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NeuFöR Rz 95–1084.1. Vorlage des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs. 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…der Gesellschaft ins Firmenbuch entsteht. Die Vorlage des amtlichen Vordrucks beim Finanzamt (bzw. beim Parteienvertreter, der die Selbstberechnung durchführt) bis zu diesem Zeitpunkt ist für die Inanspruchnahme der Befreiung von der Gesellschaftsteuer gemäß § 1 Z 2 bzw. Z 5 NeuFöG rechtzeitig. Eine zuvor (wegen fehlendemnicht…

NeuFöR Rz 127–1364.5. Elektronische Übermittlung (§ 4 Abs. 5 NeuFöG; ÜbermittlungsVO BGBl. II Nr. 216/2005)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…1 NeuFöG an Abgabenbehörden des Bundes ist nicht zulässig. Rz 129: Wird der jeweils zuständigen Abgabenbehörde im Zuge der elektronischen Abgabenerklärung oder Selbstberechnung der Zugriff auf einen in einem Urkundenarchiv iSd §§ 91b ff GOG gespeicherten Vordruck ermöglicht, liegt keine elektronische Übermittlung, sondern die Vorlage des…

NeuFöREinleitung
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…körperliche Vorlage des amtlichen Vordruckes nicht erforderlich (vgl. Rz 97). § 4 Abs. 4 NeuFöG hat für Neugründungen nach dem 1. September 1999 und für Betriebsübertragungen nach dem 31. Dezember 2003 keine Bedeutung mehr (vgl. Rz 126). Dieser Erlass wird gemeinsam mit den geltenden NeuFöR im…

NeuFöR Rz 110–1254.3. Bestätigung der Beratung (§ 4 Abs. 3 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…bereit, sich die Kenntnisse auch tatsächlich anzueignen. Rz 113: Bei Vorlage der vom Neugründer ordnungsgemäß ausgefüllten und von der Berufsvertretung bzw., der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft oder der Wirtschaftskammer gegebenenfalls bestätigten Erklärung NeuFö 2 wird idR davon auszugehen sein, dass die Voraussetzungen des NeuFöG vorliegen…

NeuFöR Rz 194–1979. Erklärung der Betriebsübertragung (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…2 NeuFöG auf der Abgabenerklärung (oder im Vertrag) beantragt, aber das Formular NeuFö 32 nicht gleichzeitig beigelegt. Für die Inanspruchnahme der Begünstigungen des § 1 Z 5 und § 5a Abs. 2 Z 2 NeuFöG ist die Vorlage der Erklärung innerhalb der Anzeigefrist erforderlich und kann nicht…

NeuFöR Rz 1094.2. Erstellung des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs. 2 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien19.12.2008

…den Bestimmungen des § 1 Z 7 NeuFöG keiner Vorlage, sondern lediglich einer Erstellung des amtlichen Vordruckes bedarf (UFS 25.11.2003, RV/0016-I/03). Im Rahmen von Ermittlungsverfahren oder Außenprüfungen sind die in Betracht kommenden Stellen (zB Finanzamt, Gebietskrankenkasse) befugt, die Vorlage des Vordruckes…

NeuFöR Rz 5–191.1.1. Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben (§ 1 Z 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…übrigen Voraussetzungen des NeuFöG (inkl. Vorlage des amtlichen Vordrucks) vorliegen (vgl. Beispiele in Rz 63). Erfolgt daher der Eintrag in die jeweilige Liste der Standesvertretung ohne eine unmittelbar mit der Eintragung zusammenhängende Neugründung eines Betriebes, steht die Befreiung nach § 1 Z 1 NeuFöG für die…

NeuFöR Rz 944. Erklärung der Neugründung (§ 4 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…Abbildes des amtlichen Vordruckes iSd § 2 Abs. 3 der VO über die Elektronische Übermittlung von Erklärungen gemäß § 4 NeuFöG, BGBl. II Nr. 216/2005 idF BGBl. II Nr. 507/2012. Eine Angabe der Abgaben, Gebühren oder Beiträge, bei denen die Wirkungen nach § 1 Z 1…

NeuFöR Rz 1–41. Förderung der Neugründung (§ 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…Zusammenhang mit der Neugründung des Betriebes, soweit Gesellschaftsrechte oder Anteile am Vermögen der Gesellschaft als Gegenleistung gewährt werden (siehe Rz 29 ff) | § 1 Z 5 NeuFöG | Gesellschaftsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsrechten unmittelbar im Zusammenhang mit der Neugründung des Betriebes durch den ersten…

VB-0710Anlage 1
geltende FassungRichtlinien23.10.2014

Anlage 1 Registrierungsbescheinigung (Mustervordruck ab 1. November 2011) [Grafik] . Registrierungsbescheinigung (Mustervordruck bis 31.10.201131. Oktober 2011) [Grafik]  

NeuFöR Rz 202–20412. Amtshilfe (§ 7 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

12. Amtshilfe (§ 7 NeuFöG) Rz 202: Die gesetzlichen Berufsvertretungen und die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft sind verpflichtet, Abschriften der amtlichen Vordrucke, auf denen Bestätigungen iSd § 4 NeuFöG angebracht worden sind, herzustellen und 7 Jahre ab Ende des Jahres, in dem die Bestätigung angebracht worden ist…

NeuFöR Rz 41–461.1.7. Lohnabhängige Abgaben (§ 1 Z 7 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…ist bei der Wiedereinstellung für Zwecke des § 1 Z 7 NeuFöG von einer Neueinstellung auszugehen, selbst wenn eine Wiedereinstellungszusage vorliegt (vgl. Rz 46 Beispiel 4). Ein "Wiederaufleben" der ursprünglichen Befreiung kommt nur bei arbeitsrechtlich aufrechtem Beschäftigungsverhältnis (zB Karenzierung, länger als 1 Monat währender unbezahlter Urlaub)…

NeuFöR Rz 1264.4. Vollelektronische Gründung (§ 4 Abs. 4 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…Gründung (§ 4 Abs. 4 NeuFöG) Rz 126: Die Bestimmungen des NeuFöG sind rückwirkend in Kraft gesetzt worden. Für Neugründungen nachAbweichend zu § 4 Abs. 1 bis 3 NeuFöG 31kann die Erklärung der Neugründung auch elektronisch im One-Stop-Shop Unternehmensserviceportal (USP) erfolgen. August 1999 (vgl. § 4…

VB-0304Anlage 3a
geltende FassungRichtlinien14.10.2025

Anlage 3a Formular für den genehmigten Zusatz [Grafik]  

MO-850112. Gemeinschaftlicher Vordruck AGRIM
geltende FassungRichtlinien06.11.2016

12. Gemeinschaftlicher Vordruck AGRIM Vorderseite [Grafik]   . Rückseite [Grafik]  

NeuFöR Rz 47–542. Begriff der Neugründung (§ 2 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…Weiterbetreuung des Kundenstocks erfolgt, die formelle Übernahme in vermögensrechtlicher Sicht im Rahmen der Verlassenschaftsabhandlung aber noch aussteht. Jedoch kann eine Begünstigung für eine Betriebsübertragung vorliegen (vgl. Rz 141 ff). Beispiel 2: Das zusätzlich zu einem Erzeugungsbetrieb ausgeübte Handelsgewerbe stellt keinen neu gegründeten Betrieb iSd NeuFöG…

MO-850113. Gemeinschaftlicher Vordruck AGREX
geltende FassungRichtlinien06.11.2016

13. Gemeinschaftlicher Vordruck AGREX Vorderseite [Grafik]   . Rückseite [Grafik]  

VB-0800Anlage 2
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

Anlage 2 Vordruckmuster Muster 1 - Notifizierungsformular [Grafik]   [Grafik]   [Grafik] .

VB-0210Anlage 1
geltende FassungRichtlinien03.03.2018

Anlage 1 Dokument V I 1 [Grafik]   [Grafik]  

ZK-0612Anlage 5 - Faxdeckblatt Anmeldung
geltende FassungRichtlinien04.08.2016

Anlage 5 - Faxdeckblatt Anmeldung NOTFALLVERFAHREN / FALLBACK | Name des Anmelders: |   | Adresse: | Plz/Ort: | EORI-Nr.: |   | Sachbearbeiter: |   | Tel. Nr.: Fax-Nr.: |   | Warenort: | TIN: | Adresse: |   | Plz/Ort: |…