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KStR 2013 Rz 976–990Veruntreuung
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

Veruntreuung Rz 976: Bereichert sich ein Nichtgesellschafter widerrechtlich gegen den Willen der Gesellschaft, liegt idR eine Betriebsausgabe der Gesellschaft vor. Durch den Aktivierungsanspruch wird dieser Aufwand neutralisiert. Der Vorgang führt zur Erfassung in der entsprechenden Einkunftsart beim Bereicherten. Die einkommensteuerliche Erfassung bedarf der Feststellung, dass…

EStR 2000 Rz 4009–402610.1.2 Zufluss von Geld oder geldwerten Vorteilen
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

10.1.2 Zufluss von Geld oder geldwerten Vorteilen 10.1.2.1 Allgemeines Rz 4009: Einnahmen müssen grundsätzlich von außen zufließen. Bloße Wertzuwächse, die in der Einkunftsquelle selbst liegen, fließen nicht zu und stellen demnach auch keine Einnahmen iSd § 15 EStG 1988 dar. Nicht…

EStR 2000 Rz 437–4484.1.9 Einlagen
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…Überführung von Wirtschaftsgütern von einem inländischen Betrieb in einen anderen inländischen Betrieb desselben Abgabepflichtigen ist eine Entnahme und Einlage. Veruntreuung Rz 448: Veruntreut ein Dienstnehmer Waren und verwertet diese sodann auf eigene Rechnung, so ist ihm die Veruntreuung zunächst als Vorteil aus dem Dienstverhältnis zuzurechnen…

EStR 2000 Rz 1041–1048Fremdgelder
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…über die Gelder zu verfügen (VwGH 7.7.1971, 0140/69) oder wenn tatsächlich wie über eigenes Geld verfügt wird (zB Veruntreuung und Verwendung für Schuldenrückzahlung). Vorschüsse für künftige Leistungen sind - auch bei späterer Abtretung an einen Substituten - keine Fremdgelder. Geschenke Rz 1042: Über bloße…

EStR 2000 Rz 1671–1678Verflochtene Unternehmen
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…veranlasst (VwGH 29.11.1963, 1059/62). Verlust Rz 1675: Siehe "Schadensfälle" (Rz 1634 f), "Unterschlagung" (Rz 1670) und "Veruntreuung" (Rz 1689). Ein Warenverderb wirkt sich nur beim bilanzierenden Unternehmen aus und ist dort durch entsprechende Aufzeichnungen nachzuweisen (zB Lebensmittelhandel, Bäckerei). Beim Einnahmen-Ausgaben-Rechner…

EStR 2000 Rz 1512–1518Computer
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Endbesteuerung unterliegen (siehe Rz 4853 ff). Diäten (als Verpflegungsmehraufwendungen) Rz 1516: Siehe Rz 1378 ff sowie LStR 2002 Rz 297 ff. Diebstahl Rz 1517: Siehe "Veruntreuung" (Rz 1689) Diversion (Rücktritt von der Verfolgung) Rz 1517a: Diversionszahlungen sind nicht abzugsfähig (siehe auch Rz 4846e). Doppelte Haushaltsführung…

EStR 2000 Rz 1629–1638Sachbezüge
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…oder im Privatbereich liegen (vgl. VwGH 30.10.2014, 2011/15/0137). Eignet sich ein Dienstnehmer aufgrund seiner Dienstnehmerstellung rechtswidrig, etwa durch Veruntreuung, Vermögensgegenstände seiner Arbeitgeberin an, sind darin steuerpflichtige Einnahmen im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu erblicken. Die nach Aufdeckung der rechtswidrigen…

EStR 2000 Rz 1662–1670Umgründung, Kosten einer
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…ist keine Betriebsausgabe. Die Nichtabzugsfähigkeit kann auch nicht durch Zwischenschaltung einer GmbH, die den Betriebsinhaber als Geschäftsführer seines eigenen Betriebes anstellt, umgangen werden (VwGH 31.03.2005, 2000/15/0117, VwGH 29.04.2010, 2007/15/0002). Unterschlagung Rz 1670: Siehe Stichwort "Veruntreuung" (Rz 1689).

EStR 2000 Rz 1679–1693Vermögensumschichtung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…zur Nichtabzugsfähigkeit. Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung wirken sich nur solche Aufwendungen aus, die noch nicht Betriebsausgaben waren (daher nicht Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens oder abgeschriebene Wirtschaftsgüter). Die Veruntreuung von Geld führt nur dann zu einem betrieblichen Aufwand, wenn Betriebs- und Privatvermögen entsprechend getrennt sind, nicht…

EStR 2000 Rz 5414–541617.1.4 Gewinnabsicht
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…aus diesem Grund verfolgt werden, ist dabei unerheblich (VwGH 12.9.2001, 96/13/0184). Delikte wie Diebstahl, Raub, Veruntreuung begründen dagegen keine Teilnahme am Güter- und Leistungsaustausch, und stellen daher für sich alleine, ohne dass die betreffende Beute weiterverkauft wird, keine gewerbliche Tätigkeit dar.

VereinsR 2001 Rz 105–1351.1.6 Rechtsgrundlage des Rechtsträgers (§ 41 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…verhalten. Verstöße gegen die Rechtsordnung (wie etwa vorsätzlich begangene Finanzdelikte gemäß § 33 FinStrG wie insb. Abgabenhinterziehung, Veruntreuung, Betrug) können zu verschiedenen in der Rechtsordnung geregelten Rechtsfolgen führen (vgl. VwGH 14.9.2017, Ro 2016/15/0029). Rz 130b: Bei bestimmten strafrechtlich relevanten Handlungen liegt nach …