…die zollamtliche Überwachung mit einem Verwaltungsaufwand auszuüben, der zum wirtschaftlichen Bedürfnis nicht außer Verhältnis steht. Das Zollrecht liefert keine näheren Anhaltspunkte dazu, wann eine solche Unverhältnismäßigkeit gegeben sein könnte. Die Beurteilung obliegt der Zollbehörde. 2.4.6. Wirtschaftliche Voraussetzungen | UZK | UZK-DA |…
…der zum wirtschaftlichen Bedürfnis nicht außer Verhältnis steht. Das Zollrecht liefert keine näheren Anhaltspunkte dazu, wann eine solche Unverhältnismäßigkeit gegeben sein könnte. Die Beurteilung obliegt dem Zollamt. 2.3.6. Wirtschaftliche Voraussetzungen | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art…
…erforderlichem Überwachungsaufwand durch die Zollbehörde gewährleisten. Demzufolge sind im Anwendungsgebiet generell nicht zu bewilligen: Öffentliche Zolllager des Typs II Anschreibeverfahren bei Sendungslagern Eine Ablehnung wegen Unverhältnismäßigkeit bedarf in allen anderen Fällen der Zustimmung durch das Bundesministerium für Finanzen. 2.3.6. Wirtschaftliche Voraussetzungen | UZK…
…die zollamtliche Prüfung im Rahmen der Endverwendung nicht mit einem zu dem wirtschaftlichen Bedürfnis außer Verhältnis stehenden Verwaltungsaufwand verbunden sind. Eine Ablehnung wegen Unverhältnismäßigkeit bedarf der Zustimmung durch das Bundesministerium für Finanzen. Da eine Verringerung des Verwaltungsaufwandes auch durch das Wegfallen der Überwachungspflicht gegeben ist…
…211 Abs. 4 Buchstabe a UZK Die Zollbehörden müssen in der Lage sein, die zollamtliche Überwachung mit einem zu dem wirtschaftlichen Bedürfnis nicht außer Verhältnis stehenden Verwaltungsaufwand auszuüben. Eine Ablehnung wegen Unverhältnismäßigkeit bedarf der Zustimmung durch das Bundesministerium für Finanzen, Abt. I/2. 1.1…
19.7. Unbilligkeit Rz 1636: Die im Ermessen der Abgabenbehörde liegende Entscheidung, ob eine Nachsicht zu bewilligen ist, hat zur Voraussetzung, dass die Einhebung der Abgabenschuldigkeit nach der Lage des Falles unbillig ist. Die Frage der Beurteilung der Unbilligkeit der Einhebung ist somit keine Ermessensentscheidung…