…2009 (Wirtschaftsjahre, die vor dem 1. Jänner 2010 beginnen) von dieser Rechtsfolge. Der Antrag ist in der (ersten) Steuererklärung zu stellen. Es bestehen keine Bedenken, einen dort nicht gestellten Antrag bis zur Rechtskraft des Bescheides nachzuholen. Es bestehen keine Bedenken, Anträge, die für die Veranlagung…
…die Verluste des Jahres 2004 (sofern kein Anlaufverlust) berücksichtigt werden. Steuerpflichtige können bis zur Veranlagung 2006 im Rahmen einer Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988 ermittelteDie Verluste nur abziehen, wenn es sich um Anlaufverluste handelt. Zur Rechtslage ab der Veranlagung 2007 (Änderung durch das…
…auf das der Einkommensteuertarif nach § 33 EStG 1988 anzuwenden ist. Zur Ermittlung des Hälftesteuersatzes siehe LStR 2002 Rz 813. 27.5.2 Progressionsvorbehalt Rz 7365: Gemäß § 33 Abs. 11 EStG 1988 ist ab der Veranlagung 2007 in Fällen, in denenIst ein aus der Anwendung eines…
…Abs. 8 Z 2 EStG 1988). Hinsichtlich der Gewinnermittlungsart ist daher zu unterstellen, dass der Betrieb im Inland liegt. Rz 194: Rechtslage bis zur Veranlagung 2006: Ergibt sich (bei Inlandsfiktion) für den Betrieb (ohne inländische Betriebsstätte) eine Buchführungspflicht nach § 124 BAO oder nach § 125 BAO…
…oder Abschlag korrigierbar. Rz 652: § 4 Abs. 2 EStG 1988 idF des AbgÄG 2012 wurde mit 1.1.2013 in Kraft gesetzt und ist erstmals bei der Veranlagung 2004 auf Fehler anzuwenden, die Veranlagungszeiträume ab 2003 betreffen (vgl. § 124b Z 225 EStG 1988 idF des…
…10 EStG 1988 ist ab der Veranlagung 2007; für Veranlagungszeiträume bis 2023: § 33 Abs. 11 EStG 1988 § 33 Abs. 11 EStG 1988 zu berücksichtigen (siehe). Siehe dazu Rz 7365 sowie LStR 2002 Rz 813). Rz 7600: Im dritten Schritt wird der Durchschnittssteuersatz aus der Tarifeinkommensteuer…
…Leichte Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ein Fehler unterläuft, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begeht (VwGH 31.5.2011, 2007/15/0169). Grobe Fahrlässigkeit wird mit auffallender Sorglosigkeit gleichgesetzt. Auffallend sorglos handelt, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und…
…gestellt werden. Rz 416: Für die Veranlagung beschränkt steuerpflichtiger Körperschaften gelten auch die Sonderveranlagungsregeln des § 102 Abs. 2 EStG 1988. Der wichtigste Bereich betrifft den im dritten und vierten Satz des § 102 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 geregelten Verlustabzug (siehe EStR 2000 Rz 8059)…
…Förderstelle zwar (noch) keine Förderung gewährt wurde, aber eine Förderzusage vorliegt. Wurde vom Steuerpflichtigen auf Basis der Förderzusage im Rahmen der Veranlagung bereits ein Öko-IFB berücksichtigt, wird aber entgegen der Förderzusage letztlich keine Förderung gewährt, weil die inhaltlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung…
…für private Zwecke verwendet, im Rahmen der Veranlagung als Arbeitslohn von dritter Seite zu erklären. Für den von dritter Seite (zB Fluglinien) eingeräumten Vorteil aus der Verwendung von Bonusmeilen besteht für den Arbeitgeber keine Verpflichtung zur Einbehaltung und Abfuhr von Lohnsteuer. Der Zufluss des Vorteils…
…für das Jahr 2005 ein, die von slowenischen Staatsbürgern mit Wohnsitz in Slowenien gestellt werden, welche bei österreichischen Firmen mit Betriebsstätten in Grenznähe zu Slowenien beschäftigt sind. Diese Grenzpendler unterliegen lediglich der beschränkten Steuerpflicht; im Zuge der Veranlagung ist daher ab 2005 ein Betrag von…
…Zitierungen mit Hinweisen auf diese Richtlinien zu unterbleiben. Die StiftR 2009 sind grundsätzlich ab der Veranlagung 2009 anzuwenden, soweit sich aus gesetzlichen Inkrafttretensbestimmungen nicht etwas anderes ergibt. Bei abgabenbehördlichen Prüfungen für vergangene Zeiträume und auf offene Veranlagungsfälle (insbesondere Veranlagung 2008) sind die StiftR 2009 anzuwenden…
…BAO) betrifft, noch ungewiss ist (§ 200 Abs. 1 zweiter Satz BAO). Vorläufig dürfen ua. erlassen werden: Abgabenbescheide (§ 198 BAO), Bescheide, mit denen festgestellt wird, dass eine Veranlagung unterbleibt (zB Nichtveranlagungsbescheide bei der Einkommensteuer), Bescheide über die Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO), Bescheide des Inhaltes, dass…
…im Jahr 2025 13,5%). Ab der Veranlagung 2004Das Betriebsausgabenpauschale ist das Betriebsausgabenpauschale gedeckelt. Dermit einem Höchstbetrag beträgtgedeckelt. bei Anwendung des Pauschalsatzes von 6%: 13.200 Euro, bei Anwendung des Pauschalsatzes von 12%: 26.400 Euro. | | Höchstbetrag bis 2024 | Höchstbetrag im Jahr…
…Pauschalierung (§ 1 Abs. 4 der Verordnung) Rz 4171: Rechtslage Veranlagung 2015 bis 2019 (4) Durch diese Verordnung werden nur die regelmäßig in den Betrieben anfallenden Rechtsgeschäfte und Vorgänge pauschal berücksichtigt. Nicht regelmäßig in den Betrieben anfallende Vorgänge (zB die Veräußerung von Grundstücken nach § 30 EStG…
…93/15/0044). Im Falle einer solchen vorläufigen Veranlagung gemäß § 200 BAO ist der Steuerpflichtige aufzufordern, das Finanzamt unverzüglich vom Ausgang des Patentverfahrens in Kenntnis zu setzen. 27.4.7 Territorialer Patentschutz 27.4.7.1 Österreich oder Verwertungstaat Rz 7350: Die Erfindung muss entweder…
…sind folgende Voraussetzungen erforderlich: Die Fondsbestimmungen und tatsächliche Veranlagungspolitik eines Pensionsinvestmentfonds haben für Vertragsabschlüsse vor dem 1. Jänner 2010 eine Veranlagung von 30% in Aktien vorzusehen; für Vertragsabschlüsse nach dem 31. Dezember 2009 und vor dem 1. August 2013 sowie für Vertragsabschlüsse vor dem 1…
…erster Satz EStG 1988 im Rahmen der Veranlagung nicht dem Einkommensteuertarif unterworfen werden, bleiben bei Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte außer Ansatz. Der Gesamtbetrag der Einkünfte umfasst auch solche, für die Österreich nach einem DBA kein Besteuerungsrecht zusteht (VwGH 24.5.2007, 2004/15/0051…
… 16 Abs. 2 EStG 1988 - Rückzahlung von Arbeitslohn (Rz 319) (2007) Ein Arbeitnehmer hat in den Kalendermonaten Jänner bis März einen zu hohen Bezug (Übergenuss) erhalten und muss diesen im November zurückzahlen. Der Übergenuss der Monate Jänner bis März verhält sich zum Monatsbezug November wie…
…im Buchhandel gelten die allgemeinen Grundsätze. Es bestehen aber keine Bedenken, die Richtlinien für die Lagerbewertung im Buchhandel - Fassung 2008, BMF-010203/0514-VI/6/2008, anzuwenden. Diese Richtlinien können ab der Veranlagung 2008 für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2007 beginnen, angewendet werden.