8.5. Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis) 8.5.1. Grundsätzliches Werden Ursprungserzeugnisse in der EU oder in einem EFTA-Land der Überwachung einer Zollstelle unterstellt, so kann der ursprüngliche Präferenznachweis im Hinblick auf…
Anhang 22-10 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 und Antrag (1) Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ist auf dem Formular auszustellen, dessen Muster in diesem Anhang wiedergegeben ist. Dieses Formular ist in einer der Amtssprachen der Union zu drucken. Die Bescheinigungen sind in einer dieser Sprachen auszufüllen und…
…RETROSPETTIVAMENT" NL: "AFGEGEVEN A POSTERIORI" PL: "WYSTAWIONE RETROSPEKTYWNIE" PT: "EMITIDO A POSTERIORI" RO: "ELIBERAT ULTERIOR" SL: "IZDANO NAKNADNO" SK: "VYDANÉ DODATOČNE" FI: "ANNETTU JÄLKIKÄTEEN" SV: "UTFÄRDAT I EFTERHAND" (4) Der in Absatz 3 genannte Vermerk ist in das Feld "Bemerkungen" der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 einzutragen.
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…der Bescheinigung aufbewahrt werden. (4) Der Ausführer oder sein Vertreter fügt dem Antrag alle zweckdienlichen Unterlagen zum Nachweis dafür bei, dass für die auszuführenden Erzeugnisse eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 erteilt werden kann. Er ist verpflichtet, auf Verlangen der zuständigen Behörden alle zusätzlichen Nachweise zu erbringen…
…DUPLICAT" SL: "DVOJNIK" SK: "DUPLIKÁT" FI: "KAKSOISKAPPALE" SV: "DUPLIKAT" (3) Der in Absatz 2 genannte Vermerk ist in das Feld "Bemerkungen" der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 einzutragen. (4) Das Duplikat trägt das Datum des Originals der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 und gilt mit Wirkung von diesem Tag.
…oder b)wenn den Zollbehörden glaubhaft dargelegt wird, dass eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ausgestellt, aber bei der Einfuhr aus formalen Gründen nicht angenommen worden ist. c)die endgültige Bestimmung der betreffenden Erzeugnisse zum Zeitpunkt ihrer Ausfuhr unbekannt war und erst während ihrer Beförderung oder Lagerung…
…8.5.1. Grundsätzliches Werden Ursprungserzeugnisse in einem EWR-Land der Überwachung einer Zollstelle unterstellt, so kann der ursprüngliche Präferenznachweis im Hinblick auf den Versand sämtlicher oder eines Teils dieser Erzeugnisse zu anderen EWR-Zollstellen durch eine oder mehrere Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 oder EUR-MED…
…vom Ausführer oder unter der Verantwortung des Ausführers von seinem bevollmächtigten Vertreter gestellt worden ist. (2) Der Ausführer oder sein bevollmächtigter Vertreter füllt zu diesem Zweck die Formulare für die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder EUR-MED und den Antrag (siehe UP-3000 Abschnitt 2.) aus…
…Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommission (ABl. L 261)) | N864 | Präferenzielles Ursprungszeugnis (Ursprungserklärung auf der Rechnung; EUR.2) | N933 | Frachtanmeldung (Ankunft) | N941 | Ausfuhrgenehmigung für Embargowaren | N951 | TIF-Vordruck | N954 | Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 | X072 |…
…dass diese Rechtsvorschriften für seine Ausführer gelten. In einer solchen Notifikation kann festgelegt werden, dass die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 keine Anwendung mehr auf Vietnam findet von jedem Ausführer für Sendungen von einem oder mehreren Packstücken, die Ursprungserzeugnisse enthalten, deren Wert in den nationalen Rechtsvorschriften Vietnams…
…vom Ausführer oder unter der Verantwortung des Ausführers von seinem bevollmächtigten Vertreter gestellt worden ist. (2) Der Ausführer oder sein bevollmächtigter Vertreter füllt zu diesem Zweck die Formulare für die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder EUR-MED und den Antrag (siehe UP-3000 Abschnitt 2.) aus…
…WVB EUR.1 (1) Die WVB EUR.1 wird bei der Ausfuhr der Waren, auf die sie sich bezieht, von den Zollbehörden des Ausfuhrstaats ausgestellt. Sie wird zur Verfügung des Ausführers gehalten, sobald die Ausfuhr tatsächlich erfolgt oder sichergestellt ist. (2) Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1…
…welche die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ausstellen, achten auch darauf, dass die Formblätter ordnungsgemäß ausgefüllt sind. Sie prüfen insbesondere, ob das Feld mit der Warenbezeichnung so ausgefüllt ist, dass jede Möglichkeit eines missbräuchlichen Zusatzes ausgeschlossen ist. In Feld 11 der WVB EUR.1 ist das Datum…
…den unter Punkt 1. angeführten Abkommen ergibt; 4."Ursprungsregeln" die im jeweils anzuwendenden Ursprungsprotokoll festgelegten Voraussetzungen für den Erwerb des Warenursprungs; 5."Ursprungserzeugnis" Waren, welche die Ursprungsregeln des jeweils anzuwendenden Ursprungsprotokolls erfüllen; 6."Präferenznachweis" jenen urkundlichen Nachweis Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 bzw. EUR-MED oder Erklärung…
…den unter Punkt 1. angeführten Abkommen ergibt; 4."Ursprungsregeln" die im jeweils anzuwendenden Ursprungsprotokoll festgelegten Voraussetzungen für den Erwerb des Warenursprungs; 5."Ursprungserzeugnis" Waren, welche die Ursprungsregeln des jeweils anzuwendenden Ursprungsprotokolls erfüllen; 6."Präferenznachweis" jenen urkundlichen Nachweis Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 bzw. EUR-MED oder Erklärung…
…die ihre Zollstellen bei der Ausstellung der Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 und EUR-MED verwenden, und teilen einander die Anschriften der Zollbehörden mit, die für die Prüfung dieser Bescheinigungen, der Erklärungen auf der Rechnung und der Erklärungen auf der Rechnung EUR-MED zuständig sind. (2) Um…
…in einer Freizone befinden, können die Begünstigungen des Abkommens erhalten, sofern den Zollbehörden des Einfuhrlandes innerhalb von vier Monaten nach diesem Zeitpunkt eine von den Zollbehörden des Ausfuhrlandes nachträglich ausgestellte Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder EUR-MED sowie Unterlagen zum Nachweis der unmittelbaren Beförderung vorgelegt werden.
…den unter Punkt 1. angeführten Abkommen ergibt; 4."Ursprungsregeln" die im jeweils anzuwendenden Ursprungsprotokoll festgelegten Voraussetzungen für den Erwerb des Warenursprungs; 5."Ursprungserzeugnis" Waren, welche die Ursprungsregeln des jeweils anzuwendenden Ursprungsprotokolls erfüllen; 6."Präferenznachweis" jenen urkundlichen Nachweis Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 bzw. EUR-MED oder Erklärung…
…den unter Punkt 1. angeführten Abkommen ergibt; 4."Ursprungsregeln" die im jeweils anzuwendenden Ursprungsprotokoll festgelegten Voraussetzungen für den Erwerb des Warenursprungs; 5."Ursprungserzeugnis" Waren, welche die Ursprungsregeln des jeweils anzuwendenden Ursprungsprotokolls erfüllen; 6."Präferenznachweis" jenen urkundlichen Nachweis Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 bzw. EUR-MED oder Erklärung…