…letzten Lebensjahres zu berücksichtigen. Dabei ist zu beachten, dass nur der positive Saldo der von Todes wegen übertragenen Aktiva und Passiva eine Zuwendung im Sinne des § 4a EStG 1988 darstellt. Rz 1330e: Nicht als Zuwendungen abzugsfähig sind die Mitgliedsbeiträge jener Mitglieder, die am Vereinsleben als…
…von Unterricht mit der begünstigten Vereinstätigkeit in Zusammenhang (zB Musikunterricht eines Musikvereins), ist sie - vorausgesetzt, dass daraus kein Gewinn erzielt bzw. angestrebt wird - als unentbehrlicher Hilfsbetrieb anzusehen. Veräußerung ererbter oder geschenkter Vermögensgegenstände Rz 305: Die Veräußerung von Vermögensgegenständen, die einem begünstigen Verein von Todes wegen…
…Ab diesem Zeitpunkt beginnt ein neuer Verlustausgleich für den Geschenknehmer. Bei der unentgeltlichen Übertragung von Todes wegen ist die Beendigung des automatischen Verlustausgleichs am Tag der Meldung über den Tod vorzunehmen. Bis zur späteren tatsächlichen Übertragung des Vermögens an die Erben wird kein automatischer Verlustausgleich…
…Einbringungsstichtag auf Grund einer Umgründung rückwirkend zuzurechnen ist. 3.2.6.3. Zurechnung von Todes wegen Rz 809: Wurde das einzubringende Vermögen nach dem Einbringungsstichtag im Erbwege erworben, stellt dies kein Einbringungshindernis dar, wenn die Einbringung im Wege einer Buchwerteinbringung erfolgt. Dies gilt somit nur…
…Daher sind bei Privatstiftungen von Todes wegen und bei Zuwendungen von Todes wegen an Privatstiftungen die Verhältnisse im Todeszeitpunkt für die Bewertung der übergehenden Vermögensgegenstände maßgeblich. Hingegen kommt es für den Zeitpunkt der Fälligkeit darauf an, ab wann die Privatstiftung über die Vermögenswerte verfügen kann. …
…wird, aber wegen der Verlegung des Mittelpunktes der Lebensinteressen in einen anderen Staat der ausschließliche Besteuerungsanspruch an späteren Wertsteigerungen durch das Abkommen dem anderen Staat übertragen wird. Bei Wegzug einer natürlichen Person in einen Staat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes ist vorgesehen, dass…
…0202, 0203). Rz 902: Dem § 217 Abs. 8 BAO zufolge besteht jedoch die Pflicht der Abgabenbehörde, im Fall der späteren Herabsetzung der dem Säumniszuschlag zugrundeliegenden Abgabenschuldigkeit von Amts wegen den Säumniszuschlag anzupassen. 9.2. Grundsätzliches (§ 217 Abs. 1 BAO) Rz 903: Die grundsätzliche Regelung des …
…oder Lieferung in das übrige Unionsgebiet) oder einer Vergütung gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 oder 2 oder § 12a NoVAG 1991 neuerlich zu einer Zulassung im Inland kommt oder eine Zulassung vorzunehmen wäre. Rz 753: Wird bei einer Tageszulassung der Zeitraum von drei Monaten überschritten…
39.7.2 Tod des Steuerpflichtigen Rz 1317: Mit dem Todestag des Steuerpflichtigen (Antragsteller) verliert die Abgabenerklärung ihre Wirksamkeit. Somit ist eine prämienbegünstigte Weiterführung des Bausparvertrages nicht möglich. Änderungen (Senkung) der Bemessungsgrundlage für die Steuererstattung, welche durch den Tod einer mitberücksichtigten Person (Ehe)Partner, Kinder…
…OrganisationenVereinigungen oder EinrichtungenKörperschaften weder direktunmittelbar noch indirektmittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen (der Begriff umfasst alle Güter) oder Gelder zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen. (2) Die Ausfuhr von sämtlichen Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen an die in Anhangden Anhängen II oder III der Verordnung (EG) Nr…
…Fertig- bzw. Halbfertigwaren, lebendes Inventar sowie Vorräte an landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die über die üblicherweise von einer Familie als Vorrat gehaltene Menge hinausgehen. 4.1.2. Erbe oder Vermächtnisnehmer Begünstigt sind: natürliche Personen mit gewöhnlichem Wohnsitz im Zollgebiet der Gemeinschaft und juristische Personen, die im Zollgebiet…
41.16 Steuerliche Behandlung einer prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge im Todesfall 41.16.1 Während der Ansparphase Rz 1401: Der Erbe kann in den Vertrag einsteigen und einen Auszahlungsplan - bezogen auf seine Person - abschließen. In diesem Fall liegt keine Auszahlung im Sinne des § 108i Abs. 1 Z…
…zum geringen Teil) wieder zum Ausgangspunkt zurückfahren, befinden sich bei der zweiten Fahrt zur Gänze oder überwiegend andere Fahrgäste im Omnibus. Hierdurch unterscheiden sie sich von regulären Gelegenheitsverkehren, die - von Todes- oder Krankheitsfällen abgesehen - bei der Rückfahrt denselben Personenkreis befördern (bei Pendelverkehren mit zeitlicher Verschiebung).
40.14.2 Pensionsinvestmentfonds im Todesfall Rz 1361: Der Erwerb von Todes wegen von Ansprüchen gegenüber Einrichtungen im Sinne des § 108h EStG 1988 ist vonWenn der Erbschaftssteuer befreit (§ 15 Abs. 1 Z 17 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz, in der Fassung BGBl. I Nr. 10/2003), wenn…
…50% oder das Verfügen über eine Sperrminorität bewirken, führt dies zu einem Verlust der arbeitsrechtlichen Arbeitnehmereigenschaft und damit zu einem gesetzlichen Abfertigungsanspruch nach § 23 Angestelltengesetz (BGBl. Nr. 292/1921 idgF). Bestand in dem in § 22 Z 2 EStG 1988 genannten Zeitraum von zehn Jahren vor…
…im Versicherungsvertrag vorgesehenen Konsequenzen ein (allenfalls Witwen-, Waisenversorgung, Versorgung für Personen, mit denen der Erblasser in einer eheähnlichen Gemeinschaft gelebt hat). Die Einräumung dieser Ansprüche ist von der Erbschaftssteuer befreit (§ 15 Abs. 1 Z 16 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, in der Fassung BGBl. I Nr…
…die Vollpauschalierung) sowie Betriebsveräußerung, Betriebsaufgabe oder Veräußerung oder Aufgabe der Betätigung, aus der zu verteilende Einkünfte stammen; c)Übertragung des Betriebes oder Teilbetriebes, aus dem zu verteilende Einkünfte stammen, im Wege einer Umgründung gemäß Art. III, Art. IV oder Art. V des Umgründungssteuergesetzes; d)Unentgeltliche…
…der stillen Reserven (§ 24 AbsAnwendung. 7 EStG 1988).Dabei ist zu unterscheiden: Bei Übertragungen von begünstigtem Vermögen mit einem Stichtag nach dem 30.6.2024 kommt es zu einer anteiligen Realisierung der stillen Reserven im Hinblick auf die "Fremdquote" (§ 24 Abs. 7 EStG 1988 idF…
…in Betracht. Insoweit fehlt es an der Zwangsläufigkeit. Wenn eine Belastung in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einem Erwerb von Todes wegen steht und im Wert der übernommenen Vermögenssubstanz ihre Deckung findet, kann von einer Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht gesprochen werden (VwGH 21.10.1999, 98…