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UZKArtikel 110 Zahlungsaufschub
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 110 Zahlungsaufschub Die Zollbehörden bewilligen dem Beteiligten auf Antrag gegen Leistung einer Sicherheit einen Zahlungsaufschub in folgender Form: a)einzeln für jeden nach Artikel 105 Absatz 1 Unterabsatz 1 oder Artikel 105 Absatz 4 buchmäßig erfassten Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag, b)global für den Gesamtbetrag…

UZKArtikel 111 Aufschubfrist
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…an dem der Globalisierungszeitraum endet. Sie wird um die Anzahl von Tagen verkürzt, die der Hälfte der Tage des Globalisierungszeitraums entspricht. (4) Wird der Zahlungsaufschub nach Artikel 110 Buchstabe c gewährt, so beginnt die Aufschubfrist an dem Tag zu laufen, der auf den Tag folgt…

RAE Rz 278–2883.13. Erlöschen der Zahlungserleichterung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Zahlungserleichterung unabhängig davon, ob infolge des Terminverlustes ein Rückstandsausweis ausgestellt wird. Rz 280: Ist die Zahlungserleichterung wegen Eintritts eines Terminverlustes erloschen, so bleibt der Zahlungsaufschub auf der Basis der erloschenen Zahlungserleichterung dennoch bis zur Wahrnehmung des Terminverlustes, das bedeutet bis zur Ausstellung eines Rückstandsausweises, bestehen …

RAE Rz 289–3233.15. Stundungszinsen (§ 212 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…für den Stundungszinsen zu entrichten sind Rz 299: Der Zeitraum, für den Stundungszinsen zu entrichten sind, endet im Fall der Bewilligung einer Zahlungserleichterung mit dem Ende des durch sie bewirkten Zahlungsaufschubes (hiebei ist § 212 Abs. 2 zweiter Satz BAO zu beachten), im Fall der Abweisung…

RAE Rz 408–4644.7. Voraussetzungen für die Aussetzung (§ 212a Abs. 1 und 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…27.3.1996, 93/15/0235). Hingegen hat der VwGH bei gleichartigem Sachverhalt die Rechtsverletzungsmöglichkeit bejaht, weil der Antragsteller durch eine rechtswidrige Abweisung des Aussetzungsantrages nicht nur um den Zahlungsaufschub und dessen Wirkungen, sondern auch um die Erstreckung der Entrichtungsfrist gemäß § 212a Abs. 7 BAO…

RAE Rz 465–5184.8. Zurückweisung eines Aussetzungsantrages, Bescheidbeschwerde gegen Abweisung eines Aussetzungsantrages (§ 212a Abs. 3 und 4 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

… 212a Abs. 7 zweiter Satz BAO, somit vor Ablauf der für die Entrichtung einer Abgabe zur Verfügung stehenden Frist oder während der Dauer eines diese Abgabe betreffenden Zahlungsaufschubes im Sinne des § 212 Abs. 2 zweiter Satz BAO gestellter Aussetzungsantrag schiebt die Verpflichtung zur Entrichtung des…

RAE Rz 537–5794.15. Tilgung von ausgesetzten Abgabenschuldigkeiten durch Verwendung von Zahlungen, sonstigen Gutschriften und Guthaben nur auf Verlangen (§ 212a Abs. 8 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…der Bestimmung des § 212a Abs. 9 BAO kein Ermessen eingeräumt. Rz 548: Aussetzungszinsen stellen ein Äquivalent für den tatsächlich in Anspruch genommenen Zahlungsaufschub dar (VwGH 21.7.1998, 97/14/0131). Rz 549: Die Einhebung von Aussetzungszinsen ist im Hinblick darauf, dass diese Zinsen durch…

UZK-DAAbschnitt 2 Entrichtung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 2 Entrichtung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags Artikel 89 Aussetzung der Zahlungsfrist bei einem Antrag auf Erlass (Artikel 108 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Die Zollbehörden setzen die Frist für die Entrichtung des der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags aus, bis sie eine…

UZKAbschnitt 2 Entrichtung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…festgesetzt, dass der Zollschuldner keine längere Zahlungsfrist erhält, als er im Falle eines Zahlungsaufschubs nach Artikel 110 erhalten hätte. Die Zollbehörden können auf Antrag des Zollschuldners die Frist verlängern, wenn der zu entrichtende Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag infolge einer nachträglichen Kontrolle nach Artikel 48 bemessen wurde…

UZK-DAArtikel 91 Aussetzung der Zahlungsfrist im Falle einer durch Verstoß entstandenen Zollschuld
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 91 Aussetzung der Zahlungsfrist im Falle einer durch Verstoß entstandenen Zollschuld (Artikel 108 Absatz 3 Buchstabe c des Zollkodex) (1) Die Zollbehörden setzen die Frist für die Entrichtung des der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags durch die in Artikel 79 Absatz 3 Buchstabe a…

UZK-DAArtikel 253 Geltungsdauer von Entscheidungen zur Gewährung eines Zahlungsaufschubs, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…zur Gewährung eines Zahlungsaufschubs, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind Gemäß Artikel 224 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 getroffene Entscheidungen zur Gewährung eines Zahlungsaufschubs, die am 1. Mai 2016 gültig sind, bleiben wie folgt gültig: a)wenn der Zahlungsaufschub zur Anwendung…

RAE Rz 1430–145016. Hemmung der Einbringung (§ 230 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

… 230 Abs. 3 BAO, wenn es vor Ablauf der für die Entrichtung einer Abgabe zur Verfügung stehenden Frist (Fälligkeit oder eine von Gesetzes wegen zustehende oder bescheidmäßig zuerkannte Zahlungsfrist) oder während der Dauer eines diese Abgabe betreffenden Zahlungsaufschubes iSd § 212 Abs. 2 zweiter Satz BAO…

UZKArtikel 112 Sonstige Zahlungserleichterungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 112 Sonstige Zahlungserleichterungen (1) Die Zollbehörden können dem Zollschuldner andere Zahlungserleichterungen als einen Zahlungsaufschub gewähren, sofern eine Sicherheit geleistet wird. (2) Werden nach Absatz 1 Zahlungserleichterungen gewährt, so werden Kreditzinsen auf den Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag berechnet. Für Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, entspricht…

RAE Rz 519–5364.13. Einbeziehung getilgter Beträge in die Aussetzung der Einhebung (§ 212a Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…13. Einbeziehung getilgter Beträge in die Aussetzung der Einhebung (§ 212a Abs. 6 BAO) Rz 519: Aus dem Wesen eines Zahlungsaufschubes ergibt sich, dass ein solcher für bereits entrichtete Abgaben grundsätzlich nicht in Betracht kommen kann. Rz 520: Ausnahmen von diesem Grundsatz sieht insbesondere § 212a Abs…

UStR 2000 Rz 344626a. Sonderregelung für die Erklärung und Entrichtung der Steuer bei der Einfuhr (§ 26a UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien30.11.2021

26a. Sonderregelung für die Erklärung und Entrichtung der Steuer bei der Einfuhr (§ 26a UStG 1994) Rz 3446: Ab 1.7.2021 besteht bei Anwendung des zollrechtlichen Zahlungsaufschubes (Art. 110 UZK) die Möglichkeit, für Einfuhren die Sonderregelung in § 26a UStG 1994 in Anspruch zu nehmen, und…

RAE Rz 1451–147016.9. Antrag auf Aussetzung der Einhebung (§ 230 Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…auslöst, wenn es - von den Fällen des § 212 Abs. 3 BAO abgesehen - spätestens vor dem Ablauf der für die Entrichtung einer Abgabe zur Verfügung stehenden Frist oder während der Dauer eines diese Abgabe betreffenden Zahlungsaufschubes iSd § 212 Abs. 2 zweiter Satz BAO eingebracht wird, bewirkt…

ZK-17702. Allgemeines zu den Vereinfachungen
geltende FassungRichtlinien19.09.2022

…Sicherheitsleistung erforderlich. Die Leistung einer Sicherheit bei Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr im Rahmen von Vereinfachungen erfolgt im Wege eines zuvor bewilligten Zahlungsaufschubes. Bei der Anwendung von Vereinfachungen zur Überführung in ein besonderes Zollverfahren ist die Sicherheit bereits im Rahmen der Bewilligung zum besonderen Verfahren…

MO-83007.26. MO26 NA I-Waren
geltende FassungRichtlinien01.03.2011

…Betracht: Hinterlegung von österreichischen umlauffähigen Zahlungsmitteln, Hinterlegung von fremden umlaufgültigen Zahlungsmitteln, für die Zollentrichtungskurse festgesetzt wurden und Hingabe von Eurocheques - maximal sechs Eurocheques je Zahlungsfall. Die Leistung des Sicherheitsbetrages im Wege des Zahlungsaufschubes bzw. durch geldunwirksame Vormerkung auf dem Aufschubkonto ist auszuschließen. Die Verrechnung der…

ZK-0612Datengruppe Kopfdaten (Hea, 1x, P)
geltende FassungRichtlinien17.07.2006

…der erteilten Bewilligung zugewiesene Zahlungsaufschubkonto-Nummer anzugeben. Nicht anzugeben bei der Überführung von Waren mit Vorfinanzierung in ein Zolllager im Hinblick auf ihre Ausfuhr sowie bei der Wiederausfuhr im Anschluss an ein Zolllagerverfahren bzw. nur anzugeben, sofern eine Abgabenentrichtung im Wege eines bewilligten Zahlungsaufschubkontos erfolgt. …

ZK-0612Datengruppe Kopfdaten (Hea, 1x, P)
geltende FassungRichtlinien17.07.2006

…Codeliste | SAD-Feld | Art | Zahlungsaufschub-Abgabenkonto | DefPayRef | n7 |   | 48 | A | Beschreibung: | Bei Entrichtung der Abgaben im Rahmen eines bewilligten Zahlungsaufschubes, ist die im Rahmen der erteilten Bewilligung zugewiesene Zahlungsaufschubkonto-Nummer anzugeben. | Beispiel: |…