…phenylisocyanat)), IPDI (Isophorondiiscocyanat), HNMDI oder HDI (Hexamethylendiisocyanat) und DDI (Dimeryldiisocyanat) und Herstellungsausrüstung. | entfällt | V.A1.002 | Ammoniumnitrat, chemisch rein oder in phasenstabilisierter Form (PSAN). | 1C111 | V.A1.003 | Polymere Substanzen (Hydroxyl-terminierter Polyether (HTPE)), Hydroxyl-terminierter Caprolactonether (HTCE), Polypropylenglycol…
…liegt vor bei Bauten aus Ziegel- oder Steinmauerwerk, aus Stahlbeton, aus Stahl (zB in Form von Skelett-, Rahmenbau oder Fachwerkbau), Bauten aus massiven Holzkonstruktionen (wie zB Nagel- oder Leimbindern, Massivholzplatten) und nach modernen Bauweisen errichteten Fertighäusern. Die Ausfachung der Wände kann aus Ziegel- oder Steinmauerwerk…
…am Zusammenschlussstichtag vorhandenen stillen Reserven einschließlich jener eines Firmenwertes (Kundenwertes, Mandantenwertes) aus. Diese Regelung schließt aber nicht aus, dass der den Betrieb übertragende Partner den Vorbehalt später ganz oder zum Teil entgeltlich oder unentgeltlich aufgibt. Eine entgeltliche Aufgabe kann durch Zahlung der im betreffenden Jahr…
…im EWR oder in einem Drittstaat ansässig sind. Rz 1248ct: Das Vorliegen einer wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit ist gemäß § 10a Abs. 4 Z 3 zweiter Satz KStG 1988 von der beherrschenden Körperschaft nachzuweisen (Substanznachweis); siehe dazu näher Rz 1248dj. 17.4.4.2 Beurteilung der Substanz …
17.4.4.3 Substanznachweis Rz 1248dj: Der Nachweis über das Vorhandensein von ausreichender Substanz der beherrschten ausländischen Körperschaft ist von der beherrschenden Körperschaft zu erbringen (Substanznachweis). Dieser hat seitens der beherrschenden Körperschaft durch geeignete Unterlagen zu erfolgen, aufgrund derer eine eindeutige Beurteilung durch die…
…Verbrennungseinrichtungen, entwickelt zur Vernichtung der in Nummer 1C350 genannten Substanzen, mit besonders entwickelten Abfall-Zuführungssystemen, speziellen Handhabungseinrichtungen und einer durchschnittlichen Brennraumtemperatur größer als 1 273 K (1 000 C), wobei die medienberührenden Flächen des Zuführungssystems ganz aus einem der folgenden Werkstoffe oder Materialienbestehen: 1. "Legierungen…
7.3. Änderung der Rechtsform Rz 172: Vergleiche auch die Ausführungen in Rz 82 f. Wird bloß die Rechtsform geändert, unter der ein Betrieb geführt wird, liegt keine Betriebsübertragung vor. Eine solche bloße Änderung der Rechtsform in Bezug auf einen bereits existierenden Betrieb ist dann…
…haben (siehe Beispiele in Rz 676 bis 990). Eine mittelbare Vorteilszuwendung steht einer unmittelbaren Zuwendung gleich. Neben dem Recht auf die Substanz eines Wirtschaftsgutes zählt auch das Recht auf Gebrauch oder Nutzung desselben zu den geldwerten Vorteilen (zB Überlassung einer "Dienstwohnung" zu unangemessenen Konditionen, vgl…
…1290 Stück | = | 398,64 S | Endbestand: | 210 Stück | x | 398,64 S | = | 83.714,40 S 6.7.1.4.2 Gleitendes Durchschnittspreisverfahren Rz 2316: Eine besondere Form des gewogenen Durchschnittspreisverfahrens ist das gleitende Durchschnittspreisverfahren…
…Begriff Rz 1802: Eine nicht unter das UmgrStG fallende Spaltung liegt vor, wenn die Spaltung zwar in das Firmenbuch eingetragen ist, jedoch kein begünstigtes oder nicht ausschließlich begünstigtes Vermögen gemäß § 12 Abs. 2 UmgrStG übertragen wird, das Besteuerungsrecht der Republik Österreich hinsichtlich der stillen Reserven…
…Vermögensübertragung. Rz 1527: Der Teilungsvertrag ist jedenfalls dann vollständig, wenn er folgende Punkte enthält: Teilungspartner Teilungsstichtag (Rz 1536 ff) Das definierte Teilungsvermögen (Teilungsmassen; Rz 1545 ff) unter Bezugnahme auf den zugrundeliegenden Jahres- oder Zwischenabschluss gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 und die darauf aufbauende Teilungsbilanz …
…wenn tatsächliche oder rechtliche Gründe am Bilanzstichtag vorliegen, die dies rechtfertigen. Tatsächliche Gründe werden dann angenommen werden können, wenn zB Umweltschutzauflagen die Schließung des Unternehmens in absehbarer Zeit erzwingen. Rechtliche Gründe liegen vor, wenn die Fortführung oder Inbetriebnahme des Unternehmens auf Grund von Gesetzen untersagt…
…Allgemeines Rz 1574: Steuerrechtlich kann die Teilungsmasse nur Betriebsvermögen in nachstehender Form umfassen: In- und ausländische land- und forstwirtschaftliche, freiberufliche, sonstige selbständige oder gewerbliche Betriebe (Rz 1548) In- und ausländische Teilbetriebe und zwar Teilbetriebe im Sinne des EStG 1988 (Rz 1549) Teilbetriebe im Sinne des…
…4.1.3 Unterschied zwischen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG 1988) und Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich Rz 415: Die Einnahmen-Ausgaben-Rechung ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung. Es wird ihr nicht ein Betriebsvermögensvergleich zu Grunde gelegt, sondern eine Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben…
…5 Abschlussbericht 2015, Wirksamere Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken unter Berücksichtigung von Transparenz und Substanz, Kapitel 4 zum modifizierten Nexus-Ansatz für präferenzielle IP-Regelungen, als nach diesem die Tragung der Forschungs- und Entwicklungskosten für die Entwicklung unkörperlicher Wirtschaftsgüter eine Hilfsgröße für die Begründung einer wesentlichen wirtschaftlichen…
…von gestiftetem Vermögen einer Art Einlagenrückzahlung bei Kapitalgesellschaften, wobei anders als bei Kapitalgesellschaften die Stiftung zunächst immer den adaptierten Gewinn als steuerpflichtige Zuwendung und erst dann steuerneutral die Substanz zuwendet. Rz 265: Zuwendungen aus einer Privatstiftung gelten insoweit als (steuerneutrale) Substanzauszahlung, als sie den in …
… 8 Abs. 3 Z 1 zweiter Teilstrich KStG 1988 werden dem Grund- oder Stammkapital gleichgestellt. Die gesellschafterähnliche Stellung ist auf Grund des Gesamtbildes zu beurteilen. Unter die Befreiungsvorschrift fallen nur Gewinnanteile aufgrund einer Beteiligung in Form von sozietären Genussrechten und sonstigen Finanzierungsinstrumenten gemäß § 8 Abs…
…Rz 1231: Missbrauchsverdacht im Sinne einer unwiderlegbaren Vermutung führt zum zwingenden Wechsel von der Befreiungsmethode zur Anrechnungsmethode ("Methodenwechsel" oder "switch over"). Gewinnanteile aus der internationalen Schachtelbeteiligung sind nicht mehr steuerbefreit. Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung der internationalen Schachtelbeteiligung sind (auch wenn keine Option nach …
…der Veranlagung 2003 generell anzuwenden. Bei abgabenbehördlichen Prüfungen für vergangene Zeiträume und auf offene Veranlagungsfälle sind die UmgrStR 2002 anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen Gültigkeit haben oder andere Erlässe für diese Zeiträume günstigere Regelungen vorsehen. § 117 BAO ist…
…darstellen und daher nicht als Realisierungsvorgänge, wie sie der Veräußerung oder der Auflösung eines Unternehmens(anteils) zu Grunde liegen, gewertet werden müssen. Mit der Verknüpfung an das UmgrStG hängt die Liquidationsbesteuerung nach dem KStG ausschließlich vom Regelungsbereich des UmgrStG ab. Kann das UmgrStG nicht zur…