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AH-1130Abschnitt 8.
geltende FassungRichtlinien07.12.2012

Abschnitt 8. Strafbarkeit des Versuches (derzeit frei1) Nach § 15 Abs. 1 StGB gelten die Strafdrohungen gegen vorsätzliches Handeln nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Die Tat ist versucht, sobald der Täter seinen Entschluss…

AH-11304. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen
geltende FassungRichtlinien08.06.2016

…4.5. Strafbarkeit des Versuches (1) Zur Strafbarkeit des Versuches siehe § 13 FinStrG. (2) Nach § 13 Abs. 1 FinStrG gelten die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Die Tat…

GMSR Rz 9413. Strafbestimmungen, Missbrauch und interne Kontrollmaßnahmen (§§ 107 bis 111 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…wobei die Verwirklichung mehrerer Finanzvergehen einen Erschwerungsgrund darstellt (RegerKöck/HackerJudmaier/NordmeyerKalcher/KurokiSchmitt, , Das Finanzstrafgesetz Bd. I5, 4. Auflage2018, § 21 Rz 5c). Meldende Finanzinstitute (§ 54 GMSG) im Rahmen der Verbandsverantwortlichkeit sowie die nach in den internen Regelungen der Finanzinstitute bestimmten Verantwortlichen sind die Adressaten der Strafbestimmungen…

AH-11303. Gerichtlich strafbare Handlungen
geltende FassungRichtlinien08.08.2014

…das Landesgericht zuständig. Die Anzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft erfolgt durch die befassten Strafsachenstellen der Zollstellen. Eine gleichartige Bestimmung wie in § 83 Abs. 4 und 5 AußWG 2011 ist im SKG 2013 nicht enthalten. 3.4. Strafbarkeit des Versuches (1) Zur Strafbarkeit des Versuches siehe …

VB-03323. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Gemäß § 13 FinStrG gelten die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Im Fall der Fahrlässigkeit ist der Versuch nicht strafbar. (4) Der Strafrahmen für die in Abs. 1 angeführten…

VB-03312. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Abschnitt 3 wird verwiesen. (3) Gemäß § 13 FinStrG gelten die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Im Fall der groben Fahrlässigkeit (siehe Abs. 3) ist der Versuch nicht strafbar. …

VB-03353. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien06.01.2021

…Gemäß § 13 FinStrG gelten die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Im Fall der Fahrlässigkeit ist der Versuch nicht strafbar. (5) Der Strafrahmen für die in Abs. 1 angeführten…

VB-03344. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Gemäß § 13 FinStrG gelten die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Im Fall der Fahrlässigkeit ist der Versuch nicht strafbar. (4) Der Strafrahmen für die in Abs. 1 angeführten…

AH-11301. Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien16.07.2014

…I Nr. 26/2011; In-Kraft-Treten am 1. Oktober 2011. (2) Bundesgesetz über die Einrichtung eines Sicherheitskontrollsystems, die Sicherung von Kernmaterial und Anlagen und über die Ausfuhrkontrolle zur Gewährleistung der friedlichen Verwendung der Atomenergie (Sicherheitskontrollgesetz 2013 - SKG 2013); In-Kraft-Treten am 1. März…

VB-03307.1.3. Finanzordnungswidrigkeiten
geltende FassungRichtlinien02.06.2021

…an die ausstellende Vollzugsbehörde zurückzusenden. Verstöße gegen diese Verpflichtung werden im Regelfall nur zu verfolgen sein, wenn das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (siehe Abschnitt 1a.1. Abs. 3) dem Zollamt darüber eine entsprechende Mitteilung macht. (3) Der Strafrahmen für die…

VB-03307.1.2. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen
geltende FassungRichtlinien02.06.2021

…Bei "geringfügiger Fahrlässigkeit" liegt keine Strafbarkeit als verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen vor. (8) Der Strafrahmen für die in Abs. 1 bis 5 angeführten Handlungen beträgt bei vorsätzlicher Begehung: Geldstrafe bis zu 40.000 Euro sofern ein Exemplar betroffen ist, das im Anhang A angeführt ist…

VB-03307. Strafbestimmungen, Beschlagnahme und Behandlung eingezogener, verfallener oder beschlagnahmter Exemplare
geltende FassungRichtlinien04.01.2024

… 7 Abs. 1 und 2 ArtHG 2009 (siehe Abs. 1 und 2) keine gerichtliche Strafbarkeit sondern nach Maßgabe des § 8 ArtHG 2009 eine Strafbarkeit als verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen besteht (siehe Abschnitt 7.1.2.), wird durch die Artenhandel-Unerheblichkeitsverordnung festgelegt. Somit gilt folgendes: 1…

AH-11306. Nichtigkeit von Rechtsgeschäften
geltende FassungRichtlinien16.07.2014

…aufgelöst. (3) Gemäß § 89 Abs. 3 AußWG 2011 gelten Rechtsgeschäfte über Vorgänge, für die eine Genehmigung aufgrund dieses Bundesgesetzes oder aufgrund von unmittelbar anwendbarem Recht der Europäischen Union nach § 1 Abs. 1 Z 24 AußWG 2011 erforderlich ist, kraft Gesetzes als unter der aufschiebenden Bedingung…

VB-07104. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien30.04.2016

…Strafbestimmungen (1) Die Einfuhr der im Abschnitt 1.1. angeführten Waren entgegen den in dieser Findok behandelten Bestimmungen des Punzierungsgesetzes 2000 ist gemäß § 25 Abs. 1 Z 13 bis 17 Punzierungsgesetz 2000 als Verwaltungsübertretung strafbar. Der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung ist allerdings nicht strafbar. (2…

GK-09005.3. Widerrechtliche Verwendung
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

…ohne inländische Zulassung im Inland verwenden. Wird dieser Zeitraum überschritten, erfolgt eine Verwendung des Kraftfahrzeuges im Inland ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche inländische Zulassung und sohin gesetzwidrig. (3) Gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992 unterliegen Kfz, die auf StrassenStraßen mit öffentlichem Verkehr im Inland…

GebR 2025 Rz 1065–107112.2.2. Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäfts
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…in Österreich reicht per se nicht aus, um von einer Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäftes auszugehen (zur Befreiung des § 20 Z 6 GebG siehe Rz 1128 ff). 12.2.2.1. Im Inland befindliche Sache Rz 1066: Sachen iSd Gesetzesbestimmung sind nur körperliche, bewegliche oder unbewegliche Sachen…

EStR 2000 Rz 7748–775029.5.5.6 Zurechnung zu ausländischen Körperschaften
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…ein KESt-Abzug zu erfolgen. 29.5.5.7 Einsichtnahme in die Aufzeichnungen der Kreditinstitute Rz 7750: Die Abgabenbehörden können die unter Abschnitt 29.5.5.1 bis 29.5.5.6 angeführten Aufzeichnungen dann einsehen, wenn ein Finanzstrafverfahren wegen eines vorsätzlichen Finanzvergehens, ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten…

VB-04025. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Im Falle von NichtgemeinschaftswarenNichtunionswaren ist schriftlich darauf hinzuweisen, dass die Waren gemäßes sich um Art. 867a ZK-DVO als in ein Zolllager übergeführt gelten undeinfuhrabgabenpflichtige Nichtunionswaren handelt und dass die Waren daher vor einer allfälligen Freigabe oder vor einer Vernichtung oder Verwertung neuerlich dem Zollamt…

ZustRL Rz 47–542.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Anträge an den Verwaltungsgerichtshof (§ 24a Z 6 VwGG) Eingabengebühr für Eingaben an das Bundesverwaltungsgericht oder an ein Verwaltungsgericht eines Landes (§ 1 der Verordnung BGBl. II Nr. 387/2014) festgestellter pauschalierter Kostenersatz in Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht betreffend Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Erstattungskodex (§ 351j Abs…

EStR 2000 Rz 4840–484614.7 Nichtabzugsfähigkeit von Schmier- und Bestechungsgeldern, Strafen, Verbandsgeldbußen und Abgabenerhöhungen (§ 20 Abs. 1 Z 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Organ oder Dienstnehmer wahrnimmt, b)sonst im Namen der in lit. a genannten Körperschaften befugt ist, in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, oder c)als Organ oder Bediensteter eines Unternehmens tätig ist, an dem eine oder mehrere inländische oder ausländische Gebietskörperschaften unmittelbar oder mittelbar mit…