12.3.3 Subsidiarität (§ 34 Abs. 1 letzter Satz EStG 1988) Rz 826: Ausgaben (Aufwendungen), die zu den Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben gehören, sind von der Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen (vgl. dazu VwGH 24.11.1999, 94/13/0255). Dabei ist die Zuordnung dem…
20.1.2 Verhältnis zu anderen Einkunftsarten Rz 6104: Einkünfte aus Kapitalvermögen liegen vor, wenn sie weder zu den betrieblichen Einkünften noch zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören. Zu beachten ist, dass auch bei Erfassung unter diesen Einkunftsarten die Besteuerung zu den besonderen Steuersätzen…
30.1.11 Wiederkehrende Bezüge, Einkünfte aus Leistungen, Funktionsgebühren Rz 7990: Soweit nicht das Subsidiaritätsprinzip eine Erfassung zur beschränkten Steuerpflicht in anderen Einkunftsarten erfordert, unterliegen wiederkehrende Bezüge (zB Renten), Einkünfte aus Leistungen (zB Einkünfte aus gelegentlicher Vermittlung, Einkünfte aus Vermietung beweglicher Gegenstände) sowie Funktionsgebühren nicht…
…Privatstiftungen sowie von vergleichbaren ausländischen Stiftungen und Vermögensmassen sind, soweit sie nach dem Subsidiaritätsprinzip nicht den betrieblichen Einkünften (Rz 242 ff) oder den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (Rz 239 ff) zuzurechnen sind und keine steuerneutrale Substanzauszahlung darstellen (dazu unten Rz 264 ff), beim Empfänger nach …
…1988, soweit sie nicht unter § 25 EStG 1988 fallen (gesetzliche Klarstellung der Subsidiarität). Siehe dazu auch EStR 2000 Rz 6613 ff. Werden Gemeindemandatare zu Körperschaften öffentlichen Rechts entsendet (zB Abwasserverband) und erhalten sie für ihre Tätigkeit bei der Körperschaft öffentlichen Rechts Bezüge oder Entschädigungen, sind…
… 20 Abs. 6 Z 1 UmgrStG idF vor AbgÄG 2012 sind die Folgen für die anlässlich der Einbringung erworbenen Anteile geregelt (siehe Rz 1136 ff). Auf Grund der Subsidiarität der Bestimmungen des § 20 Abs. 6 Z 1 UmgrStG idF vor AbgÄG 2012 kommt primär eine…
…wen sie geltend gemacht wird (wenn die Haftungsvoraussetzungen bei mehreren Personen verwirklicht sind), in welchem Ausmaß dies erfolgt (für den gesamten offenen Betrag oder lediglich für einen Teilbetrag). Rz 834: Bei der Ermessensübung sind beispielsweise zu berücksichtigen der Grundsatz der Subsidiarität (Nachrangigkeit) von Haftungen (vgl…
…von Beteiligungen an Körperschaften, die keine Kapitalgesellschaften sind, sind nach § 98 Z 7 EStG 1988 nicht steuerpflichtig, wenn nicht unter Anwendung der Subsidiaritätsklausel (§ 31 Abs. 6 EStG 1988) eine Besteuerung im Rahmen einer betrieblichen Einkunftsart erfolgt. Auch Einkünfte aus Beteiligungsveräußerungen innerhalb der Spekulationsfrist (§ 30 EStG…
…1 Isolationstheorie - Gewerbebetriebsfiktion Rz 1476: Die einzelnen Einkünfte sind grundsätzlich isoliert von der Rechtsform der ausländischen Körperschaft zu betrachten, innerstaatliche Subsidiaritätsmerkmale von einzelnen Einkunftsarten sind bedeutungslos. Die Einkunftsart einer ausländischen Kapitalgesellschaft bestimmt sich allerdings auch nach ihrer Vergleichbarkeit mit der entsprechenden inländischen Rechtsform. Rz 1477:…
…Vorteile zufolge dieser Beteiligung (zB Sachleistungen auf Grund eines Holzbezugsrechtes und dgl.). Ist jedoch die Beteiligung dem Betriebsvermögen eines Land- und Forstwirtes zuzurechnen, liegen auf Grund der Subsidiarität Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft vor (VwGH 24.11.1987, 87/14/0005; VwGH 15.12.1987…
…Derivaten und Kryptowährungen ausgeübt werden; sie umfasst auch die aufgrund des Subsidiaritätsprinzips unter den Haupteinkunftsarten zu erfassenden Kapitaleinkünfte. Im Gegensatz zur Rechtslage vor dem BBG 2011 kann die Regelbesteuerungsoption unabhängig davon ausgeübt werden, ob die Anwendung des allgemeinen Steuertarifes zu einer geringeren Steuerbelastung führt als…
…wiederkehrende Bezüge im Sinne des § 29 Z 1 EStG 1988. Ist dieses Recht einem Betriebsvermögen zuzuordnen, liegen auf Grund der Subsidiaritätsregel betriebliche Einkünfte vor (VwGH 19.3.1985, 84/14/0139). Gehört das Holzbezugsrecht zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen, gilt hinsichtlich der Pauschalierung Rz…
…EStG 1988 (Zurechnung zu einer Einkunftsart) wird durch die Einkünftezuordnung in den verwiesenen Normen (§§ 21 bis 28 und §§ 30 EStG 1988§ 30 bis 31) bestimmt (VwGH 19.3.1997, 94/13/0220). Die Subsidiaritätsklausel der §§ 27 Abs. 1, 2828 Abs. 1 Abs. 1, 30 Abs…
… 98 bis 102 EStG 1988) Umfang, Subsidiarität und isolierende Betrachtungsweise (Rz 7901 bis 7908). Einfluss des zwischenstaatlichen Steuerrechtes und des OECD-Musterabkommens: Verwertungstatbestand (Rz 7909 bis 7923). Aussagen zur Betriebsstätte, zum ständigen Vertreter und zu betriebsstättenunabhängigen Tätigkeiten (Rz 7924 bis 7950). Einkunftsarten (Rz 7951 bis…
…als entsprechende betriebliche Einkünfte) zu erfassen (VwGH 26.7.2006, 2006/14/0024), sodass § 30 EStG 1988 schon wegen der Subsidiarität nicht anwendbar ist; unter § 30 EStG 1988 fällt daher nur die Veräußerung durch den Bauberechtigten. Siehe dazu auch Rz 6628a. Wird ein Baurecht an…
…3.4. AIF-Einkünfte Rz 297: Anders als bei Investmentfondsanteilen, die von natürlichen Personen im Privatvermögen gehalten werden, stellen die Einkünfte bei im Betriebsvermögen gehaltenen Investmentfondsanteilen aufgrund der Subsidiarität der Einkünfte betriebliche Einkünfte dar. Diese sind beim Anteilinhaber steuerpflichtig. Ein KESt-Abzug ist nicht vorgesehen;…
…es sich handelt. Umfassende Auskunftsrechte sind gemäß ALSAG ab dem Zeitpunkt der Ausweisung der Altlast im Altlastenatlas gegeben. Mit Inkrafttreten des Umweltinformationsgesetzes (UIG), BGBl. Nr. 495/1993, kann das Auskunftsbegehren auch auf das UIG gestützt werden, da keine Subsidiarität des UIG gegenüber dem ALSAG besteht.
…EStG 1988 unterbleibt, sind die Einkünfte - unbesehen der Subsidiaritätsklausel - unter ausschließlicher Betrachtung des inländischen Sachverhaltes (isolierende Betrachtungsweise siehe Rz 7904 f) als solche aus Spekulationsgeschäften zu besteuern. Beispiel: Der im Ausland ansässige A veräußert ein zu seinem ausländischen Betrieb gehöriges inländisches Grundstück. Es handelt sich…
…der Inhaber der Entscheidung einen Antrag auf Widerruf oder Änderung stellt. Fehlende Voraussetzungen - die die Entscheidung von Anfang an rechtswidrig machen - können sowohl in einer unrichtigen oder unvollständigen Tatsachenfeststellung als auch in einer unrichtigen rechtlichen Subsumtion begründet sein. Kraft ausdrücklicher Subsidiaritätsklausel ist aber jedenfalls Art…
… 34 Abs. 2 ZollR-DG normierte direkte gesetzliche Ermächtigung nicht. Die in § 34 Abs. 2 ZollR-DG vorgesehene Betragsgrenze von 120 Euro gilt allerdings im Hinblick auf die Subsidiaritätsklausel in § 2 Abs. 1 ZollR-DG wegen der speziellen Regelung in § 21 Abs. 5 TTG 2007…