RIS AI
15 Treffer1714 msnur geltende Fassungen
RAE Rz 1636–168219.7. Unbilligkeit
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…Unbilligkeit der Einhebung ist somit keine Ermessensentscheidung (VwGH 25.11.2002, 97/14/0013). Erst die Feststellung des Vorliegens einer Unbilligkeit kann in weiterer Folge zur Ermessensentscheidung führen. Verneint die Abgabenbehörde die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum (VwGH 10.5…

UP-71009.3. Verweigerung der Zollpräferenzbehandlung
geltende FassungRichtlinien15.10.2025

…nicht ausreicht, um die Ursprungseigenschaft des Erzeugnisses zu bestätigen. (2) Die Zollbehörde der Einfuhrvertragspartei darf die Zollpräferenzbehandlung für ein Erzeugnis, für das ein Einführer einen Antrag auf Zollpräferenzbehandlung gestellt hat, verweigern, sofern der Einführer Voraussetzungen des Ursprungsprotokolls, die nicht die Ursprungseigenschaft der Erzeugnisse betreffen, nicht…

UP-61009. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien28.01.2026

…Verweigerung der Zollpräferenzbehandlung 1.Vorbehaltlich der in den Absätzen 3 bis 5 aufgeführten Anforderungen darf die Zollbehörde der Einfuhrvertragspartei einen Antrag auf Zollpräferenzbehandlung ablehnen, wenn a)innerhalb einer Frist von drei Monaten nach dem Auskunftsersuchen gemäß Artikel 3.22 Absatz 1 des Abkommens (siehe Abschnitt…

ZK-03804.7. Prüfungen nach Annahme des Antrages
geltende FassungRichtlinien15.04.2026

…IA | Reporting | KT | Art. 24 UZK-IA 4.7.1.2. Fakultative Abfragen Abhängig vom Informationsstand über den Antragsteller stehen auch weitere Abfragemöglichkeiten zur Verfügung: Finanzamtsanfrage, ETOS (TUA-Befunde), Justiz-Edikts bzw. Insolvenzdatei. 4.7.2. Verweise in der Selbstbewertung Verweist der…

AH-11108. Voranfrage und Auskunft zur Güterliste
geltende FassungRichtlinien07.06.2016

8. Voranfrage und Auskunft zur Güterliste 8.1. Voranfrage 8.1.1. Vorgang und Feststellungsbescheid (1) § 62 Abs. 3 AußWG 2011 legt fest, dass über Antrag des Wirtschaftsbeteiligten vom BMWFW mit Bescheid folgende Feststellungen zu Vorgängen, die vom AußWG 2011 umfasst sind, zu treffen sind…

UP-64009. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien15.10.2025

…Kommission die Anschriften der zuständigen Zollbehörden mit. (3) Es herrscht Einvernehmen darüber, dass die Zollbehörde der Ausfuhrvertragspartei alle Kosten für die Umsetzung von Absatz 1 trägt. (4) Des Weiteren besteht Einvernehmen darüber, dass die Zollbehörden der Vertragsparteien die allgemeine Durchführung und Verwaltung der Überprüfung erörtern…

UP-80009. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien14.10.2021

…Reihe C). Die Kommission aktualisiert diese Liste, wenn ein weiteres ÜLG diese Bedingungen erfüllt. (2) Ursprungserzeugnissen eines ÜLG wird bei der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr in der Union die Zollpräferenzbehandlung nur dann gewährt, wenn sie zu oder nach dem Zeitpunkt ausgeführt wurden, der in…

UZK-IATitel II Codes betreffend die gemeinsamen Datenanforderungen für Anmeldungen und Mitteilungen
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

…Verfahren In dieses Unterfeld ist ein vierstelliger Code einzutragen, der aus einem zweistelligen Element zur Bezeichnung des angemeldeten Verfahrens und aus einem weiteren zweistelligen Element zur Bezeichnung des vorangegangenen Verfahrens besteht. Die Liste der zweistelligen Elemente ist nachstehend aufgeführt. Als ,vorangegangenes Verfahren' gilt das Verfahren…

UZK-TDAAnlage D1 Auf den Vordrucken zu verwendende Codes 1)
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

…Verfahren A.Erstes UnterfeldErstes Unterfeld In dieses Unterfeld ist ein vierstelliger Code einzutragen, der aus einem zweistelligen Element zur Bezeichnung des angemeldeten Verfahrens und aus einem weiteren zweistelligen Element zur Bezeichnung des vorangegangenen Verfahrens besteht. Die Liste der zweistelligen Elemente ist nachstehend aufgeführt. Als "vorangegangenes…

LStR 2002 Rz 10278–1031742.5.4.3 Rz 10278 bis Rz 10317
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

…beruflich veranlasste Fahrten bzw. Dienstreisen erst dann wieder vor, wenn ein neuer Einsatzort angefahren wird. Die einmal begründete Arbeitsstätte bleibt aber (allenfalls als zweite oder weitere Arbeitsstätte) bestehen, es sei denn, es erfolgt innerhalb von sechs Kalendermonaten kein Einsatz an diesem Ort. Diesfalls kann mit…

ZT-70002.2.6. Geheimhaltungspflicht und Strafverfahren
geltende FassungRichtlinien01.02.2011

…den Zollämtern auch nicht anderen Behörden und Ämtern bekannt gegeben werden, sofern dies nicht zur Einleitung oder Durchführung eines Strafverfahrens erforderlich ist (§ 3 HStG 1995). (2) Wer die Auskunftspflicht oder die Geheimhaltungspflicht verletzt, begeht eine Verwaltungsübertretung, die von der Bezirksverwaltungsbehörde erster Instanz (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat…

LStR 2002 Rz 12014–1202142.6.4 Materielle Regelungen zur Datenübermittlung
geltende FassungRichtlinien13.12.2018

…Betrag von 150 €; er gibt seine Daten korrekt bekannt. Weitere Spenden erfolgen im Jahr 2017 nicht. Die Organisation Z muss für 2017 den Betrag von 150 € übermitteln. A spendet der Organisation Z im Jahr 2018 einen Betrag von 100 €. Er braucht seine…

LStR 2002 Rz 1240–124133 AUSKUNFTSPFLICHT DER BEHÖRDE (§ 90 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…92/15/0037). Die erteilte Auskunft kann mangels Bescheidcharakter weder den Steuerpflichtigen noch die Abgabenbehörde binden. Weicht die Abgabenbehörde von der erteilten Auskunft im Zuge des weiteren Verfahrens ab, so ist diese gesetzwidrige Vorgangsweise nach den zum Grundsatz von Treu und Glauben entwickelten Kriterien zu…

EStR 2000 Rz 7748–775029.5.5.6 Zurechnung zu ausländischen Körperschaften
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…vorzulegen. Durch das Bankgeheimnis entsteht für Zwecke der KESt-Befreiung vielmehr eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Kreditinstitutes, die zu dieser Vorlageverpflichtung führt. Das Bankgeheimnis steht jedoch einer weiteren Verwertung von daraus gewonnenen Erkenntnissen in anderen Verfahren entgegen, es sei denn, es liegt eine der Ausnahmen des …

GMSR Rz 26–304. Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

4. Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG) 4.1. Allgemeines Rz 26: Wenn von einem Neukonto natürlicher Personen gesprochen wird, ist ein Konto angesprochen, dessen Inhaber eine natürliche Person ist oder mehrere natürliche Personen sind (§ 82 GMSG). 4.2. Selbstauskunft…