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RAE Rz 223–2463.6. Erhebliche Härte
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

3.6. Erhebliche Härte Rz 223: Das Vorliegen einer erheblichen Härte ist eine der kumulativen Voraussetzungen für die Bewilligung einer Zahlungserleichterung (VwGH 21.2.1989, 88/15/0045; VwGH 18.6.1993, 91/17/0041). Rz 224: Der deutlichste Fall einer "erheblichen Härte" ist die…

KfzBStR 2021 Rz 302–315A.3.6.3.4. Verfahren - Rechtslage bis 30. November 2019
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…abgewiesen, kann diese Entscheidung mit Rechtsmittel bekämpft werden. Diese Beschwerde hat gemäß § 13 iVm § 22 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz aufschiebende Wirkung. Wird der Beschwerde stattgegeben und das Nachweisdokument nachträglich beigebracht, steht die Befreiung ab Überreichung der Abgabenerklärung Kr 21 zu. Rz 306: Die Bestimmung des § 6 Abs. 3…

GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…dass der Überweisungsauftrag unter einem unwiderruflich erteilt wird. Rz 457: In dem jeweiligen Bescheid, gegen den eine Beschwerde oder ein Vorlageantrag an ein Verwaltungsgericht erhoben werden kann, ist auf Folgendes hinzuweisen: Die Eingabe ist - abgesehen von einer allfälligen Gebührenbefreiung - mit den weiter oben angeführten Beträgen…

GebR 2025 Rz 178030. Exkurs: Ausgewählte Befreiungen außerhalb des Gebührengesetzes
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Ra 2018/16/0172). | § 28a GBRG | Alle im Verfahren nach diesem Bundesgesetz erforderlichen Schriften sind von den Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben des Bundes befreit. | Nicht umfasst sind Rechtsmittelverfahren vor den Verwaltungsgerichten oder vor den Höchstgerichten. | § 70 AsylG 2005 | Die in Verfahren…

GebR 2025 Rz 1790–179931.1.3. Vorschreibung von Verwaltungsabgaben
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…durch einen abgesonderten Bescheid vorzuschreiben (§ 3 Abs. 2 BVwAbgV). Rz 1792: Wird eine abgabenpflichtige Amtshandlung durch ein Verwaltungsgericht vorgenommen, ist die Verwaltungsabgabe gemäß § 17 VwGVG iVm § 78 AVG im Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes vorzuschreiben. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit einer gesonderten Vorschreibung iSd § 3 Abs…

GebR 2025 Rz 179–1889. Gebührenschuldner bei den festen Gebühren (§ 13 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…der Gebühren derjenige verpflichtet, in dessen Interesse die Eingabe eingebracht wird. Rz 181: Bei einer Eingabe nach § 24a Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 oder nach § 17a Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 (zB Beschwerden an den VwGH bzw. VfGH) oder Eingaben an die Verwaltungsgerichte (§ 14 TP 6 Abs. 5 Z 1 lit…

GebR 2025 Rz 44610.5.12. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…1 | Eingaben an Gerichte | In Justizverwaltungsangelegenheiten besteht eine Befreiung nur, wenn hiefür eine Justizverwaltungsgebühr vorgesehen ist. | Von der Befreiung ausgenommen sind Eingaben an die Verwaltungsgerichte (siehe Rz 447). | Anträge, Revisionen und Beschwerden an den VwGH und den VfGH unterliegen den Eingabegebühren…

ZustRL Rz 144–1523.12. Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…dem VfGG ist das Finanzamt Österreich zuständig (§ 17a Z 6 VfGG). 3.14. Gebühren nach dem Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 Rz 146: Für die Erhebung der Gebühr nach dem VwGG ist das Finanzamt Österreich zuständig (§ 24a Z 6 VwGG). 3.15. Grunderwerbsteuer Rz 147: Für die Erhebung…

ZustRL Rz 47–542.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Erhebung folgender Gebühren im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren: Eingabengebühr für Anträge an den Verfassungsgerichtshof (§ 17a Z 6 VfGG) Eingabengebühr für Revisionen und Anträge an den Verwaltungsgerichtshof (§ 24a Z 6 VwGG) Eingabengebühr für Eingaben an das Bundesverwaltungsgericht oder an ein Verwaltungsgericht eines Landes (§ 1 der Verordnung BGBl…

RAE Rz 900–9299. Säumniszuschläge (§ 217 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

9. Säumniszuschläge (§ 217 BAO) 9.1. Allgemeines Rz 900: Der Säumniszuschlag, der kraft Gesetzes entsteht, ist die vom Verschulden der Partei unabhängige Sanktion für eine Säumnis bei der Abgabenentrichtung (siehe jedoch Ausführungen zu § 217 Abs. 7 BAO). Der Säumniszuschlag ist jeweils abgabenbezogen zu berechnen. Der…

RAE Rz 1846–186721.6. Unterbrechung der Verjährung (§ 238 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

21.6. Unterbrechung der Verjährung (§ 238 Abs. 2 BAO) Rz 1846: Amtshandlungen iSd § 238 Abs. 2 BAO, die sich nur gegen einen der Gesamtschuldner in Bezug auf seine Leistungspflicht richten, kommt auch gegenüber allen anderen Gesamtschuldnern eine die Einhebungsverjährung unterbrechende Wirkung zu. Selbst durch eine…

ZK-02203.8. Anwendbarkeit von Bescheidberichtigungsinstrumenten der BAO außerhalb von Rechtsmittelverfahren
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

…der Weise nicht für den Zollbereich, weil hier eine BVE zwingend zu erfolgen hat und somit jedenfalls die Abgabenbehörde über einen etwaigen Zurückweisungsgrund zu erkennen hat (hingegen ist im Steuerbereich eine Vorlage an das Verwaltungsgericht ohne vorhergehende BVE möglich, diesfalls hat eine etwaige Zurückweisung der…

LRL 2012 Rz 130–1348. Körperschaftsteuer
geltende FassungRichtlinien02.03.2021

…der Körperschaften und der Gleichheitsgrundsatz gebieten, die Grundsätze der Liebhaberei auch für den Bereich der Körperschaftsteuer zu beachten. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Möglichkeit des Vorliegens von Liebhaberei bei Körperschaften bejaht (VwGH 20.10.2009, 2007/13/0029 und VwGH 28.4.2009, 2006/13/0140).…

LStR 2002 Rz 715–72010.5.1.3 Tages- und Nächtigungsgelder nach § 26 Z 4 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

…Dienstreisen - Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstättenach dem ersten Tatbestand Rz 706715: Zu § 26 Z 4 EStG 1988 hat der Verwaltungsgerichtshof Stellung genommen und dabei immer die Prüfung der Frage betont, dass der Einsatz in einem zusammenhängenden Zeitraum zu einem weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit führt (VwGH…

EStR 2000 Rz 6495–650021.5.3 Aufwendungen außerhalb des § 28 Abs. 2 und 3 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…das Vorliegen der Herstellerinitiative und des Herstellerrisikos. Rz 6496: Es ist bei den beteiligten Steuerpflichtigen (Bauinteressenten, wie zB Miteigentümergemeinschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften) auf Grund der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes insbesondere dann kein Herstellungsvorgang anzunehmen, wenn ein Modell auch nur eine der im Folgenden angeführten Eigenschaften aufweist (vgl…

GebR 2025 Rz 1215–121425.1.3. Form der Gebührenanzeige
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Internet-Technologie oder mittels eines Telefaxgerätes sind nicht zulässig (§ 2 Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen an das Bundesministerium für Finanzen, an die Verwaltungsgerichte sowie an die Finanzämter, das Zollamt Österreich und das Amt für Betrugsbekämpfung, BGBl…

GebR 2025 Rz 112–1195. Rechtsgemeinschaft und gemeinschaftlicher Rechtsgrund (§ 7 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…117: Keine Rechtsgemeinschaft liegt vor, wenn jeder der Einschreiter eine eigenständige Eingabe einbringt. Jede dieser Eingaben ist selbständig zu vergebühren. Beispiel 1: Zwei Parteien bringen ein eigenes - aber inhaltsgleiches - außerordentliches Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht ein. Es liegt keine gemeinschaftliche Eingabe vor. Die Rechtsmittel sind selbständig zu…

GebR 2025 Rz 480–49510.6. Protokolle (Niederschriften; § 14 TP 7 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…gebührenpflichtig. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Protokolle auch vom Einschreiter (mit)unterschrieben sind. Rz 485: Auch Protokolle über Befunde und Vernehmungen vor einem Verwaltungsgericht unterliegen der Gebührenpflicht. Rz 486: Nicht gebührenpflichtig sind Protokolle nur dann, wenn sie mit amtlich vorgeladenen Personen aufgenommen werden, die nicht…

ZustRL Rz 11–141.2. Zuständigkeit für die Entgegennahme von Anbringen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Die Auslegung des § 53 zweiter Satz BAO kann sich an jener des § 50 zweiter Satz BAO aF orientieren. Rz 13a: § 53 BAO ist auch vom Verwaltungsgericht anzuwenden (aufgrund von § 2a BAO). Daher hat dieses die vorgelegte Beschwerde gemäß § 53 zweiter Satz BAO an die Abgabenbehörde…

RAE Rz 24–501.2. Keine Änderung der Fälligkeit
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…er als solches zu werten (VwGH 14.11.1988, 87/15/0138). Durch die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung durch den VfGH bzw. durch das Verwaltungsgericht oder den VwGH wird die Fälligkeit nicht berührt, die Abgabe darf aber, solange die aufschiebende Wirkung besteht, nicht eingehoben werden…