…geht dann verloren, wenn die Zahl der Mitarbeiter und der Aufträge besonders groß ist und deshalb die Aufträge nicht mehr von den freiberuflich vorgebildeten Berufsangehörigen eigenverantwortlich bearbeitet werden können. Rz 5293: Bei den Einkünften aus sonstiger selbständiger Arbeit gilt die uneingeschränkte Vervielfältigungstheorie. Demnach macht die…
…Praxis und insbesonders danach, ob der Arzt bzw. die Ärzte eigenverantwortlich, leitend und persönlich tätig werden (eingeschränkte Vervielfältigungstheorie). Rz 5229: Gewerbliche Einkünfte liegen vor, wenn neben dem Heil- bzw. Forschungszweck aus der Beherbergung und Verpflegung der Kranken ein besonderer Gewinn angestrebt wird, der Betrieb der…
…Vermögens. Die Verwaltung des eigenen Vermögens (§ 32 BAO) führt zu Einkünften aus Kapitalvermögen oder Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Für die Einkünfte aus einer vermögensverwaltenden Tätigkeit gilt die uneingeschränkte Vervielfältigungstheorie (vgl. Rz 5293). Rz 5266b: Die Verwaltung fremden Vermögens muss Hauptzweck der Tätigkeit sein, Vermögensverwaltung…
…Vermögen iSd § 22 Z 2 EStG 1988 verwaltet, ist gewerblich tätig, wenn ein Gesellschafter eine Kapitalgesellschaft ist. Rz 5846: Für freiberufliche Mitunternehmerschaften gilt die eingeschränkte Vervielfältigungstheorie. Danach darf sich die Mitunternehmerschaft fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedienen, solange die Gesellschafter leitend und eigenverantwortlich tätig bleiben. Die Gesellschafter…