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GK-0500Ukraine
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

Ukraine | Genehmigungspflicht auf Grund | gewerbl. Verkehr | Werk- verkehr | Anmerkungen | Vereinbarung am 13. November 1997 unterzeichnet | ja | ja | 1.Einzelgenehmigungen (gelten nur für eine beladene Fahrt in eine Richtung - siehe Abschnitt 2.1.1. Abs. 2), ausgestellt vom…

GK-0410Ukraine
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

Ukraine | Verkehrsart | GenehmigungspflichtGenehmigungs- pflicht | Genehmigung ausgestellt vonGenehmi- gung ausgestellt von | Mitzuführende Dokumente | Pendelverkehre (Abschnitt 1.2.1) | ja, , auch wenn technischer Fahrzeugbericht für Busse mitgeführt wird | BMVIT | Genehmigung gem. § 11 Abs. 1 Z 2 GelvGGelverkG oder Kontingentgenehmigung…

ZT-250537. Ursprungsnachweis für Ukraine-Kontingente (Kontingente Nr. 09.6700 bis 09.6726)
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

37. Ursprungsnachweis für Ukraine-Kontingente (Kontingente Nr. 09.6700 bis 09.6726) Gemäß Art. 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2405 der Kommission sind Kontingente für Waren mit Ursprung in der Ukraine nur anwendbar, wenn dem Kontingentantrag ein Ursprungsnachweis gemäß Anhang III des Protokolls I zum…

UP-4403Einleitung
geltende FassungRichtlinien28.02.2022

  Die Arbeitsrichtlinie UP-4403 (Arbeitsrichtlinie Ukraine) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…

UP-44030. Hinweis
geltende FassungRichtlinien07.05.2025

0. Hinweis Sofern im Abschnitt "Rechtsgrundlagen", im Unterabschnitt "Ursprungsprotokoll", auf das Regionale Übereinkommen verwiesen wird, sind für die Auslegung der Ursprungsregeln die Bestimmungen der Arbeitsrichtlinie UP-4000 (Regionales Übereinkommen) bzw. UP-4002 (Revised Rules des Regionalen Übereinkommens) heranzuziehen.

UP-44031. Abkürzungen, Begriffsbestimmungen und Definitionen
geltende FassungRichtlinien14.05.2020

…Begriffsbestimmungen und Definitionen 1.1. Abkürzungen Übersichtstabelle | EU | Europäische Union | Vertragspartner | EU und Ukraine | WTO | World Trade Organisation | WVB | Warenverkehrsbescheinigung 1.2. Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Begriff a)"Herstellen" jede Be- oder Verarbeitung einschließlich…

UP-44032. Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien14.05.2020

2. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet nur auf Ursprungserzeugnisse der EU oder der Ukraine Anwendung. Der räumliche Anwendungsbereich des Abkommens umfasst das Gebiet der EU und das Gebiet der Ukraine. 3. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle 3.1. Allgemeine Voraussetzungen Auf eine Ware können…

UP-44035. Ursprungserzeugnisse
geltende FassungRichtlinien14.05.2020

… j)aus dem Meeresboden oder Meeresuntergrund außerhalb der eigenen Küstenmeere gewonnene Erzeugnisse, sofern die EU oder die Ukraine zum Zwecke der Nutzbarmachung Ausschließlichkeitsrechte über diesen Teil des Meeresbodens oder Meeresuntergrunds ausüben; k)dort ausschließlich aus Erzeugnissen nach den Buchstaben a) bis j hergestellte Waren. Die…

UP-44035.5. In ausreichendem Maß be- oder verarbeitete Erzeugnisse (ausreichende Be- oder Verarbeitung)
geltende FassungRichtlinien14.05.2020

5.5. In ausreichendem Maß be- oder verarbeitete Erzeugnisse (ausreichende Be- oder Verarbeitung) 5.5.1. Grundsätzliches In den meisten Fällen wird der Ursprung einer Ware nicht durch vollständige Erzeugung erzielt, und es muss daher eine ausreichende Be- oder Verarbeitung aller bei der Herstellung einer…

UP-44036. Territoriale Auflagen
geltende FassungRichtlinien14.05.2020

…nicht berührt, sofern a)die genannten Vormaterialien in der EU oder der Ukraine vollständig gewonnen oder hergestellt oder vor ihrer Ausfuhr einer Be- oder Verarbeitung unterzogen worden sind, die über eine Minimalbehandlung hinausgeht, und b)den Zollbehörden glaubhaft dargelegt werden kann, i)dass die wieder…

UP-44037. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
geltende FassungRichtlinien03.06.2022

…hergestellten Erzeugnisse ausgeführt werden, nicht dagegen, wenn diese Erzeugnisse in der EU oder in der Ukraine in den zollrechtlich freien Verkehr übergehen. (3) Der Ausführer von Erzeugnissen mit Ursprungsnachweis hat auf Verlangen der Zollbehörden jederzeit alle zweckdienlichen Unterlagen vorzulegen, um nachzuweisen, dass für die bei…

UP-44038. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien14.05.2020

…Euro je Sendung nicht überschreitet. (2) Eine Erklärung auf der Rechnung kann ausgefertigt werden, wenn die betreffenden Erzeugnisse als Ursprungserzeugnisse der EU oder der Ukraine angesehen werden können und die Voraussetzungen des Ursprungsprotokolls erfüllt sind. (3) Der Ausführer, der eine Erklärung auf der Rechnung ausfertigt…

UP-44038.8. Ermächtigter Ausführer
geltende FassungRichtlinien14.05.2020

…dass Erzeugnisse, für die eine WVB EUR.1 oder eine Erklärung auf der Rechnung vorliegt, tatsächlich als Ursprungserzeugnisse der EU oder der Ukraine angesehen werden können und die übrigen Voraussetzungen des Ursprungsprotokolls erfüllt sind, können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 4.5.2. entnommen werden…

UP-44039. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien14.05.2020

9. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen 9.1. Gegenseitige Amtshilfe (1) Die Zollbehörden der Mitgliedstaaten der EU und der Ukraine übermitteln einander über die EU-Kommission die Musterabdrücke der Stempel, die ihre Zollstellen bei der Ausstellung der WVB EUR.1 verwenden, und teilen einander die…

UP-440310. Ceuta und Melilla
geltende FassungRichtlinien14.05.2020

…und Melilla 10.1. Anwendung des Protokolls (1) Der Begriff ,Europäische Union' umfasst nicht Ceuta und Melilla. (2) Erzeugnisse mit Ursprung in der Ukraine erhalten bei der Einfuhr nach Ceuta und Melilla in jeder Hinsicht die gleiche Zollbehandlung wie diejenige, die nach Maßgabe des Protokolls…

UP-440312. Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien07.05.2025

…Union - und die vorläufige Anwendung des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits hinsichtlich der Titel III (mit Ausnahme der Bestimmungen über die Behandlung von Drittstaatsangehörigen, die als Arbeitnehmer im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei legal beschäftigt…

UP-4403Anhang 1
geltende FassungRichtlinien23.08.2018

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AH-2072Einleitung
geltende FassungRichtlinien13.10.2021

… Die Arbeitsrichtlinie AH-2072, Ukraine Embargo (AH-2072) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den ZollämternDienststellen des Zollamtes Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser…

AH-20721. Rechtsgrundlagen und Begriffsbestimmung
geltende FassungRichtlinien24.07.2026

…Februar 2022 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die illegale Anerkennung, Besetzung oder Annexion bestimmter nicht von der Regierung kontrollierter ukrainischer Gebiete durch die Russische Föderation. (2) Gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 gilt diese Verordnung im Gebiet der Union einschließlich ihres…

AH-20723A. Einfuhr wirtschaftlicher Ressourcen
geltende FassungRichtlinien22.12.2025

…anzuführen, und zwar im Format nach Arbeitsrichtlinie AH-1110 Abschnitt 4.6.3. 3C. Einfuhr von Waren mit Ursprung auf der Krim, Sewastopol oder aus den nicht von der Regierung kontrollierten ukrainischen Gebiete in den Regionen Cherson, Donezk, Luhansk und Saporischschja ("spezifizierte Gebiete") 3C.1…