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VB-0400Anlage 3
geltende FassungRichtlinien01.01.2019

Anlage 3 Vordruckmuster Muster 1: Waffenpass Hinweis: Ein ab 1. Oktober 2012 ausgestellter Waffenpass hat dem nachstehenden Muster zu entsprechen. Dieser Waffenpass wird als Karte auf Kunststoffbasis ausgestellt. [Grafik] Muster 1a: Waffenpass (altes Formular) Hinweis: Waffenpässe wurden bis zum 30. September 2012 auf Formularen gemäß…

VB-0400Anlage 6
geltende FassungRichtlinien01.01.2019

Anlage 6 Europäischer Feuerwaffenpass Hinweis: Der Europäische Feuerwaffenpass ist im Format A4 aus dem Zentralen Waffenregister (ZWR) auszustellen und zu falten. Dessen zweite Seite (Seite mit Personaldaten und Bild) ist mit einer transparenten Polyester-Kaltklebefolie mit ca. 50 mμ und mit integriertem, demetallisiertem Streifen…

VB-0400Anlage 4
geltende FassungRichtlinien01.01.2019

Anlage 4 Waffenbesitzkarte Hinweis: Eine ab 1. Oktober 2012 ausgestellte Waffenbesitzkarte hat dem nachstehenden Muster zu entsprechen. Diese Waffenbesitzkarte wird als Karte auf Kunststoffbasis ausgestellt. [Grafik]   Hinweis: Waffenbesitzkarten wurden bis zum 30. September 2012 auf Formularen gemäß dem nachstehenden Muster ausgestellt. Solche Waffenbesitzkarten bleiben…

VB-0400Anlage 5
geltende FassungRichtlinien01.01.2019

Anlage 5 Bewilligung zum Besitz von Schusswaffen gemäß § 39 des Waffengesetzes 1996 [Grafik]  

VB-0400Anlage 7
geltende FassungRichtlinien01.01.2019

Anlage 7 Erlaubnisschein gemäß § 37 Abs. 1 des Waffengesetzes 1996 zum Verbringen von Waffen/Munition aus der Republik Österreich [Grafik]   Anlage zu Abschnitt 5 des Erlaubnisscheines gemäß § 37 Abs. 1 des Waffengesetzes 1996 [Grafik]  

VB-0400Anlage 10
geltende FassungRichtlinien01.01.2019

Anlage 10 Musterbescheinigung für deaktivierte Schusswaffen (Anhang III der Verordnung (EU) 2015/2403) (Diese Bescheinigung sollte auf fälschungssicherem Papier ausgestellt werden) [Grafik]  

GebR 2025 Rz 573–57610.10. Waffendokumente (§ 14 TP 11 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…1 oder 2 WaffG bewilligt wird, zusätzlich | 87 Euro | 187,20 Euro | Z 2 | Ausstellung eines Waffenpasses für Schusswaffen der Kategorie C oder D | 118,40 Euro | 100,20 Euro 10.10.2. Befreiungen Rz 572: Der Antrag auf…

VB-04002. Einfuhr (einschließlich Durchfuhr)
geltende FassungRichtlinien16.07.2026

…bewilligt. Eine solche Bewilligung ist auch dann erforderlich, wenn für die Waffen ein Waffenpass oder eine Waffenbesitzkarte vorgewiesen wird. (1a) Inhaber einer gültigen Jagdkarte (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7464") sind vom Verbot der Einfuhr (sowie des Erwerbs, des Besitzes, des…

VB-04003. Warenverkehr innerhalb der Union
geltende FassungRichtlinien16.07.2026

…Genehmigung hat eine Gültigkeitsdauer bis zu drei Jahren und ersetzt die oben angeführten Dokumente. (4) Die unter Abs. 1 und 2 angeführten Dokumente sind kein Ersatz für einen Waffenpass bzw. eine Waffenbesitzkarte. (5) Deaktivierte Schusswaffen dürfen gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) 2015/2403 nur…

VB-0400Anlage 8
geltende FassungRichtlinien01.01.2019

Anlage 8 Einwilligungserklärung gemäß § 37 Abs. 3 des Waffengesetzes 1996 zur Verbringen von Waffen/Munition in die Republik Österreich [Grafik]   Anlage zu Abschnitt 5 der Einwilligungserklärung gemäß § 37 Abs. 3 des Waffengesetzes 1996 [Grafik]  

VB-04000. Einführung
geltende FassungRichtlinien01.01.2019

0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen für die von den Zollämtern anlässlich der Einfuhr (einschließlich der Durchfuhr) von Schusswaffen und Munitionanzuwendenden Beschränkungen sind: 1.das Bundesgesetz über die Waffenpolizei (Waffengesetz 1996 - WaffG), BGBl. I Nr. 12/1997; 2.die Erste Verordnung über die Durchführung…

VB-04004. Generelle Ausnahmen
geltende FassungRichtlinien01.01.2019

4. Generelle Ausnahmen (1) Die Bestimmungen des Waffengesetzes 1996 finden keine Anwendung (dies gilt sowohl in der Einfuhr (Durchfuhr) als auch im Warenverkehr innerhalb der Union): a)auf Personen, die nach den inländischen oder entsprechenden ausländischen gewerberechtlichen Vorschriften befugt sind, Waffen oder Munition zu erzeugen…

VB-0400Einleitung
geltende FassungRichtlinien16.07.2026

Die Arbeitsrichtlinie Waffen (VB-0400) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen des Waffengesetzes 1996 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…

VB-0401Anlage 2
geltende FassungRichtlinien30.06.2012

Anlage 2 Erläuterungen zur Verordnung betreffend Kriegsmaterial Zu § 1 Abschnitt I Z. 1 a):§ 1 Abschnitt I Z 1 lit. a Kriegsmaterialverordnung: 1.Halbautomatische Karabiner und Gewehre sind solche, die nur für "Einzelfeuer" aber nicht für "Reihen(Dauer)-feuer" eingerichtet sind. Für die Abgabe jedes…

VB-0401Anlage 4
geltende FassungRichtlinien01.10.2012

Anlage 4 Klassifizierung bestimmter Waren als Kriegsmaterial 1. Schusswaffe M 61 Skorpion, Kal. 7,65 mm Bei dieser Schusswaffe, einem tschechischen Erzeugnis, handelt es sich um eine Maschinenpistole, die folgende, für militärische Schusswaffen typische Merkmale aufweist: Verstellbares Visier, Magazin mit einem Fassungsraum über das bei…

VB-04011. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.10.2012

1. Begriffsbestimmungen 1.1. Kriegsmaterial (1) Diejenigen Waffen, Munitions- und Ausrüstungsgegenstände, die als Kriegsmaterial anzusehen sind, werden gemäß § 2 Kriegsmaterialgesetz durch Verordnung der Bundesregierung bestimmt (siehe Abschnitt 0.1. Z 2). Diese Verordnung ist als Anlage 1 abgedruckt. Die Anlage 2 enthält Erläuterungen zu dieser…

VB-0400Anlage 2
geltende FassungRichtlinien01.01.2019

Anlage 2 Klassifizierung bestimmter Waffen als verbotene Waffen Waffen, deren Form geeignet ist, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind (Abschnitt 1.3.. Abs. 1 Z 1) Pistola Pressin Diese in die Position 9302 einzureihende Schusswaffe hat eine Länge…

VB-0400Anlage 1
geltende FassungRichtlinien16.07.2026

Anlage 1 Liste der Waren, die den Beschränkungen des Waffengesetzes 1996 unterliegen, geordnet nach den Positionen der Kombinierten Nomenklatur | KN-Code | Warenbezeichnung | Kategorie | Abschnitt | | 9302 00 | halbautomatische Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als…

VB-04031. Gegenstand
geltende FassungRichtlinien22.05.2026

1. Gegenstand Die Meldepflicht gilt für Handfeuerwaffen, für höchstbeanspruchte Teile solcher Waffen und für Munition für Handfeuerwaffen. Unter die Meldepflicht fallen daher: | KN-Code | Warenbezeichnung | ex | 9302 00 | Revolver und Pistolen ab Erzeugungsjahr 1871 | ex | 9303 10 00…

VB-04032. Art der Meldepflicht
geltende FassungRichtlinien22.05.2026

2. Art der Meldepflicht 2.1. Meldungen (1) Das Zollamt hat anlässlich der Überführung der in Abschnitt 1 genannten Waren in den zollrechtlich freien Verkehr Meldungen an das Beschussamt zu erstatten. (2) Die Meldungen sind an das Beschussamt Wien, 1220 Wien, Süßenbrunn, Wielandweg 27, durch…