29.6.5.4 Wirkung unterjähriger Beginn/Beendigung der Abzugsbefreiung Rz 7765: Beginnt unterjährig eine Befreiung oder fallen die Voraussetzungen für eine solche weg, ist bei Einlagen ein Kontoabschluss, bei Wertpapieren eine Veräußerung zu unterstellen. Fällt somit aufgrund einer beginnenden Befreiung die KESt-Abzugspflicht weg…
14.2.2.3 Wirkung Rz 999: Fallen die Elemente des Mantelkaufes innerhalb eines Wirtschaftsjahres an, ist der Verlustvortrag ab diesem Wirtschaftsjahr verloren. Verteilen sich die Strukturänderungen gesamthaft über mehr als ein Wirtschaftsjahr, geht der Verlustvortrag ab jenem Wirtschaftsjahr verloren, in dem das erste Tatbestandselement…
13.7 Wirkungen verdeckter Ausschüttungen 13.7.1 Allgemeines 13.7.1.1 Behandlung bei der Körperschaft 13.7.1.1.1 Neutralisierung der verdeckten Ausschüttung Rz 648: Bei verdeckten Ausschüttungen handelt es sich um Vorgänge, welche die Ermittlung des Einkommens nicht beeinflussen dürfen (siehe…
16.2.1.5 Wirkungsweise Rz 1180: Da Beteiligungserträge steuerfrei bleiben, lösen sie die Anwendung des § 12 Abs. 2 KStG 1988 (siehe Rz 1267 bis 1288) aus. Für Beteiligungen iSd § 10 KStG 1988 gilt auch § 12 Abs. 3 KStG 1988 (siehe Rz 1289 bis 1306…
Verordnung des Bundesministers für Finanzen mit der die Zollentrichtungsverordnung 2016 - Zollentrichtungskurse mit Wirkung vom 1. AugustSeptember 2026 geändert wird GZ. 2026-0.640.518 0.720.648 vom 2927. JuliAugust 2026 Kundgemacht gemäß § 65 Abs. 1 Z 3 ZollR-DG durch Anschlag bei den Zollstellen…
3.8.1.4. Zeitliche Wirkung des Verlustabzugs bei der übernehmenden Körperschaft Rz 1192: Die übernehmende Körperschaft kann die einbringungsbedingt auf sie übergegangenen Verluste in dem dem Einbringungsstichtag folgenden Veranlagungszeitraum als Sonderausgabe absetzen. Aus der ertragsteuerlichen Gleichsetzung des Veranlagungszeitraumes mit dem Kalenderjahr ergibt sich auch…
…Kaufvertrages über ein Gemeindegrundstück bei der Gemeinde eingebracht. Der Tatbestand der Eingabe wird nicht verwirklicht, da der Verkauf des Grundstückes nicht im öffentlich-rechtlichen Wirkungskreis der Gemeinde liegt. 10.5.6. Privatinteresse Rz 417: Privatinteresse ist anzunehmen, wenn der Einschreiter bei Erfüllung seines Begehrens irgendeinen…
2.3.2. Die übrigen Gebietskörperschaften im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises (§ 2 Z 2 GebG) 2.3.2.1. Allgemeines Rz 30: Gebietskörperschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Gebietshoheit gegenüber jedermann, der sich auf ihrem Gebiet aufhält. Sie sind grundsätzlich für alle Angelegenheiten…
…VwGH 21.3.1995, 95/14/0034); es wird bloß der Zeitpunkt, bis zu dem die Abgabe zu entrichten ist, mit einer die Vollstreckung hemmenden Wirkung hinausgeschoben (VwGH 18.12.1992, 89/17/0083; VwGH 11.8.1993, 93/13/0156). Das Gleiche gilt für…
… 212 Abs. 4 BAO zufolge kommt Bescheidbeschwerden (§ 243 BAO) gegen Bescheide betreffend die (teilweise) Abweisung von Zahlungserleichterungsansuchen sowie solche Beschwerden betreffenden Vorlageanträgen (§ 264 BAO) die Wirkung eines neuerlichen Zahlungserleichterungsansuchens zu. Rz 338: § 212 Abs. 4 BAO kommt nur dann zur Anwendung, wenn einem Ansuchen um…
…Einbringung nicht gehemmt (§ 230 BAO) oder nicht ausgesetzt (§ 231 BAO) ist, § 242 BAO nicht Anwendung findet oder andere gesetzliche Vorschriften der Vollstreckung nicht entgegenstehen (zB Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 85 VfGG oder § 30 VwGG). Die Abgaben können nach Maßgabe des § 3 AbgEO im finanzbehördlichen…
…beachtet. Mangels wirksamer Bekanntgabe des Abgaben- oder Haftungsbescheides ist kein gültiges Leistungsgebot ergangen. Einwendungen gemäß § 12 AbgEO oder § 13 AbgEO wurde stattgegeben. Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung (§ 85 VfGG oder § 30 VwGG) wurde nicht beachtet. Rz 1944: Eine Abgabe wäre zB dann nicht zu Unrecht zwangsweise…
12.1.2. Vorsteuerabzug aufgrund der Rechnung 12.1.2.1. Rechnung mit gesondertem Steuerausweis Rz 1815: Nur eine gesondert in Rechnung gestellte USt darf als Vorsteuer abgezogen werden (siehe Rz 1505 bis Rz 1556). Zur Gutschrift als Rechnung siehe Rz 1638 bis 1664. Wurden…
…Vertrages zu eigenen Handen zuzustellen, zumal dem § 1395 ABGB zufolge an den Abtretenden (somit an den Abgabenschuldner) solange mit schuldbefreiender Wirkung gezahlt werden kann, bis der übernommene Schuldner von der Abtretung Kenntnis erlangt. Rz 164: Die Errichtung eines schriftlichen Abtretungsvertrages ist gebührenfrei (§ 33 TP 21…
…einer Erwähnung im Spruch des Bewilligungsbescheides bedarf, insoweit, als bezüglich von der Zahlungserleichterung umfasster Abgaben einer Beschwerde an den VfGH oder einer Revision an den VwGH aufschiebende Wirkung zuerkannt wird (siehe Rz 246). Für allenfalls im Rückstand verbleibende Abgabenschuldigkeiten ist zweckmäßigerweise ein gemäß § 294 Abs…
…Abgabe setzt nicht die Rechtskraft des Abgabenbescheides voraus (VwGH 30.5.1995, 95/13/0130). Da nach § 254 BAO eine Bescheidbeschwerde keine aufschiebende Wirkung hat, steht der Umstand, dass ein Abgabenbescheid mit Beschwerde angefochten wurde, der Entstehung der Säumniszuschlagsverpflichtung nicht entgegen (VwGH 23.3.2000…
…auf Hemmung der Einbringung besteht, liegt in den Fällen des § 230 Abs. 4 BAO die (nicht an eine Bescheiderteilung gebundene) Zuerkennung der eine Hemmung der Einbringung auslösenden aufschiebenden Wirkung im Ermessen der Abgabenbehörde. 16.4.1. Zeitgerechtes Zahlungserleichterungsansuchen Rz 1438: Dem § 217 Abs. 4 lit…
…Rz 1857: Im Gegensatz zu einer Maßnahme gemäß § 212a BAO bewirkt eine Maßnahme gemäß § 231 BAO für sich allein keine Hemmung der Einhebungsverjährung. Die Zuerkennung einer aufschiebenden Wirkung im Verfahren vor dem VfGH (§ 85 VfGG) oder dem VwGH (§ 30 VwGG) löst jedoch gemäß § 238 Abs…
…Erfolgte die Rückzahlung an einen Nichtberechtigten, so ist Folgendes zu beachten: Bei einem Fehler des Abgabepflichtigen: Schuldbefreiende Wirkung für das Finanzamt; der Abgabepflichtige müsste mit Klage gegen den Nichtberechtigten vorgehen. Bei einem Fehler des Finanzamtes: Keine schuldbefreiende Wirkung für das Finanzamt; eine neuerliche Auszahlung hätte…
…7.4. Widerspruch Rz 1643: Nach § 11 Abs. 7 dritter Satz UStG 1994 verliert die Gutschrift die Wirkung einer Rechnung, soweit der leistende Unternehmer (Empfänger der Gutschrift) dem in ihr enthaltenen Steuerbetrag widerspricht. Dadurch wird der leistende Unternehmer von den Rechtsfolgen einer abstrakten Steuerschuld nach §…