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ZK-25902.5.1.5. Änderungen / Erneuerungen
geltende FassungRichtlinien10.10.2024

2.5.1.5. Änderungen / Erneuerungen Änderungen wie zB Hinzufügen einer Warennummer bzw. eines Ortes oder Korrektur der Ausbeute, usw. können über Antrag oder von Amts wegen in CDA bei einer aufrechten Bewilligung durchgeführt werden. Die durchgeführten Änderungen sind ggfs. auch rückwirkend (zB ab dem…

ZK-25602.4. Bewilligungsverfahren
geltende FassungRichtlinien07.10.2024

2.4. Bewilligungsverfahren 2.4.1. Formelles Bewilligungsverfahren 2.4.1.1. Allgemeine und besondere Verfahrensvorschriften für zollrechtliche Entscheidungen | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 22 bis 23 | Art. 11 bis 18 | Art. 10 bis 15…

GebR 2025 Rz 1136–114117.1.1. Änderung des Vertragsinhaltes
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

17.1.1. Änderung des Vertragsinhaltes Rz 1136: Gebührenrechtlich relevant sind nur solche Änderungen des ursprünglichen Rechtsgeschäftes, mit denen zusätzliche Rechte oder Pflichten begründet werden, die für die Höhe der Gebührenschuld maßgeblich sind. Ein Zusatz oder Nachtrag unterliegt der Art nach der gleichen Gebühr wie…

UZK-DAArtikel 13 Verlängerung der Frist für den Erlass einer Entscheidung
geltende FassungRichtlinien01.07.2020

Artikel 13 Verlängerung der Frist für den Erlass einer Entscheidung (Artikel 22 Absatz 3 des Zollkodex) (1) Erachtet es die entscheidungsbefugte Zollbehörde nach der Annahme eines Antrags für notwendig, beim Antragsteller zusätzliche Informationen einzuholen, damit sie ihre Entscheidung treffen kann, so setzt sie dem Antragsteller…

ZK-25001. Bewilligung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

1. Bewilligung 1.1. Allgemeines 1.1.1. Bewilligungspflicht Art. 211 UZK Die vorübergehende Verwendung stellt ein besonderes Verfahren gemäß Art. 5 Z 16 Buchstabe b iVm Art. 210 UZK dar. Dieses Verfahren ist bewilligungspflichtig. Die Bewilligung wird auf Antrag entweder im Formellen Bewilligungsverfahren (Abschnitt…

ZK-25605. Abrechnung
geltende FassungRichtlinien28.05.2021

…ursprünglichen Frist verlängert werden. Dabei müssen Umstände vorliegen, die zu einer Stattgabe eines rechtzeitig eingebrachten Verlängerungsantrages geführt hätten und das verstreichen lassen der ursprünglich gesetzten Frist rechtfertigen. Die verspätete Vorlage oder Nichtvorlage der Abrechnung stellt eine Pflichtverletzung iSd Art. 79 Abs. 1 Buchstabe a 3…

EnAbgR Rz 243–2514.2.2 Antragstellung
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

4.2.2 Antragstellung 4.2.2.1 Voraussetzungen Rz 243: Der Unternehmer kann den Antrag auf Vergütung der Energieabgaben unter Anschluss der entsprechenden Unterlagen innerhalb von fünf Jahren ab Vorliegen der Voraussetzungen stellen. Dies gilt auch dann, wenn der Antrag für einen Betrieb gestellt…

EStR 2000 Rz 7534–754228.4 Steuererklärung (§§ 42 bis 44 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…2 BAO). Ein Rechtsanspruch auf die Setzung der Nachfrist besteht nur in den Fällen fristgerecht eingebrachter Verlängerungsanträge. 28.4.2.4 Fristerstreckung im Rahmen der Quotenregelung Rz 7541a: Das zuständige Finanzamt kann im Rahmen der Quotenregelung die Frist bis zum 31. März des auf den…

VB-07303. Aufgaben des Competence Centers Gewerblicher Rechtsschutz
geltende FassungRichtlinien19.09.2024

…Anträge die über ein nationales Unternehmerportal eingereicht werden, müssen über dasselbe nationale Portal betreffend Änderungs- oder Verlängerungsanträge bearbeitet werden. Hinweis: In Österreich ist kein nationales Portal verfügbar. Hinweis: Für die Antragstellung ist eine EORI-Nummer erforderlich. Das gilt sowohl für den Antragsteller selbst als auch…

LStR 2002 Rz 1373–137441.1.6 Verlängerungen, Erhöhungen und Übertragungen von angesparten Beträgen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

41.1.6 Verlängerungen, Erhöhungen und Übertragungen von angesparten Beträgen Rz 1373: Vertragsverlängerungen und Änderungen (Erhöhung bzw. Verminderung) der Bemessungsgrundlage stellen keine Vertragsnovation vor; die Mindestbindungsfrist beginnt nicht neu zu laufen. Rz 1374: Erfolgt eine Übertragung der angesparten Beträge aus einer Zukunftsvorsorgeeinrichtung gemäß § 108g EStG…

GebR 2025 Rz 44610.5.12. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

10.5.12. Befreiungen Abweichend von den Ausführungen in der Einleitung ist dieser Abschnitt ab 1. Jänner 2026 anzuwenden. Rz 446: Gemäß § 14 TP 6 Abs. 5 GebG sind gebührenfrei: | Z 1 | Eingaben an Gerichte | In Justizverwaltungsangelegenheiten besteht eine Befreiung nur, wenn…

EStR 2000 Rz 8204–820531.6 Verfahren zur Erteilung einer Zuzugsbegünstigung
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

31.6 Verfahren zur Erteilung einer Zuzugsbegünstigung Rz 8204: Das Verfahren zur Erteilung einer Zuzugsbegünstigung gliedert sich in zwei Stufen: Bescheidmäßige Zuerkennung der Zuzugsbegünstigung durch dendas Finanzamt Österreich (bis 31.12.2020: Bundesminister für Finanzen) Berücksichtigung der zuerkannten Zuzugsbegünstigung bei der Veranlagung [Grafik]   31…

UZK-DAArtikel 164 Antrag auf Erneuerung oder Änderung einer Bewilligung
geltende FassungRichtlinien31.07.2018

Artikel 164 Antrag auf VerlängerungErneuerung oder Änderung einer Bewilligung (Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) Die Zollbehörden können zulassen, dass ein Antrag auf Erneuerung oder Änderung einer Bewilligung gemäß Artikel 211 Absatz 1 des Zollkodex schriftlich eingereicht wird. Artikel 165 Erforderliche Unterlage für…

ZK-25001.1.7. Sicherheit
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

1.1.7. Sicherheit Für die Überführung von Waren in die vorübergehende Verwendung mit vollständiger oder teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben ist die Leistung einer Sicherheit grundsätzlich zwingend vorgeschrieben, um die Einhebung der entstandenen bzw. möglicherweise entstehenden Einfuhrzollschuld und der anderen Abgaben zu sichern. Hinsichtlich…

ZK-25604.10. Bemessung des Einfuhrabgabenbetrags auf Veredelungserzeugnisse gemäß Art. 86 Abs. 3 UZK
geltende FassungRichtlinien12.11.2020

4.10. Bemessung des Einfuhrabgabenbetrags auf Veredelungserzeugnisse gemäß Art. 86 Abs. 3 UZK | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 86 Abs. 3 | Art. 72 | - | - Der Anteil, der in die Veredelungserzeugnisse eingegangenen in das Verfahren übergeführten…

ZK-25001.3. Erneuerung, Änderung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

1.3. Erneuerung, Änderung 1.3.1. Antrag/Erteilung Art. 164 UZK-DA Zur Erneuerung/Änderung einer Bewilligung genügt ein einfacher schriftlicher Antrag, der insbesondere den Hinweis auf die frühere Bewilligung und gegebenenfalls die für deren Änderung erforderlichen Angaben enthält (Art. 164 UZK-DA). Wenn…

ZK-25902.5.2. Bewilligungsantrag auf Grundlage einer Zollanmeldung -Vereinfachtes Bewilligungsverfahren
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

2.5.2. Bewilligungsantrag auf Grundlage einer Zollanmeldung -Vereinfachtes Bewilligungsverfahren | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | - | Art. 163 | Art. 262 | Art. 55 | - | Anhang A | Anhang A | Anhang 12 Im sogenannten vereinfachten Bewilligungsverfahren…

ZK-25602.4.2. Bewilligungsantrag auf Grundlage einer Zollanmeldung - Vereinfachtes Bewilligungsverfahren
geltende FassungRichtlinien12.11.2020

2.4.2. Bewilligungsantrag auf Grundlage einer Zollanmeldung - Vereinfachtes Bewilligungsverfahren | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | - | Art. 163 | Art. 262 | Art. 55 | - | Anhang A | Anhang A | Anhang 12 Im sogenannten vereinfachten Bewilligungsverfahren…

ZK-25401.3. Vereinfachtes Bewilligungsverfahren - Bewilligungsantrag auf der Grundlage einer Zollanmeldung
geltende FassungRichtlinien15.09.2025

1.3. Vereinfachtes Bewilligungsverfahren - Bewilligungsantrag auf der Grundlage einer Zollanmeldung 1.3.1. Anwendungsbereich Art. 163 UZK-DA Laut Art. 163 Abs. 1 Buchstabe b UZK-DA ist im Verfahren der Endverwendung der Bewilligungsantrag auf der Grundlage einer Zollanmeldung (vereinfachtes Bewilligungsverfahren) nur dann zulässig, wenn…

UZK-DAArtikel 156 Frist
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 156 Frist (Artikel 22 Absatz 3 des Zollkodex) Eine Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Bewilligung nach Artikel 155 wird unverzüglich erlassen, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Annahme des Antrags.