, in denen eine Gebührenbefreiung ausdrücklich Verfahren vor den Verwaltungsgerichten sowie vor dem Verwaltungsgerichtshof und dem Verfassungsgerichtshof umfasst, besteht eine Befreiung von der Gebühr nach der VwG-EGebV und nach § 24a VwGG oder…
3.3.25 Bezüge der Zivildiener (§ 3 Abs. 1 Z 23 EStG 1988) Rz 106: Diese Gesetzesstelle enthält eine Steuerbefreiung der Bezüge von Zivildienern, ausgenommen die Entschädigungen in der Höhe des tatsächlichen Verdienstentganges im Sinne des § 34b des Zivildienstgesetzes (ZDG) 1986, BGBl. Nr. 679/1986…
…von der Voll- auf die Teilversicherung (und umgekehrt), ist nur ein Lohnzettel auszustellen. Allenfalls sind auf dem sozialversicherungsrechtlichen Teil des Lohnzettels mehrere Beitragsgrundlagennachweise zu erstellen. Rz 1226: Krankengeldbezug, Präsenz- und Zivildienst oder die Teilnahme an Waffenübungen nach dem Heeresgebührengesetz gelten nicht als Unterbrechung eines Dienstverhältnisses.
…Hilfeleistung in das Ausland (§ 3 Abs. 1 Z 22 lit. b EStG 1988), Bezüge der Zivildiener gemäß § 25 Abs. 1 Z 4 und 5 des Zivildienstgesetzes (§ 3 Abs. 1 Z 23 EStG 1988). Sind die grundsätzlich hochzurechnenden Einkünfte insgesamt negativ, unterbleibt eine Hochrechnung (siehe auch…
… 14a oder § 14b AVRAG Wiedereingliederungsteilzeit gemäß § 13a AVRAG Grundwehrdienst gemäß § 20 Wehrgesetz 2001 oder Zivildienst gemäß § 6a Zivildienstgesetz 1986 Bezug von Altersteilzeitgeld gemäß § 27 AlVG Teilpension gemäß § 27a AlVG Beendigung des Dienstverhältnisses, wenn im Kalenderjahr kein neues Dienstverhältnis bei demselben Arbeitgeber oder einem mit diesem…
…BGBl. Nr. 284/1971, AÖF Nr. 238/1971, erhalten Vergütungen für Zeit- und Arbeitsaufwand an den Vorsitzenden und die übrigen Mitglieder sowie an Senatsvorsitzende des Unabhängigen Beirates für Zivildienstbeschwerdeangelegenheiten (§ 51 Zivildienstgesetz 1986, BGBl. Nr. 679/1986 idF BGBl. I Nr. 161/2013) Entschädigungen der Kontrollorgane…
… 61a der Dienstordnung 1994, 4. für die Zeit des Präsenz- oder Ausbildungsdienstes, des Zivildienstes oder eines gleichartigen Dienstes, für die kein Anspruch auf Bezüge besteht. (3) Rechtmäßig entrichtete Pensionsbeiträge sind nicht zurückzuzahlen. Hat der Beamte für die Zeit eines Karenzurlaubes (Urlaubes ohne Bezüge) Pensionsbeiträge entrichtet…
42.5.6 § 18 EStG 1988 Rz 10458: § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 - Zukunftssicherung während Zeiten des Präsenzdienstes bzw. Karenzurlaubes (Rz 84 und Rz 458) Siehe Rz 10084