4.2.1.3 Einschränkung des Vergütungsanspruches Rz 240: Energieabgaben können nur insoweit vergütet werden, als die Energieträger nicht weitergeliefert werden, oder der Produktionsbetrieb (bis 31. Dezember 2010Jänner 2011: Betrieb) aus diesen Energieträgern Wärme, Dampf oder Warmwasser erzeugt und liefert. Zur Verhinderung einer mehrfachen Inanspruchnahme…
4.2.3 Vergütungsanspruch für Wärme, Dampf oder Warmwasser Rz 252: Ein Vergütungsanspruch besteht auch für unmittelbar für einen Produktionsprozess (bis 31. Dezember 2010Jänner 2011: für zu betrieblichen Zwecken) bezogene Wärme, Dampf oder Warmwasser, wenn sie aus vergütungsfähigen Energieträgern erzeugt wurden (siehe auch Rz 238…
…legtDer Betreiber einer Kfz-Werkstätte kauft ein Kraftfahrzeug nachGebrauchtfahrzeug von einem Zeitraum privater NutzungNichtunternehmer in den Betrieb einder EU und lässt es als Serviceersatzfahrzeug zur kurzfristigen Vermietung zu. Für die Geltendmachung des VergütungsanspruchsDie Normverbrauchsabgabe ist ein Nachweis einerseits überaufgrund der Zulassung (§ 1 Z 3 lit…
23.2.3 ABC - Einzelfälle von Entschädigungen nach § 32 Abs. 1 Z 1 lit. a und b EStG 1988 Abbauvertrag Rz 6820: Wenn bei einem Abbauvertrag (ein Vertrag, bei dem das Entgelt nach der Menge der geförderten Mineralien vereinbart ist) die Laufzeit durch übermäßigen Abbau…
4.2.1.2.3 Körperschaften des öffentlichen Rechts Rz 234: Bei Körperschaften des öffentlichen Rechtes besteht ein Vergütungsanspruch ebenfalls nur für "Betriebe" im Sinne der Energiesteuerrichtlinie, im Wesentlichen somit für ihre Betriebe gewerblicher Art im Sinne des § 2 KStG 1988 (siehe KStR 20012013 Rz…
5.4.6.2.5.3 Weitere Vergütungen Rz 1166: In folgenden Fällen wurden beispielsweise Vergütungen an nahe Angehörigen von der Rechtsprechung nicht anerkannt: Rz 1167: Abfertigung Abfertigung, die an den Betriebsübernehmer im Rahmen einer unentgeltlichen Betriebsübergabe geleistet wird (VwGH 1.12.1992, 89/14…
…Elektrofahrzeuges), so kommt eine Vergütung nicht in Betracht. Es ist in solchen Fällen vielmehr eine Berichtigung (siehe § 8 NoVAG 1991) vorzunehmen. Rz 1213: Der Vergütungsanspruch steht dem Erwerber des Kraftfahrzeuges zu, der die Normverbrauchsabgabe zu tragen hat, wenn auf das konkrete Kraftfahrzeug ein in § 12…
B.12.10. Anwendungsfälle B.12.10.1. Lieferung/Verbringung durch den Zulassungsbesitzer Rz 1271: Der Vergütungsanspruch nach § 12a Abs. 1 TS 1 NoVAG 1991 wird dann ausgelöst, wenn ein Kraftfahrzeug durch den Zulassungsbesitzer selbst nachweislich ins Ausland verbracht oder geliefert wird. Vergütungsberechtigt ist regelmäßig…
B.12.9. Voraussetzungen einer Vergütung B.12.9.1. Entstehung des Vergütungsanspruchs (Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung) Rz 1252: Gemäß § 15 Abs. 16 NoVAG 1991 ist § 12a NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 118/2015 auf Vorgänge nach dem 31. Dezember 2015 anzuwenden. Voraussetzung für die…
…wenn ausnahmsweise ausreichend wahrscheinlich ist, dass dieser Vergütungsanspruch nicht geltend gemacht werden kann (es kann zB keine "Ersatzkraft" eingestellt werden), kommt in entsprechender Höhe eine Rückstellung in Betracht. Sollte unter Zugrundelegung der Rechtsansicht in Rz 3451b EStR 2000 idF vor dem EStR 2000-Wartungserlasses 2005…
…geschuldete) Vergütung stellt einen Aufwand dar, dem die Auflösung der für den ausscheidenden Arbeitnehmer gebildeten Pensionsrückstellung als Ertrag gegenübersteht. Beim neuen Arbeitgeber stellt der Vergütungsanspruch einen Ertrag dar. Diesem Ertrag steht die zu bildende Pensionsrückstellung als Aufwand gegenüber. Die Rückstellung ist zum Zeitpunkt der Übernahme…
…dass eine Abgabenerklärung (NOVA 1, NOVA 2) beim zuständigen Finanzamt eingereicht wird, in der der steuerpflichtige Vorgang und der Vergütungsanspruch aufgezeigt werden. Beispiel: Ein Fahrzeughändler, der zusätzlich eine Werkstatt betreibt, verwendet ein Kraftfahrzeug als Ersatzwagen für seine Kunden (kurzfristige Vermietung). Durch die Zulassung des Kraftfahrzeuges…
…Nach Zulassung wird ein Personenkraftwagen der Position 8703 von einem Freiberufler zu einem Klein-Lkw der Position 8704 umgebaut. Hier bleibt es bei der Belastung mit der Normverbrauchsabgabe. Eine Vergütung der bereits geleisteten Abgabe ist in solchen Fällen gesetzlich nicht vorgesehen. Es besteht kein Vergütungsanspruch.
…Rz 691692: In Fällen, in denen die Normverbrauchsabgabe unmittelbar beim Finanzamt zu leisten ist (z.B. innergemeinschaftlicher Erwerb oder erstmalige Zulassung), wird die Steuerpflicht mit dem Vergütungsanspruch kompensiert. Näheres dazu siehe Rz 420. Rz 692693: Da die Steuerbefreiungen des § 3 Abs. 3 NoVAG 1991 nur…
…dass eine nicht betriebliche Verwendung der Energieträger, zB eine Verwendung für Vermietung und Verpachtung, keinen Vergütungsanspruch begründet. Rz 210: Liegen mehrere Betätigungen vor, kann eine Energieabgabenvergütung nur insoweit gewährt werden, als der jeweiligen Betätigung eine betriebliche Tätigkeit im Sinne der Rz 209 zu Grunde liegt…
…Sozialaufwand gegeben sein (Energie zur Beheizung eines Schwimmbades für die Angestellten). Wird die Wärme unmittelbar für grundlegende betriebliche Zwecke verwendet, bleibt der Vergütungsanspruch erhalten (zB die Beheizung von Büroräumlichkeiten). Rechtslage ab 1. Februar 2011: Rz 259: Werden vergütungsfähige Energieträger für die Erzeugung von Wärme (Dampf…
…erstattungs- oder vergütungsfähigen Tatbestandes (zB Tag der Aufnahme in das Steuerlager, Tag der Verbringung in einen anderen MS) legt den Tag des Entstehens des Erstattungs- oder Vergütungsanspruchs fest und erzeugt damit Auswirkungen auf den Fristenlauf, insbesondere auf die Verjährung. Erstattungs- und Vergütungsanträge sind nur für…
…1 EStG 1988. Der Vergütungsanspruch ist vom Rechtsnachfolger zu aktivieren. In Höhe der Differenz zwischen Vergütungsanspruch und Rückstellung ist ein Passivposten einzustellen. In den Folgejahren ist eine Aufstockung der Rückstellung jeweils gewinnneutral gegen den Passivposten zu verrechnen. Rz 3350: Geht ein Betrieb unentgeltlich an einen…
…1991 vor, so bestehen keine Bedenken, die Steuerpflicht mit dem Vergütungsanspruch zu kompensieren. Für genauere Ausführungen siehe Rz 422 f. Beispiele: Ein Taxiunternehmer erwirbt ein Kraftfahrzeug im übrigen Unionsgebiet und verwendet dieses für sein Unternehmen. Ein Diplomat importiert ein Neufahrzeug eingangsabgabenfrei aus dem übrigen Unionsgebiet.
B.12. Vergütung (§§ 12 und 12a NoVAG 1991) B.12.1. Vergütung der Abgabe (Allgemeines) Rz 1200: § 12 NoVAG 1991 regelt die Vergütung der Normverbrauchsabgabe, wenn eine Zulassung zum Verkehr aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht in Betracht kommt, wenn tatsächlich innerhalb von fünf Jahren…