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UStR 2000 Rz 4301–4306127. Maßnahmen zur Sicherung des Steueranspruchs (Art. 27 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2020

…Behörden die Zulassung von aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet stammenden neuen motorbetriebenen Landfahrzeugen von der Vorlage der Bescheinigung abhängig machen. Randzahlen 4307 bis 4315: derzeit frei. 127.2. Meldepflicht bei Lieferung neuer Fahrzeuge Randzahlen 4316 bis 4325: derzeit frei. 127.3. Vorlage von Urkunden Siehe Rz…

VPR 2021 Rz 402–4103. Teil: Dokumentations- und Meldepflichten
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…1.2003, 99/14/0100). Unsortierte Massencomputerausdrucke erfüllen diese Aufgabe nicht. Auch die bloße Vorlage von Urkundenkonvoluten ist nicht ausreichend, wenn sich aus solchen Unterlagen der konkrete Leistungsinhalt und der konkrete Wert der Leistungen nicht nachvollziehbar ergibt (VwGH 8.7.2009, 2007/15/0036). Die…

UStR 2000 Rz 1557–156011.2 Rechnungsarten
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Der Dritte ist nach § 143 BAO verpflichtet, dem Finanzamt die Prüfung des Verfahrens durch Erteilung von Auskünften und Vorlage von Unterlagen zu gestatten. Der Empfänger einer elektronisch übermittelten Rechnung, die mit einer fortgeschrittenen Signatur versehen wurde, kann die Prüfung der Signatur auch auf einen Dritten…

NeuFöR Rz 95–1084.1. Vorlage des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs. 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…Wird von der Selbstberechnung kein Gebrauch gemacht, ist der Rechtsvorgang vom befugten Parteienvertreter gemäß § 10 Abs. 2 GrEStG 1987 bzw. § 10 Abs. 2 KVG, wenn ihm dies technisch zumutbar ist, elektronisch beim Finanzamt anzuzeigen. Hierbei kann die Übermittlung einer über das Rechtsgeschäft errichteten Urkunde unterbleiben…

NeuFöR Rz 127–1364.5. Elektronische Übermittlung (§ 4 Abs. 5 NeuFöG; ÜbermittlungsVO BGBl. II Nr. 216/2005)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…zuständigen Abgabenbehörde im Zuge der elektronischen Abgabenerklärung oder Selbstberechnung der Zugriff auf einen in einem Urkundenarchiv iSd §§ 91b ff GOG gespeicherten Vordruck ermöglicht, liegt keine elektronische Übermittlung, sondern die Vorlage des Originals vor (siehe Rz 97). Rz 130: Für die elektronische Übermittlung von Erklärungen gemäß …

GebR 2025 Rz 120–1266. Amtlicher Gebrauch (§ 8 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…angebrachten Entrichtungsvermerk oder durch Vorlage einer Bestätigung über die Gebührenentrichtung, siehe Rz 60 ff). Rz 124: Ein amtlicher Gebrauch von im Ausland errichteten Urkunden über Rechtsgeschäfte (§ 16 Abs. 2 Z 2 lit. b GebG) liegt auch dann vor, wenn die Urkunde in Form einer beglaubigten…

GebR 2025 Rz 630–64110.13. Zeugnisse (§ 14 TP 14 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Name des Antragstellers falsch geschrieben wurde. Aufgrund dieses Fehlers muss die Behörde den Staatsbürgerschaftsnachweis erneut ausstellen. Es fällt dafür lediglich eine einfache Zeugnisgebühr von 14,30 Euro an. 10.13.1.2. Gebührenfreie amtliche Mitteilung Rz 635: Kein gebührenpflichtiges Zeugnis, sondern eine gebührenfreie amtliche Mitteilung…

StiftR 2009 Rz 327–33311.6 Steuersatz
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…die Vergleichbarkeit mit dem weit gefassten Begriff der "privatrechtlichen Stiftung" ankommt. Rz 329: Das zweite Kriterium ist die Vorlage sämtlicher Dokumente spätestens im Zeitpunkt der Fälligkeit der Stiftungseingangssteuer, die die Stiftungsverfassung ausmachen, auch um die Vergleichbarkeit überprüfen zu können. Vorgelegt werden müssen insbesondere Satzungen, Urkunden…

UP-30002.7. Allgemeine Hinweise betreffend die Präferenznachweise
geltende FassungRichtlinien18.05.2026

…Derzeit verfügen folgende Druckereien bzw. Verlage über eine solche Bewilligung: Fa. Mäser GmbH (Seriennummern beginnend mit Bst. "Y"), Fa. Bohmann (Seriennummern beginnend mit Bst. "W") Fa. Kitzler (Seriennummern beginnend mit Bst. "X") (2) Die Verwendung und Bestätigung von Formularen, die durch andere Druckereien in Österreich…

NeuFöR Rz 194–1979. Erklärung der Betriebsübertragung (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…die Befreiung von der Grunderwerbsteuer nach § 5a Abs. 2 NeuFöG auf der Abgabenerklärung (oder im Vertrag) beantragt, aber das Formular NeuFö 32 nicht gleichzeitig beigelegt. Für die Inanspruchnahme der Begünstigungen des § 1 Z 5 und § 5a Abs. 2 Z 2 NeuFöG ist die Vorlage der…

GebR 2025 Rz 368–38010.4.3. Beilagen zu anderen Schriften als Eingaben
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…sind von der Beilagengebühr befreit. 10.4.6. Mehrfache Ausfertigung von Beilagen Rz 380: Werden Beilagen in mehrfacher Ausfertigung vorgelegt, unterliegt grundsätzlich jede Ausfertigung der Beilagengebühr. Dabei ist es unerheblich, ob die Vorlage der Beilage in mehrfacher Ausfertigung freiwillig oder auf Grund gesetzlicher oder behördlicher…

GebR 2025 Rz 1371–138127.3.5. Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…erstellt und eine Anmeldung beim Finanzamt vornimmt. Rz 1373: Eine Anmeldung mittels Vorlage des amtlichen Vordrucks "Geb1" ist nicht erforderlich, sofern die selbstberechnete Gebühr mit Verrechnungsweisung (§ 214 Abs. 4 BAO) im Wege von FinanzOnline bis zum Fälligkeitstag entrichtet wird. Rz 1374: Auf den Urkunden (Original…

ZK-15803.2.4. Überführung in die Ausfuhr (Artikel 137 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien06.04.2023

…5.). Werden Urkunden oder andere Unterlagen nicht unaufgefordert vorgelegt, so ist der Anmelder um die zusätzlich erforderlichen Unterlagen zu ersuchen; erforderlichenfalls ist ihr für die Beibringung eine angemessene Frist zu setzen und die Ware erforderlichenfalls unter Zollaufsicht zu halten. Vorgelegte Unterlagen sind von der Zollstelle…

StiftR 2009 Rz 24–323. Die Besteuerung der eigennützigen Privatstiftungen (§§ 7 und 13 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…errichtet wurde, sowie die Vorlage der Stiftungsurkunde und Stiftungszusatzurkunde in der jeweils geltenden Fassung bei dem für die Stiftungsveranlagung sachlich (§ 8 Abs. 1 AVOG) und örtlich (§ 58 BAO) zuständigen Finanzamt. Andere als die im Gesetz genannten Urkunden und Rechtsverhältnisse sind von der speziellen Offenlegungspflicht des §…

ZustRL Rz 113–1213.2. Körperschaftsteuer
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…1988). 3.2.5. Privatstiftungen Rz 119: Zuständig für die Entgegennahme von Abschriften der Stiftungsurkunde und der Stiftungszusatzurkunde gemäß § 13 Abs. 6 KStG 1988 sowie für die Information des Bundeskriminalamts für den Fall, dass die Vorlage dieser Urkunden unterblieben ist, ist das Finanzamt für Großbetriebe…

NeuFöREinleitung
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…bzw. bei der Selbstberechnung von Gebühren oder Verkehrsteuern durch einen befugten Parteienvertreter diesem im Zeitpunkt der Selbstberechnung vorliegen (vgl. Rz 95 ff). Wird der amtliche Vordruck gemeinsam mit der - über ein einer Verkehrsteuer unterliegendes Rechtsgeschäft - errichteten Urkunde in ein durch Bundesgesetz vorgesehenes Urkundenarchiv (zB cyberDOC…

UmgrStR 2002 Rz 776–8093.2.3. Zuständige Behörde
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Vorlage eines Notariatsakts). Werden die einschlägigen Unterlagen gemäß § 3 Abs. 1 UmgrMV im Falle einer schriftlichen Meldung dem Umgr 1 nicht oder nicht vollständig beigelegt, gilt Rz 791 hinsichtlich der Vervollständigungsmöglichkeiten (siehe Bulletpoint 1 und 2). Die Möglichkeit zur Vervollständigung der Meldung innerhalb der von…

UStR 2000 Rz 1815–184212.1.2. Vorsteuerabzug aufgrund der Rechnung
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…Euro. Die Rechnung erhält der Unternehmer bei Übergabe des Fahrzeugs. A kann im Voranmeldungszeitraum der Bezahlung der jeweiligen Monatsrate den Vorsteuerabzug in Höhe von 200 Euro geltend machen. Zur Auswirkung des Wechsels der Besteuerungsart auf den Vorsteuerabzug siehe Rz 2481. Rz 1819a: Zur Übertragung (Umbuchung…

GebR 2025 Rz 610–61710.12. Unterschriftsbeglaubigungen (§ 14 TP 13 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Vertragsurkunden von den Vertragsparteien zum Beweis (gegeneinander und gegen Dritte) ausgestellt werden und nicht als "Mitteilung" an die Behörde oder das Gericht. 10.12.2. Höhe der Gebühr Rz 614: Die Gebühr beträgt 14,30 Euro pro Bogen, wobei nicht die Bogen der Urkunde insgesamt…

VB-02304. Produkte natürlicher Heilvorkommen
geltende FassungRichtlinien15.07.2025

4. Produkte natürlicher Heilvorkommen 4.1. Abfertigungsvoraussetzungen für Produkte natürlicher Heilvorkommen (1) Die Einfuhr (Abschnitt 1.2.) von Produkten natürlicher Heilvorkommen (Abschnitt 1.1.3.) ist - wenn diese im Inland unter Anführung medizinischer Indikationen in Verkehr gebracht werden sollen - gemäß § 18 Abs. 1 AWEG 2010…