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EnAbgR Rz 170–1864 Energieabgabenvergütung
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

…gilt als selbständiger Betrieb im Sinne des § 2 EnAbgVergG, der dazu berechtigt ist, einen Antrag auf Vergütung der Energieabgaben zu stellen. Hierfür ist aber grundsätzlich auch erforderlich, dass Leistungen, die zwischen dieser Einrichtung (Antragsteller) und dem Sozialversicherungsträger erbracht und verrechnet werden - wie es auch sonst…

EnAbgR Rz 208–2224.2 Anspruchsberechtigung und Antragstellung
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

4.2 Anspruchsberechtigung und Antragstellung 4.2.1 Anspruchsberechtigung Rz 208: Der Antrag auf Vergütung der Energieabgaben ist gemäß § 2 Abs. 2 EnAbgVergG für jeden einzelnen Betrieb zu stellen. Ein Betrieb bzw. eine betriebliche Einheit, für die ein eigener Vergütungsantrag einzubringen ist, ist jedenfalls bei…

EnAbgR Rz 243–2514.2.2 Antragstellung
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

4.2.2 Antragstellung 4.2.2.1 Voraussetzungen Rz 243: Der Unternehmer kann den Antrag auf Vergütung der Energieabgaben unter Anschluss der entsprechenden Unterlagen innerhalb von fünf Jahren ab Vorliegen der Voraussetzungen stellen. Dies gilt auch dann, wenn der Antrag für einen Betrieb gestellt…

EnAbgR Rz 223–2334.2.1.2 Anspruchsberechtigter Betrieb (Rechtslage ab 1. Februar 2011):
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

…Erbringung von Dienstleistungen (10% des Gesamtumsatzes), so dass ein Anspruch auf Energieabgabenvergütung besteht. Rz 228: Betriebe, deren Tätigkeitsschwerpunkt in der Erbringung von Dienstleistungen liegt, haben keinen Anspruch auf die Vergütung von Energieabgaben. Nicht antragsberechtigt sind danach zB Beförderungsunternehmen, Beherbergungsbetriebe, Einkaufszentren, Krankenanstalten, Handelsbetriebe, das sind Betriebe…

VS-10002.3.2. Österreichische Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…Erdgas eingeführt wird (Erdgasabgabegesetz - ErdgasAbgG) Bundesgesetz, mit dem eine Abgabe auf die Lieferung und den Verbrauch elektrischer Energie eingeführt wird (Elektrizitätsabgabegesetz - ElAbgG) Kohleabgabegesetz (KohleAbgG) Bundesgesetz über die Vergütung von Energieabgaben (Energieabgabenvergütungsgesetz - EnAbgVergG) 2.3.2.2. Verordnungen im Bereich Verbrauchsteuern Verordnung des Bundesministers für Finanzen…

VS-100010. Abkürzungsverzeichnis
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…Februar 2023 unter Berücksichtigung einer Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2023 für jene Beförderungen, die vor dem 13. Februar 2023 begonnen wurden) | EnAbgVergG | Bundesgesetz über die Vergütung von Energieabgaben (Energieabgabenvergütungsgesetz), BGBl. Nr. 201/1996 | EnStRL | Richtlinie 2003/96/EG des Rates…

EnAbgR Rz 254–2634.3 Ausschluss von der Vergütung
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

…3 Abs. 2 ErdgasAbgG monatlich vergütet, während der auf die Wärmeerzeugung entfallende Anteil in die Deckelung des Energieabgabenvergütungsgesetzes fällt. 4.3.2.2 Verwendung als Treibstoff Rz 263: Wird ein grundsätzlich vergütungsfähiger Energieträger (zB Flüssiggas) als Treibstoff eingesetzt, ist eine Vergütung, unabhängig davon, ob es…

EnAbgR Rz 19–311.2 Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

…bereits nach dem Energieabgabenvergütungsgesetz vergütet, so ist dieser Vergütungsbetrag bei der Befreiung in Anrechnung zu bringen (VwGH 15.09.2016, 2013/15/0168). Das Vergütungsverfahren entspricht jenem des Energieabgabenvergütungsgesetzes, wobei jedoch der Antrag auf Vergütung (Formular ELA 3) nach Ablauf eines jeden Kalendermonates möglich ist…

EnAbgR Rz 76–882.3 Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…begünstigt verwendet. In beiden Fällen entspricht das Vergütungsverfahren jenem des Energieabgabenvergütungsgesetzes, wobei jedoch der Antrag auf Vergütung (Formular EGA 3) nach Ablauf eines jeden Kalendermonates möglich ist und die im Energieabgabenvergütungsgesetz vorgesehenen Selbstbehalte nicht zur Anwendung kommen. Anträge auf Vergütung der Erdgasabgabe im Sinne des …

EnAbgR Rz 133–1443.3 Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…begünstigt verwendet. In beiden Fällen entspricht das Vergütungsverfahren jenem des Energieabgabenvergütungsgesetzes, wobei jedoch der Antrag auf Vergütung (Formular KOH 3) nach Ablauf eines jeden Kalendermonates möglich ist und die im Energieabgabenvergütungsgesetz vorgesehenen Selbstbehalte nicht zur Anwendung kommen. Anträge auf Vergütung der Kohleabgabe im Sinne des …

EnAbgR Rz 252–2534.2.3 Vergütungsanspruch für Wärme, Dampf oder Warmwasser
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…jeweils darauf entfallende Energieabgabe (Elektrizitätsabgabe, Erdgasabgabe, Kohleabgabe oder Mineralölsteuer) bekannt gegeben wird. Diese Beträge sind in der Vergleichsrechnung jeweils bei der zutreffenden Abgabe zu erfassen. Erfolgt die Bekanntgabe dieser Beträge nur zusammengefasst unter der Bezeichnung "Energieabgaben", ist eine Zuordnung auf eine konkrete Energieabgabe und damit…

EnAbgREinleitung
geltende FassungRichtlinien15.04.2011

…Nr. 201/1996, wurden unter anderem Energiesteuern auf elektrische Energie und auf Erdgas und eine Vergütung dieser Abgaben unter bestimmten Voraussetzungen eingeführt. Im Zuge einer Ökologisierung des Steuersystems und zur Erreichung des Kyoto-Zieles bzw. zur Verminderung des CO2-Ausstoßes wurde durch das Budgetbegleitgesetz 2003…

EnAbgR Rz 240–2424.2.1.3 Einschränkung des Vergütungsanspruches
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…oder Dampf) liefern, wird hier die Möglichkeit der Energieabgabenvergütung nicht zugelassen. In diesen Fällen soll der Abnehmer der Energie, wenn er die Voraussetzungen erfüllt, die Vergütung geltend machen können. Der Vergütungsanspruch besteht ausschließlich für den Energieverbrauch iZm dem eigenen Produktionsbetrieb (bis 31. Dezember 2010Jänner 2011…

EnAbgR Rz 204–2074.1.3 vergütungsfähige Energieträger
geltende FassungRichtlinien15.04.2011

…sondern zu einer Vergütung grundsätzlich nicht entgegenstehenden Zwecken eingesetzt wird (zB Stromerzeugung). Rz 206: Kerosin bzw. Flugbenzin zählt nicht zu den oben angeführten vergütungsfähigen Waren der Kombinierten Nomenklatur und kann schon aus diesem Grund eine Energieabgabenvergütung für in Kerosin enthaltene Abgaben nicht geltend gemacht werden…

EnAbgR Rz 32–361.3 Abgabenschuldner
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

1.3 Abgabenschuldner 1.3.1 Abgabenschuldner bei der Lieferung elektrischer Energie Rz 32: Wird die elektrische Energie durch Elektrizitätsunternehmen, andere Erzeuger oder Wiederverkäufer geliefert, dann ist der Lieferer steuerpflichtig. 1.3.2 Abgabenschuldner beim Verbrauch elektrischer Energie Rz 33: Wird die elektrische Energie von…

PV-Erlass Rz 66–702.2.3. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Ausschluss der Befreiung, da damit ein Ausgleich für Erzeugungs- und Verbrauchsspitzen ermöglicht wird (siehe auch § 4 Abs. 7 ElAbg-ESBV betreffend die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung im Wege einer Vergütung). Hingegen sind Strommengen, die von begünstigten Elektrizitätserzeugern an einem anderen Ort verbraucht werden, von der Befreiung…

EnAbgR Rz 37–431.5 Erhebung der Abgabe
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

1.5 Erhebung der Abgabe 1.5.1 Selbstberechnung und Entrichtung der Abgabe Rz 37: Die Elektrizitätsabgabe ist vom Abgabenschuldner oder Netzbetreiber selbst zu berechnen und gemäß § 5 Abs. 1 ElAbgG monatlich zu entrichten; die Elektrizitätsabgabe ist bis zum 15. des auf den Kalendermonat zweitfolgenden…

PV-Erlass Rz 156–1583.2.3. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…jene Mengen an elektrischer Energie, die vom Überschusseinspeiser selbst verbraucht oder an Energieversorgungsunternehmen oder die OeMAG geliefert und nicht der EEG zur Verfügung gestellt werden. Die weiteren Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung ergeben sich aus der ElAbg-ESBV. Randzahlen 159 bis 160: derzeit frei

EnAbgR Rz 234–2394.2.1.2.3 Körperschaften des öffentlichen Rechts
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…Die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben kann keinesfalls einen Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts darstellen, und ist somit schon dem Grunde nach von der Energieabgabenvergütung ausgeschlossen. Kein Vergütungsanspruch besteht weiters für Betriebe gewerblicher Art, deren Schwerpunkt in der Erbringung von Dienstleistungen liegt (zB Müllentsorgung…

PV-Erlass Rz 26–312.1.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

2.1.2. Umsatzsteuer Rz 26: Der Betrieb einer Photovoltaikanlage bei Volleinspeisung begründet eine unternehmerische Tätigkeit gemäß § 2 UStG 1994 (VwGH 25.7.2013, 2013/15/0201 mVa EuGH 20.6.2013, C-219/12, Fuchs). Ein allfälliger Strombezug aus dem öffentlichen Netz ist unbeachtlich…