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ZK-2030Anhang 9B: Übersiedlungsgut - ZBefr 2
geltende FassungRichtlinien03.03.2021

…2: Übersiedlungsgut [Grafik]   Hinweise zum ZBefr 2: Hat der Antragsteller ein Beförderungsmittel angekreuzt, dann ist im Grundlagenbescheid auch über das sonstige Übersiedlungsgut abzusprechen. Diese Erklärung ist nicht erforderlich für Übersiedlungen nach einer anderen Rechtsgrundlage als der ZBefrVO, dh. für andere Verfahrenszusatzcodes als C01. Ist…

EStR 2000 Rz 8205–820731.6.4 Einkommensteuererklärung
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

31.6.4 Einkommensteuererklärung Rz 8205j: Im Rahmen der Einkommensteuererklärung kann die Anwendung der Zuzugsbegünstigung geltend gemacht werden. Dazu ist das Formular E1 (Einkommensteuererklärung) zu verwenden. Voraussetzung für eine Zuzugsbegünstigung ist stets, dass ein entsprechender Zuzugsbegünstigungsbescheid des Finanzamtes Österreich (bis 31.12.2020: Bundesministers für…

ZK-2030Anhang 8B: Kurznummern für Einfuhrabgabenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

…wurden. | Kurznummer | Bezeichnung | nur zulässig bei VZC | 9905 0000 00 | Übersiedlungsgut nach Art. 2 Abs. 1 Buchstabe c ZBefrVO, ausgenommen Waren, die Einfuhrverboten und -beschränkungen unterliegen | C01 | 9919 0000 00 | Särge mit Verstorbenen und Urnen mit der…

ZK-25400. Einführung
geltende FassungRichtlinien15.09.2025

…Anwendungsbereich Art. 254 UZK In der Endverwendung können Waren aufgrund ihres besonderen Zwecks abgabenfrei oder zu einem ermäßigten Abgabensatz zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden. Soweit für Waren der Zollbefreiungsverordnung (ZBefrVO) eine Verwendungsverpflichtung vorgesehen ist, wird diese analog der Endverwendung durchgeführt. Alternativ werden im Anwendungsgebiet…

ZK-2030Anhang 1: Bücher, Veröffentlichungen und Dokumente
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

…Veröffentlichungen und Dokumente (siehe Anhang I ZBefrVO) Anhang 2: Bild- und Tonmaterial erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (siehe Anhang II ZBefrVO) Anhang 3: (siehe Anhang III ZBefrVO) Anhang 4: (siehe Anhang IV ZBefrVO) Anhang 5: Siehe DVO 80/2012 und DVO 197/2013 Anhang 6…

ZK-20300.3. Verfahrensablauf
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…in den zollrechtlich freien Verkehr vornimmt. Für Abgabenbefreiungen, die von einer bestimmten Verwendung der Waren durch den Empfänger abhängen, gilt Artikel 123 ZBefrVO. Diese Waren können im externen Versandverfahren in den zuständigen Mitgliedstaat weitergeleitet werden. 0.3.2. Antrag Für die Feststellung der Eingangs- oder…

ZK-20301. Befreiungen für den Reiseverkehr
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…1.1.1. Warenkreis Waren im persönlichen Gepäck (Abschnitt 1.3.1.) aus Drittländern kommender Reisender sind innerhalb der nachstehend angeführten Freigrenzen und Freimengen abgabenfrei, soweit es sich um nichtgewerbliche Einfuhren (Abschnitt 1.3.2.) handelt (Artikel 41 ZBefrVO iVm § 6 Abs. 5 UStG 1994…

ZK-20302. Befreiungen für Paketsendungen
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

…25 ff ZBefrVO). Innerhalb (und nicht zusätzlich zu) dieser Freigrenze darf die Sendung enthalten: Tabakwaren: 50 Stück Zigaretten oder 25 Stück Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 Gramm) oder 10 Stück Zigarren oder 50 Gramm Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren Produkte…

ZK-20303. Befreiungen bei Wohnsitzverlegung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…ist ausgeschlossen für (Art. 6 ZBefrVO): alkoholische Erzeugnisse, Tabak und Tabakwaren, Nutzfahrzeuge (siehe Abschnitt 10.4.1.1.) und gewerblich genutzte Gegenstände (außer tragbare Instrumente für handwerkliche oder freiberufliche Tätigkeiten). Tragbare Instrumente für handwerkliche oder freiberufliche Tätigkeiten sind Instrumente und Apparate, die ihrer Beschaffenheit nach…

ZK-20303.2. Heiratsgut (C02, C03)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…wenn der Geschenkgeber seinen gewöhnlichen Wohnsitz außerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft hat (Art. 12 Abs. 2 ZBefrVO). Das Geschenk muss für eine begünstigte Person (siehe Abschnitt 3.2.2.) bestimmt sein. 3.2.1.2. Sonstiges Heiratsgut (C02) Unter sonstiges Heiratsgut fallen "Aussteuer": Der Begriff…

ZK-20303.4. Gegenstände von Schülern und Studenten (C06)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…zur normalen Einrichtung eines Schüler- bzw. Studentenzimmers gehörende Gebrauchtmöbel von zu Studienzwecken in das Zollgebiet der Gemeinschaft einreisenden Schülern und Studenten zum persönlichen Gebrauch während der Schul- bzw. Studienzeit (Art. 21 ZBefrVO). Ausstattung sind Haus-, Bett-, Tisch- und Leibwäsche und Kleidung, auch neu. Schulmaterial sind…

ZK-20304. Befreiungen in Todesfällen
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…oder Vermächtnisnehmer Begünstigt sind: natürliche Personen mit gewöhnlichem Wohnsitz im Zollgebiet der Gemeinschaft und juristische Personen, die im Zollgebiet der Gemeinschaft niedergelassen sind und eine Tätigkeit ohne Gewinnabsicht ausüben (Art. 20 ZBefrVO). Wer als Erbe oder Vermächtnisnehmer in Betracht kommt, richtet sich nach dem Erbrecht (§…

ZK-20304.2. Särge, Urnen und Grabschmuck (C41)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…Särge, Urnen und Grabschmuck (C41) 4.2.1. Särge und Urnen Abgabenfrei sind Särge mit Verstorbenen und Urnen mit der Asche Verstorbener (Art. 113 ZBefrVO; Kurznummer 9930 1400). Leere Särge und Urnen sind von der Befreiung nicht umfasst. 4.2.2. Grabschmuck 4.2.2…

ZK-20304.3. Waren für Kriegsopfergedenkstätten (C40)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…der Unterhaltung oder Ausschmückung von Friedhöfen, Gräbern und Gedenkstätten für die in der Gemeinschaft bestatteten Kriegsopfer dritter Länder (Art. 112 ZBefrVO). Kriegsopfer sind allgemein an den Folgen von Kriegen verstorbene natürliche Personen. Es kommt für die Befreiung darauf an, dass es sich um Kriegsopfer aus…

ZK-20305. Befreiungen für erzieherische, wissenschaftliche oder kulturelle Zwecke
geltende FassungRichtlinien03.03.2021

…1. Bücher, Veröffentlichungen und Dokumente (C11) 5.1.1. Warenkreis Abgabenfrei sind die in Anhang 1 angeführten Bücher, Veröffentlichungen und Dokumente (Art. 42 ZBefrVO). Die Befreiung bezieht sich nicht auf die Einfuhrumsatzsteuer (§ 6 Abs. 4 Z 4 lit. g UStG 1994). 5.1.2. Personenkreis…

ZK-20305.2. Bild- und Tonmaterial, Sammlungsstücke und Kunstgegenstände (C12) (s auch DVO 2011/125 u. 2013/504)
geltende FassungRichtlinien10.08.2026

…u. 2013/504) 5.2.1. Warenkreis 5.2.1.1. Bild- und Tonmaterial (Anhang-2-Waren) Abgabenfrei ist das in Anhang 2 angeführte Bild- und Tonmaterial (Art. 44 ZBefrVO). Die Befreiung bezieht sich nicht auf die Einfuhrumsatzsteuer (§ 6 Abs. 4 Z 4 lit. g…

ZK-20305.3. Wissenschaftliche Instrumente oder Apparate (C13) (siehe auch DVO 2011/1225 u. 2013/504)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…504) 5.3.1. Warenkreis 5.3.1.1. Instrumente und Apparate Abgabenfrei sind wissenschaftliche Instrumente und Apparate, die ausschließlich für nichtkommerzielle Zwecke eingeführt werden (Art. 44 ZBefrVO). Die Befreiung bezieht sich nicht auf die Einfuhrumsatzsteuer (§ 6 Abs. 4 Z 4 lit. a UStG 1994…

ZK-20306. Befreiungen für Sportveranstaltungen
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…pharmazeutische Erzeugnisse für die Human- oder Veterinärmedizin, die zur Behandlung von Menschen oder Tieren bestimmt sind (Art. 60 ZBefrVO). Der Umfang beschränkt sich auf die während des Aufenthalts der an der internationalen Sportveranstaltung teilnehmenden Menschen oder Tiere üblicherweise bzw. erfahrungsgemäß erforderlichen Mengen. Die Erzeugnisse müssen…

ZK-20307.2. Waren zugunsten Behinderter (C21, C22, C23, C24, C25) (s. auch DVO 2011/1224)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…Behinderte (C24, C25) Abgabenfrei sind für die Erziehung, Beschäftigung und soziale Förderung anderer körperlich oder geistig behinderter Personen eigens gestaltete Gegenstände (Art. 68 ZBefrVO). Die Befreiung kann in Anspruch genommen werden von den Behinderten selbst, wenn sie zu deren Eigengebrauch eingeführt werden (C24), oder von…

ZK-20307.3. Waren zugunsten von Katastrophenopfern (C26)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…die die EU-Kommission auf Antrag des oder der betroffenen Mitgliedstaaten erlässt (Art. 76 ZBefrVO). 7.3.3.2. Vorläufige Feststellung Die Feststellung der Abgabenfreiheit erfolgt durch Annahme der Zollanmeldung (siehe Abschnitt 0.3.3.1.) in vorläufiger Form. Die begünstigte Organisation muss sich schriftlich…