…so ist eine Sofortabsetzung der offenen ZehntelabsetzungenFünfzehntelabsetzungen im Rahmen der Ermittlung des Gewinnes aus der Grundstücksveräußerung vorzunehmen (siehe dazu auch Rz 773). Wird von der Regelbesteuerung Gebrauch gemacht, ist die Sofortabsetzung der offenen ZehntelabsetzungenFünfzehntelabsetzungen im Rahmen des laufenden Gewinnes vorzunehmen (nicht zu Lasten des begünstigten…
…gemäß § 28 Abs. 2 EStG 1988 auch wahlweise auf fünfzehn Jahre (bis 2015 zehn Jahre) verteilt werden. Bereits in der Vergangenheit begonnene "freiwillige" Zehntelabsetzungen nach § 28 Abs. 2 EStG 1988 laufen unverändert weiter. Rz 6458a: Treffen Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen im Rahmen einer Baumaßnahme zusammen, ist…
…mit Subventionen (nach Maßgabe der Rz 6501 ff) zu verrechnen; für den verbleibenden Betrag ist mit der Fünfzehntelabsetzung (bis 2015: Zehntelabsetzung) zu beginnen. 21.4.5.4 Nachgeholte Instandsetzungsaufwendungen Rz 6474: Rechtslage für (anschaffungsnahe) Erhaltungsaufwendungen, die bis 31.12.2010 anfallen: Bei Erwerb eines Gebäudes…
21.2 Absetzung für Abnutzung (§ 16 Abs. 1 Z 8 EStG 1988) Rz 6422: § 16 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 regelt die AfA für sämtliche Überschusseinkünfte. Besondere Bedeutung hat die Bestimmung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung von Gebäuden. Die Geltendmachung der AfA…
21.4.6 Herstellungsaufwand Rz 6476: Herstellungsaufwand sind insbesondere Aufwendungen im Zusammenhang mit folgenden Maßnahmen: Aufstockung eines Gebäudes, Zusammenlegung von Wohnungen, erstmaligem Einbau von Zentralheizungen, Aufzugsanlagen usw., Umstellung der Wärmeversorgung von Öl, Gas oder einem festen Brennstoff auf Fernwärme (VwGH 2.10.2014, 2011/15…
…Betrag zwischen Rechtsvorgänger und Rechtsnachfolger nach Monaten aliquotiert wird. Sind die verteilten Absetzungen auf den Rechtsnachfolger übergegangen, gilt hinsichtlich der übergegangenen Zehntelabsetzungen Rz 6487 f entsprechend. Beispiel: Im Jahr 2002 wurden von A für ein vermietetes Gebäude 30.000 Euro für Instandsetzungen aufgewendet. Am 15…
21.7 Nachversteuerung (§ 28 Abs. 7 EStG 1988) - Rechtslage für Veräußerungen vor dem 1.4.2012 21.7.1 Nachversteuerungstatbestand Rz 6511: Rechtslage für Einkunftsquellenübertragungen nach dem 31. Juli 2008 (für Übertragungen eines Gebäudes vor dem 1. August 2008 gelten folgende Ausführungen auch für unentgeltliche…
19.2.2 Jahressechstel (§ 67 Abs. 2 EStG 1988) Rz 1057: Bei jeder Auszahlung von sonstigen Bezügen ist das Jahressechstel neu zu berechnen. Wird die Sechstelgrenze überschritten, sind die übersteigenden Teile des sonstigen Bezuges dem laufenden Bezug des Lohnzahlungszeitraumes zuzurechnen, in dem sie ausgezahlt werden…
…zum Nachversteuerungszeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist. Die besonderen Einkünfte betragen somit 840.000 S. Rz 6515: Nach der Übergangsbestimmung des § 119 Abs. 5 EStG 1988 sind für die Ermittlung der besonderen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Zehntelabsetzungen gemäß §§ 28 Abs. 2 EStG 1972 28 Abs…
…auch eine Aliquotierung, dh. 2/5 für das EU des A (= 200) sowie 3/5 für die X-GmbH (= 300). Fortführung von Zehntelabsetzungen nach § 8 EStG 1988 (siehe EStR 2000 Rz 1406) Fortführung von steuerwirksamen Rücklagen und Rückstellungen Fortführung der Siebentelabschreibung gemäß § 12…
…fortzuführen bzw. zu beachten: Die personenbezogene Verrechnung von Schwebeverlusten gemäß § 2 Abs. 2a EStG 1988 (EStR 2000 Rz 156 ff) Fortführung von Zehntelabsetzungen gemäß § 4 Abs. 7 EStG 1988 (EStR 2000 Rz 1406) Fortführung der Abfertigungsrückstellung (EStR 2000 Rz 3351) unter Beachtung der Übergangsregelungen des §…
19.6.2 Berechnung des Viertels der laufenden Bezüge Rz 1088: Hat das Dienstverhältnis kürzer als zwölf Monate gedauert, dürfen für die Berechnung des Viertels der laufenden Bezüge der letzten zwölf Monate grundsätzlich weder Bezüge aus einem anderen Dienstverhältnis herangezogen werden, noch darf eine Umrechnung…
19.10 Besteuerung von Pensionsabfindungen (§ 67 Abs. 8 lit. e EStG 1988) Rz 1109: Zahlungen für Pensionsabfindungen sind nur dann gemäß § 67 Abs. 8 lit. e EStG 1988 mit der Hälfte des Steuersatzes, der sich bei gleichmäßiger Verteilung des Bezuges auf die Monate des Kalenderjahres…
19.5 Bauarbeiterurlaubsentgelt, -ersatzleistung, -abfindung, Überbrückungsabgeltung und Jahreszwölftel (§ 67 Abs. 5 EStG 1988) Rz 1083: Durch die Bestimmung des § 67 Abs. 5 erster Teilstrich EStG 1988 wird der Zusammensetzung des Urlaubsentgeltes, der Abfindung, der Urlaubsersatzleistung sowie der Überbrückungsabgeltung nach dem Bundesgesetz betreffend den Urlaub und…
11.10 Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 EStG 1988) Rz 805: Ein jährlicher Verkehrsabsetzbetrag steht allen Arbeitnehmern zu, die Einkünfte aus einem bestehenden Dienstverhältnis beziehen, und zwar auch dann, wenn sie nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen. Dieser Absetzbetrag deckt den normalen Aufwand für Fahrten zwischen Wohnung und…
19.2.5 Sonstige Bezüge nach § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 (Solidarabgabe) - Rechtslage ab 1.1.2013 Rz 1069a: Für Lohnzahlungszeiträume ab Jänner 2013 gilt beiBei sonstigen Bezügen nach § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 gilt abweichend von den in Rz 1055…
27.5 Progressionsermäßigung 27.5.1 Hälftesteuersatz Rz 7364: Der Steuersatz ermäßigt sich für außerordentliche Einkünfte (§ 37 Abs. 5 EStG 1988), Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen (§ 37 Abs. 6 EStG 1988) sowie Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen (§ 38 EStG 1988) auf die Hälfte des…
27 Progressionsermäßigung und Sondergewinne (§§ 37, 38 EStG 1988) 27.1 Einkünfteentfällt auf Grund von Beteiligungen (§ 37 Abs. 4 EStG 1988) 27.1.1 Beteiligungserträge Rz 7301: Offene und verdeckte Ausschüttungen der im § 37 Abs. 4 Z 1 lit. aRandzahlen 7301 bis d EStG7309: derzeit frei…
19.2.4 Beispiele zur Funktionsweise des Jahressechstels, des Freibetrages und der Freigrenze 19.2.4.1 Durchgehendes Arbeitsverhältnis Rz 1068: Beispiel 1: Monatsbezug 500 Euro, Sonderzahlung (Urlaubszuschuss) 500 Euro Das Jahressechstel beträgt 1.000 Euro, die Sonderzahlung ist, weil sie unter dem Jahressechstel und…
3.3.10a.6 Inkrafttreten Rz 70v: Die Bestimmung des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 in der Fassung AbgÄG 2011 tritt mit 01.01.2012 in Kraft. Die Übergangsregelung für die Jahre 2011 - 2012 (§ 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 idF BBG…