…Die Steuerbarkeit entfällt nicht, wenn der Empfänger die zugewendeten Gegenstände in seinem Unternehmen verwendet. Ausgenommen von der Besteuerung sind Geschenke von geringem Wert und die Abgabe von Warenmustern für Zwecke des Unternehmens. Geschenke von geringem Wert liegen vor, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der dem…
9. Wirtschaftsfördernde Befreiungen 9.1. Geringwertige Warenmuster oder -proben (C30) 9.1.1. Warenkreis Abgabenfrei sind Waren geringen Wertes, die als Muster oder Proben dazu bestimmt sind, Aufträge für Waren entsprechender Art im Hinblick auf deren Einfuhr in das Zollgebiet der Gemeinschaft zu akquirieren (Art…
Artikel 232 Muster (Artikel 250 Absatz 2 Buchstabe d des Zollkodex) Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für Muster gewährt, die ausschließlich zu Vorführ- und Ausstellungszwecken im Zollgebiet der Union verwendet werden, sofern die Menge der Muster für diesen Verwendungszweck angemessen ist. Der Antragsteller…
…sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen, oder für jede andere unentgeltliche Zuwendung, ausgenommen Geschenke von geringem Wert und Warenmuster für Zwecke des Unternehmens. Auch die unentgeltliche Übertragung eines Betriebes oder Teilbetriebes ist einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt. Für jeden Gegenstand des übertragenen Betriebes, der ganz oder teilweise…
…der Befreiung ausgeschlossen sind (Art. 94 ZBefrVO) alkoholische Erzeugnisse, Tabak und Tabakwaren, und Brenn- und Treibstoffe. Unter Warenmustern und -proben sind alle Arten von Waren geringen Wertes, die als Muster oder Proben der von ihnen repräsentierten Warengruppe zur Erlangung von Bestellungen dienen sollen, zu verstehen…
…Einfuhr von Warenmustern oder -proben Als Warenmuster oder -proben gelten die für eine Warengruppe repräsentativen Waren, die durch die Art ihrer Aufmachung und die für die jeweilige Warenart oder -qualität angebotene Menge zu anderen Zwecken als zur Absatzförderung ungeeignet sind. Dazu zählen auch Warenmuster und…
…ist die Ware zu dem günstigsten Zollsatz außerhalb des Kontingentes abzufertigen, für den die Voraussetzungen vorliegen. Die Einfuhrsicherheit von 5 Euro pro Tonne ist einzubehalten. Die Kontingentstelle ist über das Ergebnis der Warenuntersuchung zu informieren und überträgt allenfalls bereits gezogene Kontingentmengen an die Kommission zurück.
…dem Anmelder aber auch frei, die unmittelbare buchmäßige Erfassung des außerhalb des Kontingentes zu erhebenden Abgabenbetrags zu beantragen. Die Echtheitsbescheinigung und alle sonstigen zweckdienlichen Unterlagen, zB Rechnungen oder Kopien davon, nicht aber Warenmuster, sind unmittelbar dem Bundesministerium für Finanzen, Abteilung IV/8, vorzulegen. Nach Abschluss…
…C28 | Geschenke im Rahmen zwischenstaatlicher Beziehungen | C29 | Zum persönlichen Gebrauch von Staatsoberhäuptern bestimmte Waren | C30 | Zur Absatzförderung eingeführte Warenmuster oder -proben von geringem Wert | C31 | Werbedrucke und Werbegegenstände | C32 | Auf Ausstellungen oder ähnlichen Veranstaltungen ge- oder…
…für grenzüberschreitende Beförderungsmittel | 340 | 9930 2700 00 | Betriebsmittel für Schiffe oder Luftfahrzeuge | 350 | 9930 9900 00 | andere Bordvorräte für grenzüberschreitende Beförderungsmittel | 340 | 9990 2000 00 | Warenmuster und -proben (siehe Abschnitt 9.3.1.1.) | C30…
…5.2004, 2001/14/0040 - nicht zu folgen). Gelegentliche Besprechungen machen Räume nicht zu Kanzleiräumlichkeiten, Lagerräumlichkeiten, in denen Warenmuster oder Handelsartikel aufbewahrt werden und dadurch eine private Nutzung ausgeschlossen wird, ebenso ausschließliche Archive für berufliche Unterlagen. Ein mit Regal und Schreibtisch ausgestattetes "Archiv", welches für…
…Verbrauchsteuerfreiheit für vstW, die aus einem Drittland in das Steuergebiet eingeführt werden, aufgrund der Bestimmungen der ZBefrVO, des UZK bzw. des ZollR-DG anwendbar ist. Ausnahmsweise sieht die VStBefrV bestimmte verbrauchsteuerrechtliche Sonderbestimmungen für die Einfuhr von Warenmustern oder -proben, von Mineralöl zu Prüfungs-, Analyse- oder…
…1 des Unterzeichnungsprotokolls des ECE-Abkommens, BGBl. Nr. 170/1959). c)Die Beförderung des persönlichen Gepäcks der Reisenden oder bei Handelsreisenden die Beförderung von Warenmustern nehmen der Verwendung des Fahrzeuges nicht den Charakter des privaten Gebrauchs (Z. 2 des Unterzeichnungsprotokolls des ECE-Abkommens, BGBl. Nr…
…beantragen. (3) Im Zuge dieser Kontrolle können durch die Organe der Grenzkontrollstelle eine Dokumentenprüfung, eine Nämlichkeitskontrolle, eine Warenuntersuchung und allenfalls auch eine Laboruntersuchung der Waren erfolgen. Die zuständige Behörde der Grenzkontrollstelle kann auch entscheiden, dass ein Teil der amtlichen Kontrolle an einer Kontrollstelle erfolgen kann…
…beantragen. (4) Im Zuge dieser Kontrolle können durch die Organe der Grenzkontrollstelle eine Dokumentenprüfung, eine Nämlichkeitskontrolle, eine Warenuntersuchung und allenfalls auch eine Laboruntersuchung der Waren erfolgen. Die zuständige Behörde der Grenzkontrollstelle kann auch entscheiden, dass ein Teil der Amtliche Kontrolle an einer Kontrollstelle erfolgen kann…
…Sendungen mit Erzeugnissen, die ein Bruttogewicht von 10 kg frischem Erzeugnis oder 2 kg Trockenerzeugnis nicht übersteigen (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "Y928"): a)Sendungen, die als Warenmuster, Laborproben oder Ausstellungsstücke versandt werden und nicht in Verkehr gebracht werden sollen; b…
…Rahmen zwischenstaatlicher Beziehungen | 82 | C28 | Zum persönlichen Gebrauch von Staatsoberhäuptern bestimmte Waren | 85 | C29 | Zur Absatzförderung eingeführte Warenmuster oder -proben von geringem Wert | 86 | C30 | Zur Absatzförderung eingeführte Werbedrucke und Werbegegenstände | 87-89 | C31 …
…| 82 Buchst.Buchstabe a | C29 | Zum persönlichen Gebrauch von Staatsoberhäuptern bestimmte Waren | 85 | C30 | Zur Absatzförderung eingeführte Warenmuster oder -proben von geringem Wert | 86 | C31 | Werbedrucke | 87 | C32 | Kleine Muster oder Proben von…
…a | C29 | Zum persönlichen Gebrauch von Staatsoberhäuptern bestimmte Waren | 85 | C30 | Zur Absatzförderung eingeführte Warenmuster oder -proben von geringem Wert | 86 | C31 | Werbedrucke | 87 | C32 | Kleine Muster oder Proben von außerhalb des Zollgebiets der…
…Art. 42 ff), Instrumente und Apparate zur medizinischen Forschung, Diagnose oder Behandlung (Art. 57), Für Organisationen der Wohlfahrtspflege bestimmte Waren (Art. 61 ff), Warenmuster von geringem Wert (Art. 86), Werbedrucke (Art. 87), Auf Ausstellungen ge- oder verbrauchte Waren (Art. 90), Waren zu Versuchszwecken (Art. 95…