…Ein sozietäres Genussrecht ist aber nicht auszuschließen, wenn die begebende Körperschaft wenig Substanz enthält oder der Geschäftsbetrieb nur geringe Substanzsteigerungen erwarten lässt. Eine Nachrangigkeit im Liquidationsfall gegenüber den Aktionären bzw. GmbH-Gesellschaftern spricht gegen das Vorliegen eines Substanzgenussrechtes. In diesen Fällen liegt ein obligationenähnliches Genussrecht…
…Partizipationsscheine gemäßstellen § 23 Abs. 4 BWG und- soweit § 73c VAG stellennoch im Umlauf - jedenfalls Substanzgenussrechte dar. Vielfach werden auch von anderen Kapitalgesellschaften Genussrechte unter der Bezeichnung "Partizipationsscheine" ausgegeben. Dabei handelt es sich jedoch um bloße Genussscheine, und es ist im Einzelfall zu prüfen, ob ein…
…Nationen in Wien bestehen (siehe Absatz 1). (b)In Österreich errichteten Büros von Einrichtungen der OSZE mit Hauptsitz in einem anderen Staat und dem Verbindungsbüro der Parlamentarischen Versammlung der OSZE in Wien sowie den Bediensteten dieser Büros werden Privilegien und Immunitäten im gleichen Umfang eingeräumt. …
…Entstehens der Gebührenschuld (siehe Rz 157 ff) begründet. Rz 190: Liegt zB die Verfassung eines Protokolls im Interesse mehrerer Personen, so sind sie gemäß § 13 Abs. 2 GebG zur ungeteilten Hand verpflichtet, die Gebühr zu entrichten. Die Verfassung des Protokolls über die Versammlung der Gesellschafter…
… 14 TP 7 Abs. 1 Z 4 bis 6 GebG (siehe Rz 490 ff) über eine Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, eine Versammlung der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Verlosungen oder Auslosungen von Wertpapieren, die Aufnahme eines Wechsel(Scheck-)protestes, wenn sie vom Notar aufgenommen werden…
…4 bis 6 GebG (siehe Rz 490 ff) entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt der Unterzeichnung: Z 4 lit. a: Niederschrift über eine Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, Z 4 lit. b: Niederschrift über die Versammlung der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Z 5: Niederschriften über Verlosungen…
… 13 Abs. 4 GebG der Gebührenschuldner die Gebühr an die Urkundsperson zu entrichten hat, Urkundspersonen aber nur Notare und Legalisatoren sind, besteht keine Gebührenpflicht, wenn eine andere als eine Urkundsperson das Protokoll verfasst hat. Werden Gesellschafterbeschlüsse nicht in einer Versammlung gefasst, besteht ebenfalls keine Gebührenpflicht…
…14 TP 7 Abs. 1 Z 2 GebG ist derjenige Gebührenschuldner, der das Verfahren in Gang gesetzt hat. Bei Protokollen über eine Versammlung der Gesellschafter einer GmbH ist neben den Gesellschaftern auch die Gesellschaft selbst Gebührenschuldner (VwGH 18.3.1965, 1814/64); gleiches gilt für…
…im Sinne des § 8 Abs. 3 Z 1 zweiter Teilstrich KStG 1988 liegen dann vor, wenn sie ein Recht auf Beteiligung am Gewinn und am Liquidationsgewinn der Körperschaft vermitteln. Beide im Gesetz genannten Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Fehlt die Beteiligung am Gewinn, am Liquidationsgewinn oder…
20.2 Steuerpflichtige Kapitaleinkünfte Rz 6107: Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören: Einkünfte aus der Überlassung von Kapital (§ 27 Abs. 2 und 5 EStG 1988; siehe Abschnitt 20.2.1) Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen (§ 27 Abs. 3 und 6 EStG 1988; siehe Abschnitt…
…Vermögensrechte eines Gesellschafters sein können. Sie entspringen aber nicht einem Gesellschaftsverhältnis, sondern sind Gläubigerrechte schuldrechtlicher Art (VwGH 16.12.1993, 92/16/0025). Der Begriff Genussrecht steht für verbriefte und unverbriefte Genussrechte. Genussscheine sind verbriefte Rechte. Die Verbriefung ist als Inhaber-, Namens- oder Orderpapier zulässig…
… 32 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 (EStR 2000 Rz 6908 bis Rz 6911) sind jene Regeln anzuwenden, welche schon für den ursprünglichen Steuertatbestand gegolten hätten (Theorie der Doppelmaßnahme - daher Gewinnausschüttung). Der Nachversteuerungsbetrag stellt daher bei in § 10 Abs. 1 Z 1 bis 6 KStG…
…8.2 Beteiligung am Gewinn Rz 1194: Wird der vereinbarte Gewinnanspruch auf Grund einer Vertragsklausel nicht jährlich konkretisiert, sondern von einer definierten Bedingung oder von einem Gesellschafterbeschluss abhängig gemacht, kann dennoch von einem Substanzgenussrecht ausgegangen werden. Die Höhe der Gewinnbeteiligung muss nicht konkret definiert sein…
…an der Beteiligungsgemeinschaft teilnehmen, nimmt aber - aus welchen Gründen auch immer - nicht teil. [Grafik] Eine Beteiligungsgemeinschaft kann auch dann (zB zwecks Firmenwertabschreibung, siehe Rz 1110 bis Rz 1143) gebildet werden, wenn auch ohne Beteiligungsgemeinschaft die ausreichende finanzielle Verbindung vorliegt. Im folgenden Beispiel ist der Gruppenträger…
…erhöht und durch steuerfreie Beteiligungserträge und Körperschaftsteuervorauszahlungen nicht vermindert. Das Umwandlungskapital wird ebenfalls nicht um Sanierungsgewinne gemäß § 23a KStG 1988 vermindert; für Zwecke der Ausschüttungsfiktion sind sie somit zu berücksichtigen. Rz 547: Vom Umwandlungskapital abzuziehen sind Einlagen im Sinne des § 4 Abs. 12 EStG 1988…
…hängt davon ab, ob es sich um eine Innengesellschaft (dann wie atypisch Stille) oder um eine Außengesellschaft handelt, bei der die Haftung gegenüber Dritten maßgeblich ist. 19a.2.3 Ausgeprägte Mitunternehmerinitiative Rz 6032: Das Entfalten einer ausgeprägten Mitunternehmerinitiative schaltet gemäß § 23a Abs. 2 EStG 1988…
…Ausschüttungsmöglichkeit und der unter Umständen abweichenden steuerlichen Beurteilung (Einlagenrückzahlung im Sinne des § 4 Abs. 12 EStG 1988) siehe Rz 513. Rz 1185: Ein Verstoß gegen unternehmensrechtliche Ausschüttungsbeschränkungen (zB offene Ausschüttung des Jahresgewinnes, obwohl unter Berücksichtigung des Verlustvortrages insgesamt ein Bilanzverlust gegeben ist; Nichtberücksichtigung der Ausschüttungssperre…
…Z 2 EStG 1988), der für die verbleibenden Mitunternehmer idR insoweit zum Aufdeckenzur Aufdeckung ihrer steuerhängigen stillen Reserven führtführen kann (Sachabfindung, EStR 2000 Rz 5975). Rz 1567: Im Falle der Einbettung des Veränderungstatbestandes in eine Realteilung im Sinne des Art. V UmgrStG unterbleibt die Veräußerungsgewinn…
…der beherrschten Körperschaft zeitnah vor diesem für die Hinzurechnung maßgeblichen Zeitpunkt konzernintern übertragen worden sein, ist vor dem Sinn und Zweck des § 10a KStG 1988 die Hinzurechnung so vorzunehmen, als hätte die Beteiligung am Stichtag noch in voller Höhe bestanden. Rz 1248do: Bei Ermittlung der…
…miteinander verbunden. Es ist von der Kapitalgesellschaft 1 aus gesehen eine Gruppenbildung a) aller 4 Gesellschaften, b) von 1 bis 3 oder c) von 1 und 2 möglich. Im Falle c) kann die Kapitalgesellschaft 3 mit ihrer Tochtergesellschaft 4 eine zweite Gruppe bilden. Verzichtet die…