…sich nicht um Sammelsendungen desselben Absenders an denselben Empfänger handelt. Beispiel: "tonnenweise Kataloge" 100 Stück Versandhauskataloge an einen Empfänger werden angemeldet. Die Sammelsendung ist nicht abgabenfrei, da die Sendung mehr als einen Werbedruck enthält. Beispiel: Sammelsendung 100 Stück Versandhauskataloge, die an verschiedene Empfänger adressiert sind…
…somit auch die Abgabe so genannter Probierpackungen im Getränke- und Lebensmitteleinzelhandel (zB die kostenlose Abgabe von losen oder verpackten Getränken und Lebensmitteln im Rahmen von Verkaufsaktionen, Probepackungen usw.) an Letztverbraucher. 3.2.5.4. Verkaufskataloge, Werbedrucke, Anzeigenblätter usw. Rz 372: Unentgeltlich abgegebene Verkaufskataloge, Versandhauskataloge, Reisekataloge…
…bei der Einrichtung und Ausstattung der von Vertretern dritter Länder auf einer Ausstellung oder ähnlichen Veranstaltung gehaltenen Stände verwendet und dabei verbraucht werden (Art. 90 Abs. 1 Buchstabe c ZBefrVO; Kurznummer 9930 1000). 9.3.1.3. Werbematerial Abgabenfrei sind Werbedrucke, Kataloge, Prospekte, Preislisten, Werbeplakate…
…2. Feststellungsverfahren Die Feststellung der Abgabenfreiheit erfolgt durch Annahme der Zollanmeldung (siehe Abschnitt 0.3.3.1.). 9.4.4. Konkurrenzen Für Werbedrucke und -gegenstände allgemein siehe Abschnitt 9.2. Für Werbedrucke und -gegenstände, die auf Ausstellungen oder ähnlichen Veranstaltungen ge- oder verbraucht werden, siehe…
…| C29 | Zum persönlichen Gebrauch von Staatsoberhäuptern bestimmte Waren | C30 | Zur Absatzförderung eingeführte Warenmuster oder -proben von geringem Wert | C31 | Werbedrucke und Werbegegenstände | C32 | Auf Ausstellungen oder ähnlichen Veranstaltungen ge- oder verbrauchte Waren | C33 | Zu Prüfungs-…
…| 85 | C29 | Zur Absatzförderung eingeführte Warenmuster oder -proben von geringem Wert | 86 | C30 | Zur Absatzförderung eingeführte Werbedrucke und Werbegegenstände | 87-89 | C31 | Auf Ausstellungen oder ähnlichen Veranstaltungen ge- oder verbrauchte Waren | 90 | C32 |…
…| Zum persönlichen Gebrauch von Staatsoberhäuptern bestimmte Waren | 85 | C30 | Zur Absatzförderung eingeführte Warenmuster oder -proben von geringem Wert | 86 | C31 | Werbedrucke | 87 | C32 | Kleine Muster oder Proben von außerhalb des Zollgebiets der Union hergestellten Waren…
…| Zum persönlichen Gebrauch von Staatsoberhäuptern bestimmte Waren | 85 | C30 | Zur Absatzförderung eingeführte Warenmuster oder -proben von geringem Wert | 86 | C31 | Werbedrucke | 87 | C32 | Kleine Muster oder Proben von außerhalb des Zollgebiets der Union hergestellten Waren…
…medizinischen Forschung, Diagnose oder Behandlung (Art. 57), Für Organisationen der Wohlfahrtspflege bestimmte Waren (Art. 61 ff), Warenmuster von geringem Wert (Art. 86), Werbedrucke (Art. 87), Auf Ausstellungen ge- oder verbrauchte Waren (Art. 90), Waren zu Versuchszwecken (Art. 95 ff), Werbematerial für den Fremdenverkehr (Art. 103…
…Zeitungen, Zeitschriften und ähnliche Drucke): -alte und unverkaufte Zeitungen und Zeitschriften, Telefonbücher, Broschüren, Werbedrucke und Werbeschriften -andere (einschließlich Abfälle und Ausschuss): - unsortiert (d. h. Produktions- und Haushaltsabfälle verschiedener Arten von Pappe sowie weißem und farbigem Papier) -sortiert (d. h. Papier in Stücken) unter B3030: Abfälle…
…Ehrengaben; Geschenke im Rahmen zwischenstaatlicher Beziehungen; zum persönlichen Gebrauch von Staatsoberhäuptern bestimmte Waren; zur Absatzförderung eingeführte Waren (Warenmuster oder -proben von geringem Wert, Werbedrucke und Werbegegenstände, auf Ausstellungen oder ähnlichen Veranstaltungen ge- oder verbrauchte Waren) unter Berücksichtigung der in § 6 Abs. 4 Z 4 lit…