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UStR 2000 Rz 2606–261819.2. Entstehung der Steuerschuld
geltende FassungRichtlinien30.11.2021

19.2. Entstehung der Steuerschuld 19.2.1. Lieferungen und sonstige Leistungen 19.2.1.1. Anzahlungen Rz 2606: Zahlungen, die vor Ausführung der Leistung entrichtet werden, sind auch bei der Sollversteuerung jedenfalls im Zeitpunkt ihrer Vereinnahmung zu versteuern (Mindest - Istbesteuerung). Dies gilt auch für…

UStR 2000 Rz 1501–150411. Ausstellung von Rechnungen (§ 11 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…Zeitpunkt der Rechnungserteilung Rz 1504: Die Verpflichtung zur Erteilung einer Rechnung nach § 11 UStG 1994 besteht - soweit nichts anderes vereinbart - ab dem Zeitpunkt der Leistungserbringung bzw. bei einer Anzahlung für eine noch nicht ausgeführte steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung ab dem Zeitpunkt der Vereinnahmung (zu…

UStR 2000 Rz 2681–273120. Veranlagungszeitraum und Einzelbesteuerung (§ 20 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung oder - wenn das Entgelt oder ein Teil des Entgeltes vor Ausführung der Leistung (§ 19 Abs. 2 Z 1 lit. a UStG 1994) vereinnahmt wird sowie bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (§ 17 UStG 1994) - der Zeitpunkt der Vereinnahmung. Randzahlen…

UStR 2000 Rz 781–8016.1.9.1.3. Grundstücke im Miteigentum
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…20.10.2009, 2006/13/0193). Bei Absichtsänderungen ist Rz 901 sinngemäß anzuwenden. Steht im Zeitpunkt der Vereinnahmung einer Anzahlung zweifelsfrei fest, dass der spätere Grundstücksumsatz steuerpflichtig behandelt werden wird, sind im Zusammenhang mit der späteren Grundstückslieferung vereinnahmte Anzahlungen gemäß § 19 Abs. 2 Z 1…

StiftR 2009 Rz 223–2278.2 Zurechnung der Zuwendung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…werden im Fall der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988 nach dem Zeitpunkt der Vereinnahmung (Zuflussprinzip, siehe EStR 2000 Rz 663 ff), sonst im Zeitpunkt ihres Entstehens im Rahmen der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich erfasst. 8.3 Die Stiftung oder Vermögensmasse Rz 227: Zuwendende im…

UmgrStR 2002 Rz 529–5492.3.6. Umwandlungsfolgen beim nicht buchführenden Rechtsnachfolger
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Einbehaltung und Abfuhr der Kapitalertragsteuer richten sich nach §§ 95 und 96 EStG 1988, sodass sich praktische Auswirkungen vor allem dann ergeben, wenn die umgewandelte Kapitalgesellschaft bzw. ihr Rechtsnachfolger keine KESt einbehalten und abgeführt haben. 2.3.6.2.2. Vereinnahmungsfiktion für Forderungen gegen die umgewandelte…

EStR 2000 Rz 4620–462713.2 Verausgabung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…4620: Der Zeitpunkt der Vereinnahmung und Verausgabung steht in einer zeitlichen Wechselbeziehung; somit gelten die Regeln über den Zufluss von Einnahmen - mit umgekehrten Vorzeichen - auch für den Abfluss von Ausgaben. Dies bedeutet, dass Ausgaben dann abgeflossen sind, wenn der geleistete Betrag aus der Verfügungsmacht des…

EStR 2000 Rz 1024–10295.1.3 Betriebseinnahmen und Gewinnermittlung
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…Erbringung der Leistung gegenüber steht). 5.1.3.2 Einnahmen-Ausgaben-Rechnung 5.1.3.2.1 Allgemeines Rz 1026: Erfasst sind alle laufenden Einnahmen, Vorschüsse und geldwerten Güter. Forderungen aus Lieferungen oder Leistungen sind im Zeitpunkt der Vereinnahmung Betriebseinnahme. Bei einer Aufrechnung fließt der…

UStR 2000 Rz 147610.4. Änderung des Steuersatzes und Anzahlungen
geltende FassungRichtlinien04.11.2015

…sind diese zunächst nach der Rechtslage im Zeitpunkt der Vereinnahmung zu versteuern. Ändert sich bis zum Leistungszeitpunkt die steuerrechtliche Lage, ist die Besteuerung der Anzahlung nach Maßgabe der Rechtslage im Zeitpunkt der Leistung zu korrigieren. Diese Korrektur erfolgt im ersten Voranmeldungszeitraum nach Wirksamwerden der Änderung…

EStR 2000 Rz 744–7524.6.2 Auswirkungen bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

…gestellten abziehbaren Vorsteuerbeträge sind im Zeitpunkt der Bezahlung Betriebsausgaben und im Zeitpunkt der Verrechnung mit dem Finanzamt Betriebseinnahmen. Die Zahllast des Voranmeldungszeitraumes ist somit bei Bezahlung eine Betriebsausgabe, eine allfällige Gutschrift für einen Voranmeldungszeitraum stellt eine Betriebseinnahme dar. Da Vereinnahmung und Verausgabung oft in verschiedenen…

EStR 2000 Rz 4601–460913 Zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben (§ 19 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

…Rz 4602: Für den Zeitpunkt der Vereinnahmung von Geld (oder geldwerten Vorteilen) ist es ohne Bedeutung, wann der obligatorische Anspruch (Übergang des bürgerlich-rechtlichen Eigentums) darauf entstanden ist. Wird ein Geschäft zB am 22. Dezember eines Kalenderjahres abgeschlossen, erhält der Steuerpflichtige aber die ihm aus…

EStR 2000 Rz 753–7624.6.2.3 Das Nettosystem
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…in Höhe der für einen Zeitraum vor dem Übergangsstichtag an das Finanzamt entrichteten und als Betriebsausgabe verrechneten Umsatzsteuer, die erst nach dem Übergangsstichtag vereinnahmt wird, im Zeitpunkt der Vereinnahmung ein entsprechender Betrag als Betriebseinnahme zu verrechnen. Rz 762: Sinngemäß ist beim Übergang von der Nettoverrechnung…

EStR 2000 Rz 4847–485214.8 Nichtabzugsfähige Steuern (§ 20 Abs. 1 Z 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…werden konnte. Die bloß auf die unternehmerische Widmung entfallende Vorsteuer von derartigen gemischt genutzten Grundstücken stellt im Zeitpunkt der Vereinnahmung eine Einnahme dar. Die auf den diesbezüglichen Eigenverbrauch entfallende Umsatzsteuer stellt im Zeitpunkt der Verausgabung eine Ausgabe dar. 14.8.4 Nebenansprüche Rz 4852: Nebenansprüche (§…

EStR 2000 Rz 3876–38929.3.5 Behaltefristen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Wird bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 der Veräußerungserlös (die Entschädigungsleistung) erst in späteren Jahren vereinnahmt, so steht dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit offen, den Buchwert sofort als Betriebsausgabe abzusetzen oder nach Art eines Merkpostens zu behandeln (zum Zeitpunkt der Vereinnahmung siehe Rz…

UmgrStR 2002 Rz 1386–14164.2. Übertragungsvorgang (§ 24 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…im Zeitpunkt der Vereinnahmung/Verausgabung (Realisierung) dieser vorbehaltenen stillen Reserven eine Zurechnung an A zu erfolgen. Im Jahr X1 ist für A in der Gewinnermittlung der GesbR einerseits sein dem Beteiligungsverhältnis entsprechender Anteil an den Einnahmen und Ausgaben zu erfassen, somit 180 (90% der Forderung…

AD-70011.6. Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls
geltende FassungRichtlinien20.01.2026

…endgültigen Vereinnahmung von vorläufigen Antidumpingzöllen fallen keine Verzugszinsen im Sinne des Art. 114 Abs. 2 UZK an. 1.6.1. Rückwirkung Im Fall der Verletzung oder Rücknahme von Verpflichtungen können endgültige Zölle auf Waren erhoben werden, die innerhalb von 90 Tagen vor dem Zeitpunkt der…

AD-70012.5. Vereinnahmung des vorläufigen Ausgleichszolls
geltende FassungRichtlinien20.01.2026

…endgültigen Vereinnahmung von vorläufigen Ausgleichszöllen fallen keine Verzugszinsen im Sinne des Art. 114 Abs. 2 UZK an. 2.5.1. Rückwirkung Im Fall der Verletzung oder Rücknahme von Verpflichtungen können endgültige Zölle auf Waren erhoben werden, die innerhalb von 90 Tagen vor dem Zeitpunkt der…

RAE Rz 223–2463.6. Erhebliche Härte
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Rz 234: Zur Beseitigung einer Gefährdung der Einbringlichkeit können vom Abgabepflichtigen entsprechende Sicherheitsleistungen angeboten werden, damit eine Zahlungserleichterungsbewilligung zulässig wird. In einem solchen Fall hat die Sicherheitsleistung vor der (letztinstanzlichen) Entscheidung über das Zahlungserleichterungsansuchen zu erfolgen, weil im Zeitpunkt der Entscheidung die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen des …

UStR 2000 Rz 2451–250617. Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten - Istbesteuerung (§ 17 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…Rz 2456: Bei Rechnungslegung im Wege einer Teilzahlungsanforderung und der damit verbundenen fiktiven Vereinnahmung des Entgeltes bzw. fiktiven Ausführung der Leistung ist im Interesse einer gleichmäßigen Vorgangsweise davon auszugehen, dass die Rechnungslegung nicht schon im Zeitpunkt der Zustellung der Teilzahlungsanforderung an den Leistungsempfänger erfolgt ist…

EStR 2000 Rz 7414.6.1.6 Interimskonto
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…wenn im Rahmen der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten in den zu bilanzierenden Forderungen Umsatzsteuerbeträge zu berücksichtigen sind, deren Schuld gemäß § 19 Abs. 2 Z 1 lit. b UStG 1994 deshalb noch nicht entstanden ist, weil die Vereinnahmung der Entgelte für die betreffenden Umsätze noch aussteht…