…werden, bedeutet dies, dass es neben der Besteuerung der laufenden Erträge eines Investmentfonds (ordentliche Erträge und Substanzgewinne im Fonds) zu einer Besteuerung des realisierten Wertzuwachses anlässlich der Veräußerung eines Investmentfondsanteils kommt. Bei inländischen Investmentfonds stellt die Rücknahme eines Fondsanteilscheins den üblichen Fall einer Veräußerung dar…
…Verwahrung übergeführte Waren im Zollgebiet der Union Kosten für die Lagerung oder für übliche Behandlungen entstanden, so werden diese Kosten oder der sich daraus ergebende Wertzuwachs bei der Bemessung des Einfuhrabgabenbetrags nicht berücksichtigt, wenn der Anmelder einen zufriedenstellenden Nachweis für diese Kosten vorlegt. Der Zollwert…
10.1.2 Zufluss von Geld oder geldwerten Vorteilen 10.1.2.1 Allgemeines Rz 4009: Einnahmen müssen grundsätzlich von außen zufließen. Bloße Wertzuwächse, die in der Einkunftsquelle selbst liegen, fließen nicht zu und stellen demnach auch keine Einnahmen iSd § 15 EStG 1988 dar. Nicht…
…sie bei der Bestimmung des Ursprungs nicht berücksichtigt, es sei denn, die nach Anhang 22-01 für die betreffenden Waren geltende Regel beruht auf einem prozentualen Wertzuwachs. 1) Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur…
…Präferenzzone, so gilt die Ware nur dann als Ursprungserzeugnis des Herstellungslandes, wenn der im Herstellungsland erzielte Wertzuwachs größer ist als die Werte der Vormaterialien mit Ursprung in anderen Ländern der Präferenzzone. Ist der Wertzuwachs geringer, so gilt die Ware als Ursprungerzeugnis des Landes der Präferenzzone…
…bedeutet dies, dass es neben der schon bisher bestehenden Besteuerung der laufenden Erträge (Bewirtschaftungsgewinne, Aufwertungsgewinne und Wertpapier- und Liquiditätsgewinne) zusätzlich zu einer Besteuerung des realisierten Wertzuwachses anlässlich der Veräußerung kommt. Bei inländischen Immobilienfonds stellt die Rücknahme eines Fondsanteilscheins den üblichen Fall einer Veräußerung dar, wobei…
…die (historischen) Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen; für abnutzbares Anlagevermögen ist der rechnerische Buchwert anzusetzen. Bei Ansatz eines gemäß § 6 Z 2 lit. b EStG 1988 höheren Teilwertes ist der ansonsten unversteuert bleibende Wertzuwachs als Zuschlag dem Übergangsgewinn zuzurechnen (VwGH 19.4.1988, 87/14/0080).
…unbeschränkte Steuerpflicht hinsichtlich eines Wirtschaftsgutes oder Derivates im Sinne des § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 (zB Erwerb einer Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft im Erbweg) soll der vor der Verstrickung angefallene Wertzuwachs nicht in die Steuerpflicht einbezogen werden. Dies wird gemäß § 27 Abs…
…A tauscht die variable Verzinsung einer Anleihe mittels Zins-Swap gegen eine fixe Verzinsung von 4%. Da sich die variable Verzinsung sehr schlecht entwickelt, steigt der Wert der Zins-Swap-Vereinbarung. Realisiert A diesen Wertzuwachs, liegen Einkünfte aus Derivaten vor. Behält A den Zins-Swap…
…| Gemeiner Wert zum 1.1.2006 | Veräußerungserlös zum 1.1.2015 | Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Wertzuwachs des Gebäudes ab 1.1.2006) | Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen (Wertzuwachs vor 1.1.2006) | 1 | 100 | 250 | 270 | 20 (=270…
…es sei denn, die nach Anhang 22-01 UZK-DA für die betreffenden Waren geltende Regel beruht auf einem prozentualen Wertzuwachs. 5.7. Verbindliche Ursprungsauskünfte zum Ursprung (vUA) Für die Bestimmung des nichtpräferenziellen Ursprungs können auf Antrag verbindliche Ursprungsauskünfte (vUA) gemäß den Artikeln 33 bis…
…Präferenzzone, so gilt die Ware nur dann als Ursprungserzeugnis des Herstellungslandes, wenn der im Herstellungsland erzielte Wertzuwachs größer ist als die Werte der Vormaterialien mit Ursprung in anderen Staaten der Präferenzzone. Ist der Wertzuwachs geringer, so gilt die Ware als Ursprungerzeugnis des Landes der Präferenzzone…
…durch Be- oder Verarbeitung der ausgeführten Vormaterialien hergestellt worden sind und dass der bei Anwendung der Bestimmungen dieses Artikels außerhalb der ausführenden Vertragspartei insgesamt erzielte Wertzuwachs (im Drittland neu hinzugefügte drittländische Vormaterialien + Lohn- und Transportkosten + gezahltes Entgelt) 10 vH des Ab-Werk-Preises des Enderzeugnisses…
…Präferenzzone, so gilt die Ware nur dann als Ursprungserzeugnis des Herstellungslandes, wenn der im Herstellungsland erzielte Wertzuwachs größer ist als die Werte der Vormaterialien mit Ursprung in anderen Staaten der Präferenzzone. Ist der Wertzuwachs geringer, so gilt die Ware als Ursprungerzeugnis des Landes der Präferenzzone…
…oder Verarbeitung der ausgeführten Vormaterialien gewonnen oder hergestellt worden sind und dass der bei Anwendung der Bestimmungen dieses Artikels außerhalb der ausführenden Vertragspartei insgesamt erzielte Wertzuwachs (im Drittland neu hinzugefügte drittländische Vormaterialien + Lohn- und Transportkosten + gezahltes Entgelt) 10 vH des Ab-Werk-Preises des Enderzeugnisses…
…Buchstabe g), der sinngemäß anzuwenden ist; i)"Wertzuwachs" den Ab-Werk-Preis abzüglich des Zollwerts der Vormaterialien, die aus Drittländern in die Europäische Union oder in die AKP-Staaten, j)"Maximaler Anteil an Materialien ohne Ursprungseigenschaft" den maximalen Anteil an Materialien ohne Ursprungseigenschaft. Dieser kann…
…siehe Abschnitt 5.6.) hinausgeht, bzw. wenn der dort erzielte Wertzuwachs den Wert der Vormaterialien aus zulässigen Kumulierungsländern übersteigt. Wird im Ausfuhrland keine Be- oder Verarbeitung vorgenommen, so behalten die Vormaterialien oder Erzeugnisse ihre Ursprungseigenschaft bei. Handel und Verzollung (in den freien Verkehr bringen) haben…
…Vormaterialien gezahlt wird; h)"Wert der Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft" den Wert dieser Vormaterialien nach Buchstabe g), der sinngemäß anzuwenden ist; i)"Wertzuwachs" den Ab-Werk-Preis abzüglich des Zollwerts der Vormaterialien, die aus Drittländern in die Europäische Union, in die AKP-Staaten, die ein Abkommen…
…siehe Abschnitt 5.6.) hinausgeht, bzw. wenn der dort erzielte Wertzuwachs den Wert der Vormaterialien aus zulässigen Kumulierungsländern übersteigt. Wird im Ausfuhrland keine Be- oder Verarbeitung vorgenommen, so behalten die Vormaterialien oder Erzeugnisse ihre Ursprungseigenschaft bei. Handel und Verzollung (in den freien Verkehr bringen) haben…
…des Verfahrens der passiven Veredelung oder eines ähnlichen Verfahrens vorgenommen wurde, dass die wiedereingeführten Waren durch Be- oder Verarbeitung der ausgeführten Vormaterialien entstanden sind und dass der nach diesem Artikel außerhalb der EU oder Ghana insgesamt erzielte Wertzuwachs 10% des Ab-Werk-Preises des Enderzeugnisses…