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ZK-02203.4.5. Zuständige Behörde für die Bewilligungserteilung (Art. 22 Abs. 1 UZK, Art. 162 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

…zu erfüllen (Art. 15 UZK-IA). (4) Dem Inhaber der Entscheidung wird der Widerruf oder die Änderung der Entscheidung bescheidmäßig mitgeteilt. (5) Für die Wirksamkeit und Vollziehbarkeit eines Widerrufs oder einer Änderung der Entscheidung gelten die unter Abschnitt 3.3.13. genannte Ausführungen zu Art…

RAE Rz 289–3233.15. Stundungszinsen (§ 212 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Beispiel: Für die aus einem ESt-Bescheid sich ergebende Abschlusszahlung wird eine Zahlungserleichterung bewilligt. Während der Wirksamkeit der Zahlungserleichterung ergeht eine stattgebende Beschwerdevorentscheidung betreffend Umsatzsteuer. Dies wirkt sich auf die Berechnung der Stundungszinsen aus. Rz 316: Eine vor der Einreichung eines Ansuchens um Zahlungserleichterung bereits…

ZT-16006. Andere Waren in Teilsendungen
geltende FassungRichtlinien09.07.2026

…U N G Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung beim oben angeführten Amt der Rechtsbehelf der Beschwerde eingebracht werden. Die Beschwerde ist zu begründen. Durch die Einbringung einer Beschwerde wird die Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides gemäß Artikel 45 Absatz 1 UZK…

VereinsR 2001 Rz 677–6945 Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspielabgaben
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Recht mit Wirksamkeit für den staatlichen Bereich errichteten und mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Einrichtungen vor. Freiwilliges Engagement ist dann gegeben, wenn für die Tätigkeit nicht mehr als das Freiwilligenpauschale gemäß § 3 Abs. 1 Z 42 EStG 1988 ausbezahlt wird. Die Eingabe um Ausstellung einer solchen Strafregisterbescheinigung…

ZustRL Rz 22–341.4. Wechsel der Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien27.02.2023

…Um eine ständig wechselnde Zuständigkeit der beiden Finanzämter zu verhindern, kann die Person beim aktuell zuständigen Finanzamt die Übertragung der Zuständigkeit auf das andere Finanzamt beantragen. Rz 26: Die Zuständigkeit geht im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bescheides gegenüber der Partei auf das andere Finanzamt über…

VereinsR 2001 Rz 719–7276 Sonstige für Vereine bedeutsame Abgabenvorschriften
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Rz 723: Gemäß § 18 Grundsteuergesetz 1955 ist bei der Berechnung der Grundsteuer von einem Steuermessbetrag auszugehen. Die Ermittlung des Steuermessbetrages aus dem Einheitswert erfolgt durch die Abgabenbehörde mittels abgeleiteten Bescheids (Grundsteuermessbescheid). Abgeleitet vom Einheitswert ermittelt das Finanzamt den so genannten Grundsteuermessbetrag, indem es die Steuermesszahl…

RAE Rz 465–5184.8. Zurückweisung eines Aussetzungsantrages, Bescheidbeschwerde gegen Abweisung eines Aussetzungsantrages (§ 212a Abs. 3 und 4 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Grund bescheidmäßiger Festsetzung in Teilbeträgen fällig werden (zB Bodenwertabgabe). 4.11.2. Ansuchen um Zahlungserleichterung im Zusammenhang mit einer Bescheidbeschwerde Rz 496: Das Instrument der Aussetzung berührt nicht die Wirksamkeit des § 212 BAO. Somit bleibt es einem Abgabepflichtigen unbenommen, ein Ansuchen um Bewilligung einer Zahlungserleichterung…

RAE Rz 930–9729.4. Erster Säumniszuschlag (§ 217 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…entrichten, soweit eine Bundesabgabe nicht spätestens drei Monate nach Verwirkung des zweiten Säumniszuschlages entrichtet ist. Der dritte Säumniszuschlag beträgt 1% des zum maßgeblichen Stichtag nicht entrichteten Abgabenbetrages. Die Dreimonatsfrist läuft unabhängig davon, wann die bescheidmäßige Festsetzung des zweiten Säumniszuschlages erfolgt. Rz 933: Die Dreimonatsfristen des …

RAE Rz 1214–124711.4. Rechtsschutz des Haftungspflichtigen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Abgabenbescheid mit seiner Bekanntgabe an den Haftungspflichtigen diesem gegenüber Wirksamkeit erlangt. Dies gilt auch in Fällen, in denen es sich bei dem Bescheid über den Abgabenanspruch nicht um einen Abgabenbescheid sondern um einen Haftungsbescheid handelt (zB Lohnsteuer). Rz 1220: Eine Heranziehung zur Haftung für Abgaben…

RAE Rz 1360–138914. Mahnung (§§ 227 und 228 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…der zweiwöchigen Mahnfrist; bei freiwilliger Mahnung tritt die Hemmung erst mit Wirksamkeit der Mahnung ein und bleibt innerhalb der Mahnfrist bestehen (§ 230 Abs. 1 zweiter Satz BAO). Rz 1367: Zur Möglichkeit, gegebenenfalls die Hemmung der Einbringung im Weg eines Vollstreckungsbescheides zu beseitigen, siehe Rz 1454…

GebR 2025 Rz 44610.5.12. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…der Praxis insbesondere durch Vorlage einer Kopie des Bescheides über die Feststellung der Spendenbegünstigung des Finanzamtes Österreich zu erfolgen. | Seit 1. Jänner 2024 ist freiwilliges Engagement im Rahmen von gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften sowie nach innerkirchlichem Recht mit Wirksamkeit für den staatlichen Bereich…

RAE Rz 537–5794.15. Tilgung von ausgesetzten Abgabenschuldigkeiten durch Verwendung von Zahlungen, sonstigen Gutschriften und Guthaben nur auf Verlangen (§ 212a Abs. 8 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…einer Abgabenschuld die Berechnung der Stundungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen hat, schlechthin die dadurch bewirkte Gutschrift auf dem Abgabenkonto. Rz 568: Für die Neuberechnung der Aussetzungszinsen oder die allfällige Aufhebung des Aussetzungszinsenbescheides bildet § 212a Abs. 9 zweiter Satz BAO die im Bescheid…

ZK-02203.8. Anwendbarkeit von Bescheidberichtigungsinstrumenten der BAO außerhalb von Rechtsmittelverfahren
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

…von einer Bescheiderlassung abzusehen. Erfolgt kein Beschluss gemäß § 278 BAO, so hat das Bundesfinanzgericht mit Erkenntnis in der Sache selbst zu entscheiden. Dabei kann es den angefochtenen Bescheid (den Erstbescheid) nach jeder Richtung abändern, aufheben oder die Bescheidbeschwerde als unbegründet abweisen. 4.2.4. Wirksamkeit…

VereinsR 2001 Rz 105–1351.1.6 Rechtsgrundlage des Rechtsträgers (§ 41 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…weil auf Grund der Annahme des Vorliegens der abgabenrechtlichen Begünstigung keine steuerpflichtigen Einkünfte vorliegen. Im Falle eines rechtskräftigen Freispruchs ist dieser Bescheid für endgültig zu erklären. Im Falle der rechtskräftigen Verurteilung ist die Körperschaft zu veranlagen. 1.1.10.2 Ausführende Organe Rz 131: Die…

EStR 2000 Rz 7569–757328.5.4 Anpassungen von Amts wegen
geltende FassungRichtlinien02.01.2006

…dass der Bescheid über die Änderung der Vorauszahlung bis zu diesem Zeitpunkt dem Steuerpflichtigen bzw. seinem Zustellungsbevollmächtigten zugestellt werden muss (VwGH 19.10.1962, 0474/61). Mit dem Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbaugesetz 2005, BGBl I Nr. 112/2005 (HWG 2005) wurde mit Wirksamkeit ab 28.10…

KfzBStR 2021 Rz 1560–1569C.6. Steuererhebung (§ 6 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…rechtskräftige Bescheide bestehen, würde eine Jahressteuererklärung für diese Zeiträume und Kraftfahrzeuge keine Wirksamkeit mehr entfalten. Eine Jahressteuererklärung für Zeiträume und Kraftfahrzeuge, für welche die Steuer gemäß § 6 Abs. 3 Z 1 KfzStG 1992 festgesetzt wurde, ist zurückzuweisen. In Fällen der widerrechtlichen Verwendung ist eine Jahressteuerklärung…

RAE Rz 130–1582.5. Aufrechnung (Kompensation)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…80). Beim Rückforderungsanspruch des Abgabepflichtigen handelt es sich um einen "negativen Abgabenanspruch" der Abgabenbehörde. Somit entsteht ein Rückforderungsanspruch aus der Veranlagung zur Umsatzsteuer (spätestens) mit Ablauf des jeweils veranlagten Jahres. Auf den Zeitpunkt der Bescheiderlassung kommt es nicht an (VwGH 14.9.1993, 91/15…

UmgrStR 2002 Rz 114–1601.3. Übernehmende Körperschaft (§ 3 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…5. Verfahrensrechtliche Rechtsnachfolge Rz 142: Ab der Eintragung der Verschmelzung in das Firmenbuch (zivilrechtliche Wirksamkeit) tritt die übernehmende Körperschaft auch in alle verfahrensrechtlichen Rechtspositionen der übertragenden Körperschaft ein, dh. dass abgabenrechtliche Ansprüche, Schulden und Haftungsschulden, Berechtigungen und Pflichten verfahrensrechtlicher Art auf den Gesamtrechtsnachfolger übergehen. Bescheide…

EStR 2000 Rz 3313–33298.2 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…Verbindlichkeiten muss eine Verpflichtung gegenüber Dritten gegeben sein. Verbindlichkeitsrückstellungen sind daher Rückstellungen, die gebildet werden auf Grund privatrechtlicher Verpflichtungen auf vertraglicher oder deliktischer Grundlage (zB Rechts- und Beratungskosten, Pfandverbindlichkeiten, drohende Inanspruchnahme aus Bürgschaften, vertraglich vereinbarte Miet- oder Pachterneuerungskosten, Gewährleistungsansprüche), öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen (Gesetz, Verordnung, Bescheid …

EStR 2000 Rz 7501–751128 Veranlagung (§§ 39 bis 46 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…von Besteuerungswahlrechten und Anträgen in der Veranlagung (§ 39 Abs. 4 EStG 1988) Rz 7511a: Mit Wirksamkeit ab der Veranlagung 2023 wurde in § 39 Abs. 4 EStG 1988 eine generelle Regelung für die Ausübung von Besteuerungswahlrechten und Anträgen im Rahmen der Veranlagung aufgenommen. Gemäß § 24 Abs…