…das Verfahren über die Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Abfuhrabgaben richtet sich danach, welcher Abgabenbehörde die Einhebung der betroffenen Abgabe obliegt. Dies gilt gleichermaßen für Bundesabgaben wie für Landes- und Gemeindeabgaben. Rz 1939b: Die Zuständigkeitsbestimmung des § 240 Abs. 3 letzter Satz BAO gilt nur für Bundesabgaben…
…Abgabenbehörde. Das der Abgabenbehörde eingeräumte Ermessen erfordert dem § 20 BAO zufolge die Beachtung der Grundsätze der Billigkeit und Zweckmäßigkeit. Bei der Ermessensübung sind demnach berechtigte Interessen des Abgabepflichtigen gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Einbringung der Abgabe unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände abzuwägen…
…im Kreditkartengeschäft), von Dienstleistungen iZm der Abwicklung von Zahlungen im Rahmen von "Zahnbehandlungsplänen", die darin bestehen, dass der Unternehmer die betreffenden Kreditinstitute zum einen anweist, auf der Grundlage einer Einzugsermächtigung eine Geldsumme vom Bankkonto eines Patienten auf das des Unternehmers zu überweisen, und zum anderen…
…Abgabe (Umsätze des Vorjahres) | Jahreserklärung (Umsätze des laufenden Jahres) | Zahlung | ZM (**) | Befreiter Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 (Rz 994 ff) | Nein | Nein (*) | Nein (*) | Quartal | 0 € - 35.000 € und kein gemäß …
… 230 Abs. 3 BAO die Dreimonatsfristen des § 217 Abs. 3 BAO (siehe Rz 937 und Rz 940). Rz 1439: Ein Zahlungserleichterungsansuchen ist zeitgerecht iSd § 230 Abs. 3 BAO, wenn es vor Ablauf der für die Entrichtung einer Abgabe zur Verfügung stehenden Frist (Fälligkeit oder eine…
…muss die Wahrscheinlichkeit bestehen, dass die in Artikel 117 und Artikel 45 Absatz 2 des Zollkodex festgelegten Bedingen erfüllt werden. (2) Befinden sich die betreffenden Waren zum Zeitpunkt des Antrags auf Erlass nicht mehr unter zollamtlicher Überwachung, ist eine Sicherheit zu leisten. (3) Abweichend von…
Artikel 45 Aussetzung der Vollziehung (1) Die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen eine Entscheidung hat keine aufschiebende Wirkung. (2) Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten…
…Buchstaben b oder c des Zollkodex, und dieser Person kann auch keine Täuschung oder grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden. (2) Eine Aussetzung der Frist wird einer Person nur dann gewährt, wenn diese eine Sicherheit in Höhe der fraglichen Einfuhr- und Ausfuhrabgabe leistet; ausgenommen sind folgende Situationen…
…auf diese aufzuteilen. Rz 134f: Die Erfüllung eines Pflichtteilsanspruches durch ein im Nachlass befindliches Grundstück stellt eine unentgeltliche Grundstücksübertragung dar. Die Abfindung des Pflichtteilsberechtigten mit einem nachlassfremden Grundstück stellt eine Hingabe an Zahlungs statt (siehe Rz 6167a) und daher eine Veräußerung durch den Erben dar…
…Rz 1459: Da dem § 230 Abs. 7 letzter Satz BAO zufolge eine Zahlungserleichterung mit der Zustellung des Vollstreckungsbescheides außer Kraft tritt, bedarf es keines Widerrufes des Zahlungserleichterungsbescheides und ist somit auch keine Nachfrist gemäß § 212 Abs. 3 BAO zu setzen. Eine Verpflichtung zur Entrichtung eines…
Artikel 110 Zahlungsaufschub Die Zollbehörden bewilligen dem Beteiligten auf Antrag gegen Leistung einer Sicherheit einen Zahlungsaufschub in folgender Form: a)einzeln für jeden nach Artikel 105 Absatz 1 Unterabsatz 1 oder Artikel 105 Absatz 4 buchmäßig erfassten Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag, b)global für den Gesamtbetrag…
Abschnitt 2 Entrichtung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags Artikel 108 Allgemeine Zahlungsfristen und Aussetzung der Zahlungsfrist (1) Der einer nach Artikel 102 mitgeteilten Zollschuld entsprechende Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag ist vom Zollschuldner innerhalb der von den Zollbehörden gesetzten Frist zu entrichten. Unbeschadet des Artikels 45 Absatz 2…
Artikel 113 Zwangsvollstreckung Ist der Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag nicht fristgerecht entrichtet worden, so stellen die Zollbehörden die Entrichtung dieses Betrags mit allen ihnen nach dem Recht des betreffenden Mitgliedstaats zu Gebote stehenden Mitteln sicher.
…Grund insolvenzrechtlicher Bestimmungen (KOIO, AO) Einbringungsmaßnahmen nicht zulässig sind und keine Zahlungen eingehen, kommt eine Aussetzung der Einbringung in Betracht. Rz 1495: Da sich die grundsätzliche Verrechnungsregelung des § 214 Abs. 1 BAO ihrem Sinn und Zweck nach nur auf Abgaben beziehen kann, die einzuheben sind…
…bereits von dritter Seite entrichtet wurde. Rz 2395: Das Einlösen des Gutscheins kann in der Weise erfolgen, dass der Endabnehmer den Gutschein beim Erwerb der Leistung an Zahlungs Statt einsetzt und der Zwischenhändler sich den Nennwert des Gutscheins vom Unternehmer, der den Gutschein ausgegeben hat…
…Forderungspfandgläubiger die ihm abgetretene bzw. verpfändete und bereits fällige Forderung gegenüber dem Bund zu einem Zeitpunkt geltend, in dem die Abgabenforderungen noch nicht fällig geworden sind, kann die Bundesdienststelle die Zahlung nicht etwa mit dem Hinweis auf eine zwar schon existierende, aber noch nicht fällige…
…Betrag im Zeitpunkt der Erledigung im Rückstand Deckung findet. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen für mehrere Abgaben die für ihre Entrichtung zur Verfügung stehende Frist gleichzeitig endet und Zahlungen geleistet werden und der Abgabepflichtige durch Unterlassung einer Weisung eine Verrechnung nach § 214 Abs…
…Zahlungs statt stellt einen Veräußerungsvorgang dar (siehe auch Rz 6167a). Veräußerungserlös ist die getilgte Verbindlichkeit. Beispiel 1: A, B und C sind zu je einem Drittel an der ABC-OG beteiligt. In dieser MU befinden sich seit der Gründung der OG durch A, B und…
…der Beendigung der mechanischen Fertigstellung und der Eignung zum Probebetrieb gegeben (VwGH 8.3.1994, 93/14/0179). Zu den anschaffungsnahen Erhaltungsaufwendungen siehe Rz 2620 ff. 6.4.1.3 Anschaffungspreisprinzip Rz 2170: Anschaffungskosten müssen auf tatsächlich am Markt realisierte Zahlungs- oder Austauschvorgänge zurückführbar sein…
…oder einer Überlassung an Zahlungs statt gemäß § 154 AußStrG eine Masseforderung dar (OGH 28.5.2013, 8 Ob 141/12m). Bei Masseunzulänglichkeit sind die Masseforderungen entsprechend deren Rangordnung (vgl. § 47 IO) zu befriedigen. Die ImmoESt ist als übrige Masseforderung zu qualifizieren und daher gegenüber anderen…