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VB-02305. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien15.07.2025

…DG zur Verhinderung einer unzulässigen Verfügung zu beschlagnahmen. Die Zuwiderhandlung ist durch Übermittlung einer Ausfertigung der Tatbeschreibung im Wege der Finanzstrafbehörde erster Instanz der Staatsanwaltschaft anzuzeigen. Die beschlagnahmten Waren sind der zur Strafverfolgung zuständigen Behörde nach Möglichkeit abzuliefern. Im Falle von Nichtunionswaren ist schriftlich darauf…

VB-07104. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien30.04.2016

…Der Verstoß sowie die erfolgte Beschlagnahme sind den örtlich zuständigen Punzierungskontrollorganen ungesäumt anzuzeigen; die beschlagnahmten Waren sind diesen Organen nach Möglichkeit auszufolgen. Im Falle von NichtgemeinschaftswarenNichtunionswaren ist schriftlich darauf hinzuweisen, dass die Waren gemäßes sich um Artikel 867a ZK-DVO als in ein Zolllager übergeführt…

AH-11304. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen
geltende FassungRichtlinien08.06.2016

…und AH-4120); StahlwarenEisen- und nichtpräferenzielle Ursprungsnachweise für StahlwarenStahlerzeugnisse (siehe AH-4200 und AH-5120). 4.3. Zuständige Strafbehörden Gemäß § 85 AußWG 2011 sind für Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen die Finanzstrafbehörden zuständig. 4.4. Vereinfachte Strafverfügung Gemäß § 86 AußWG 2011 kann, wenn jemand durch dieselbe…

VB-03323. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…in dieser Arbeitsrichtlinie wiedergegebenen Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 3254/91 kann gleichzeitig auch einen Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 338/97 darstellen und damit gemäß § 7 Artenhandelsgesetz 2009 eine gerichtlich strafbare Handlung sein oder gemäß § 8 Artenhandelsgesetz 2009 als verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen…

VB-08204. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien27.03.2026

…als vorläufige Sicherheit festsetzen und einheben. festsetzen und einheben. Die Zollorgane sind gemäß § 34 Abs. 2 ZollR-DG weiters ermächtigt, bei geringfügigen Verstößen mit Organstrafverfügung gemäß § 50 VStG Geldstrafen bis zu 120 € einzuheben. Hinweis: Durch eine Novellierung des ZollR-DG wurde das Höchstmaß der…

VB-08304. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien13.02.2026

…Zollorgane nach Maßgabe des § 37 VStG und des § 37a VStG bei Verdacht einer Übertretung der in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Vorschriften des Fluorierte Treibhausgase-Gesetzes 2009 einen Betrag von bis zu 18019.000 € als vorläufige Sicherheit festsetzen und einheben. Die Zollorgane sind gemäß § 34 Abs…

VB-02313. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien03.07.2024

…des § 12a30 Abs. 56 des TierseuchengesetzesTiergesundheitsgesetzes ist gemäß § 64 Tierseuchengesetz70 des Tiergesundheitsgesetzes als Verwaltungsübertretung strafbar. Der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung ist allerdings nicht strafbar. (2) Wenn Zollorgane in Ausübung ihres Dienstes, sei es im Zuge einer Abfertigung oder auch in anderen Fällen, solche Verstöße feststellen…

VB-08404. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien13.01.2026

…können die Zollorgane nach Maßgabe des § 37 VStG und des § 37a VStG bei Verdacht einer Übertretung der in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Vorschriften des Chemikaliengesetzes 1996 einen Betrag von bis zu 18020.180 Euro als vorläufige Sicherheit festsetzen und einheben. Die Zollorgane sind gemäß § 34 Abs…

UZKArtikel 3 Auftrag der Zollbehörden
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 3 Auftrag der Zollbehörden Die Zollbehörden sind in erster Linie dafür zuständig, den internationalen Handel der Union zu überwachen und dadurch zu einem fairen und liberalisierten Handel, zur Umsetzung der externen Aspekte des Binnenmarkts, der gemeinsamen Handelspolitik und der anderen Politiken der Union in…

VB-03024. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Bestimmungen des Forstlichen Vermehrungsgutgesetzes 2002 sind gemäß § 39 leg.cit. als Verwaltungsübertretung strafbar. Der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung ist ebenfalls strafbar. (2) Wenn Zollorgane in Ausübung ihres Dienstes, sei es im Zuge einer Abfertigung oder auch in anderen Fällen, solche Verstöße feststellen…

VB-04044. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes 2010 sind gemäß § 40 Abs. 1 PyroTG 2010 als Verwaltungsübertretung strafbar. Der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung ist ebenfalls strafbar. (2) Wenn Zollbehörden oder Zollorgane in Ausübung ihres Dienstes, sei es im Zuge einer Abfertigung oder auch in anderen Fällen, derartige Verstöße feststellen…

VB-03344. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…in dieser Arbeitsrichtlinie wiedergegebenen Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1523/2007 kann gleichzeitig auch einen Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 338/97 darstellen und damit gemäß § 7 Artenhandelsgesetz 2009 eine gerichtlich strafbare Handlung sein oder gemäß § 8 Artenhandelsgesetz 2009 als verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen…

VB-03365. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien22.09.2022

…2 ZollR-DG können die Zollorgane nach Maßgabe des § 37 VStG und des § 37a VStG bei Verdacht einer Übertretung der in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Vorschriften des Marktordnungsgesetzes 2007 einen Betrag von 180 Euro als vorläufige Sicherheit festsetzen und einheben. Die Zollorgane sind gemäß § 34 Abs…

VB-03353. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien06.01.2021

…in dieser Arbeitsrichtlinie wiedergegebenen Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 kann gleichzeitig auch einen Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 338/97 darstellen und damit gemäß § 7 Artenhandelsgesetz 2009 eine gerichtlich strafbare Handlung sein oder gemäß § 8 Artenhandelsgesetz 2009 als verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen…

VB-04005. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien16.07.2026

…beschlagnahmen. Im Fall einer Gerichtszuständigkeit ist die Zuwiderhandlung durch Übermittlung einer Ausfertigung der Tatbeschreibung im Wege der Finanzstrafbehörde erster Instanz der Staatsanwaltschaft anzuzeigen, anderenfalls ist umgehend Anzeige an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zu erstatten. Die beschlagnahmten Waren sind der zur Strafverfolgung zuständigen Behörde nach Möglichkeit abzuliefern…

ZustRL Rz 47–542.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

2.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO Rz 47: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für die Erhebung folgender Abgaben: Feuerschutzsteuer (§ 6 Feuerschutzsteuergesetz 1952) Flugabgabe (§ 7 FlugAbgG) Gebühren (§ 3 GebG, § 9 Abs. 2 GebG, § 31 Abs. 1 GebG…

VB-03114. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.08.2016

…2.) ist gemäß § 21 Abs. 2 des Vermarktungsnormengesetzes als Verwaltungsübertretungen strafbar, wobei auch der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung strafbar ist. (2) Wenn Zollorgane in Ausübung ihres Dienstes, sei es im Zuge einer Abfertigung oder auch in anderen Fällen solche Verstöße feststellen, haben sie die Gegenstände…

VB-03104. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

…Waren ohne Ausfuhrkontrolle (Abschnitt 3.2.) sind gemäß § 21 Abs. 1 VNG als Verwaltungsübertretungen strafbar, wobei auch der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung strafbar ist. (2) Wenn Zollorgane in Ausübung ihres Dienstes, sei es im Zuge einer Abfertigung oder auch in anderen Fällen, solche Verstöße feststellen…

VB-02104. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien03.03.2018

…2 ZollR-DG können die Zollorgane nach Maßgabe des § 37 VStG und des § 37a VStG bei Verdacht einer Verwaltungsübertretung der in dieser Arbeitsrichtlinie behandelte Vorschriften des Weingesetzes 2009 einen Betrag von 180 € als vorläufige Sicherheit festsetzen und einheben. Die Zollorgane sind gemäß § 34 Abs…

ZT-70002.2.6. Geheimhaltungspflicht und Strafverfahren
geltende FassungRichtlinien01.02.2011

…bekannt gegeben werden, sofern dies nicht zur Einleitung oder Durchführung eines Strafverfahrens erforderlich ist (§ 3 HStG 1995). (2) Wer die Auskunftspflicht oder die Geheimhaltungspflicht verletzt, begeht eine Verwaltungsübertretung, die von der Bezirksverwaltungsbehörde erster Instanz (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) zu bestrafen ist. Die Verfolgungsverjährungsfrist beträgt zwei Jahre.