9. Umsatzsteuer 9.1. Allgemeines Rz 159: § 2 Abs. 5 Z 2 UStG 1994 sieht vor, dass eine Tätigkeit, die auf Dauer gesehen Gewinne oder Einnahmenüberschüsse nicht erwarten lässt (Liebhaberei), nicht unternehmerisch ist. Umsätze aus einer solchen Tätigkeit unterliegen daher einerseits nicht der Umsatzsteuer, unterliegt…
…3 Z 4 erster Satz UStG 1994 erreicht. Darüber hinaus haben die ertragsteuerlichen Abzugsverbote des § 12 Abs. 1 Z 1 bis 5 KStG 1988 in der zum 1.1.1995 geltenden Fassung auch Auswirkungen für die Umsatzsteuer (Eigenverbrauch gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 lit…
…Pauschalierung im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer Rz 4128: Die einkommensteuerliche Pauschalierung ist von der umsatzsteuerlichen Pauschalierung unabhängig. Die Pauschalierungen können ohne jegliche wechselseitige Bindungen jeweils gesondert gewählt werden. Rz 4129: Die Basispauschalierung ist unabhängig davon möglich, ob der Steuerpflichtige die Umsatzsteuer ertragsteuerlich nach dem Bruttosystem…
2.1.2. Umsatzsteuer Rz 26: Der Betrieb einer Photovoltaikanlage bei Volleinspeisung begründet eine unternehmerische Tätigkeit gemäß § 2 UStG 1994 (VwGH 25.7.2013, 2013/15/0201 mVa EuGH 20.6.2013, C-219/12, Fuchs). Ein allfälliger Strombezug aus dem öffentlichen Netz ist unbeachtlich…
2.2.2. Umsatzsteuer 2.2.2.1. Unternehmereigenschaft Rz 56: Auch bei der Überschusseinspeisung wird mit der Photovoltaikanlage Strom produziert, der - teilweise - gegen nachhaltige Einnahmen an das Netz geliefert wird. Es liegt daher eine unternehmerische Tätigkeit iSd § 2 UStG 1994 vor. Ein allfälliger Strombezug…
3.2.2. Umsatzsteuer Rz 151: In wirtschaftlicher Betrachtungsweise kommt es sowohl im Falle des Überschuss- als auch des Volleinspeisers zu einer Lieferung von Elektrizität durch den umsatzsteuerpflichtigen Eigentümer der Energieerzeugungsanlage an die EEG. Unter den Voraussetzungen des § 2 Z 2 UStBBKV schuldet diesfalls die…
…UStG 1994 die Finanzämter für die Einhebung und zwangsweise Einbringung zuständig sind. Gemäß Art. 28 Abs. 2 UStG 1994 ist der Bundesminister für Finanzen zuständig für das Bestätigungsverfahren über die Gültigkeit von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern. Gemäß Bundesgesetz, mit dem Begleitmaßnahmen zum Umsatzsteuergesetz 1994 vorgesehen werden, BGBl…
27.4. Haftung für die Abfuhr der Umsatzsteuer 27.4.1. Abfuhrverpflichtung Rz 3491: In § 27 Abs. 4 UStG 1994 ist aus Gründen der Sicherung des Steueranspruches ein Steuerabzugsverfahren vorgesehen, und zwar für jene Fälle, in welchen der leistende Unternehmer im Inland weder einen Wohnsitz…
…Verkauf verwirklicht wird (zB § 30 EStG 1988). In diesem Fall ist die berichtigte Vorsteuer bei Inanspruchnahme der Nettomethode - abweichend vom Grundsatz, dass die Umsatzsteuer bei der Einkünfteermittlung außer Ansatz bleibt - nach Maßgabe des Abflusses als Werbungskosten bzw. nach Maßgabe des Zuflusses als Einnahme zu berücksichtigen.
…in dem die Steuerschuld entsteht, unabhängig vom Zeitpunkt der Bezahlung der Leistung. Rz 1876: Eine Rechnung mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer (diese würde auf Grund der Rechnungslegung geschuldet; siehe Rz 2602 bis Rz 2605) ist hiefür nicht erforderlich. In den Fällen des Übergangs der Steuerschuld…
…1973, 0979/72; VwGH 3.5.1983, 82/14/0277; VwGH 25.3.1999, 96/15/0079). 3.17.2. Umsatzsteuer Rz 1283: Fällt eine Einbringung nicht unter Art. III UmgrStG, ist diese nach den allgemeinen umsatzsteuerlichen Tauschgrundsätzen zu beurteilen. Die Aussage des §§ 22 Abs…
…in Österreich verpflichtet. Der Lieferer kann unter den Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung die Lieferung steuerfrei belassen. Der Verein muss in diesen Fällen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer) beantragen. Als Erwerber ist er aber verpflichtet Erwerbsteuer an das zuständige Finanzamt zu entrichten. Der Vorsteuerabzug hinsichtlich…
…BAO siehe Rz 311 ff. 3.9.3. Umsatzsteuer Rz 1220: Nach § 22 Abs. 3 UmgrStG gilt die Einbringung als nicht steuerbarer Umsatz im Sinne des UStG 1994. Rz 1221: Für die Umsatzsteuer gilt keine Rückwirkungsfiktion. Der Übergang der umsatzsteuerlichen Zurechnung kann mit dem der…
…die Einkommensteuer einzubeziehen; andere Steuern wie die Umsatzsteuer oder die Grunderwerbsteuer bleiben hingegen unberücksichtigt. 2.6.2.4.4 Vergleich "Rendite vor Steuern" zu "Rendite nach Steuern" Rz 175: Der Renditevergleich ist zwischen der "Rendite vor Steuern" und der "Rendite nach Steuern" anzustellen. Beträgt die…
…bei Erledigung eines Ansuchens um Zahlungserleichterung für die dadurch beeinflusste Abschlusszahlung ein restriktiver Maßstab anzulegen. Rz 242: Ebenso ist zB bei einer Zahlungserleichterungsbewilligung für die Entrichtung der Umsatzsteuer ein strenger Maßstab anzulegen. Insbesondere wird in Fällen, in denen die Umsatzsteuer bereits vereinnahmt wurde (Ist-System)…
… 217 Abs. 7 BAO ist auch anwendbar, wenn eine Insolvenzmasse zur Abdeckung aller Masseforderungen nicht ausreicht (siehe Rz 925). Rz 975: Bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben (zB Umsatzsteuer, Lohnsteuer) ist ein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung auszuschließen, wenn der Berechnung eine…
…Rz 4077, Rz 4121 bis Rz 4123). Randzahl 2762: derzeit frei. 21.1.6. Entrichtung der Umsatzsteuer, Geltendmachung eines Überschusses Rz 2763: Bei Mietshauseigentümern und Wohnungseigentumsgemeinschaften gelten die Umsatzsteuervorauszahlungen als rechtzeitig entrichtet, wenn sie spätestens gleichzeitig mit der Einbringung der Umsatzsteuererklärung für das betreffende Kalenderjahr…
…entfallen, erhöhen sie den Kaufpreis und sind sie zu aktivieren. 6.4.1.5.2 Anschaffungsnebenkosten Rz 2186: Dazu zählen zB: Abgaben auf Grund des Abschlusses des Rechtsgeschäftes beispielsweise: Grunderwerbsteuer, NoVA, nicht als Vorsteuer abzugsfähige Umsatzsteuer, gerichtliche Eintragungsgebühren (VwGH 17.3.1961, 0207/58), Zölle…
…2705/78). Ausfälle bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen können im Hinblick auf § 16 UStG 1994 nur mit ihren Nettobeträgen - also ohne Umsatzsteuer- berücksichtigt werden. Dies gilt auch für Wertberichtigungen (Teilwertabschreibungen) von Forderungen im Hinblick auf künftige Ausfälle (VwGH 23.11.1977, 2400/77). Rz…
…Wahlrechtes nach Eintritt der Fälligkeit) entsteht, hat der Unternehmer im Nachhinein betrachtet im Zeitpunkt der Fälligkeit keine abgabenrechtliche Zahlungspflicht verletzt. Zur Entrichtung der Umsatzsteuer bestand keine Verpflichtung. Ein allenfalls erlassener Säumniszuschlagsbescheid ist daher rechtswidrig und mit Beschwerdevorentscheidung aufzuheben. Die Rechtswidrigkeit eines solchen Bescheides kann auch…