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VS-11101.3. Mineralöle "mit" und "ohne eigenen Steuersatz"
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…hochwertige, teure Schmiermittel verheizt werden). Dass auch der Gesetzgeber eine derartige Unterscheidung trifft, erkennt man insbesondere an der Gliederung im § 3 Abs. 1 MinStG 1995. Während in Z 1 bis 8 dieser Bestimmung für die "gängigsten" Treibstoffe und Mineralöle zum Verheizen eigene Steuersätze vorgesehen sind…

VS-11201. Die Steuersätze
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…BGBl. I Nr. 142/2000 Anmerkungen T iF der Verwendung als Treibstoff V iF der Verwendung zum Verheizen G iF der Verwendung zum Betrieb einer Gesamtenergieanlage/(Wärmepumpe) E iF der Verwendung zum Betrieb einer stationären Stromerzeugunganlage F iF der Verwendung zu "Freischein"-Zweck (§ 4 Abs…

VS-11201.1.1. Verbleites Benzin
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…1.1.3. Heizöle Im § 3 Abs. 1 Z 7 MinStG 1995 sind für Heizöle zwei Steuersätze vorgesehen, und zwar ein niedrigerer Steuersatz (je 1.000 kg) im Falle der Verwendung zum Verheizen oder zu einem nach § 4 Abs. 1 Z 9 lit. a MinStG…

VS-11201.2. Mineralöle "ohne eigenen Steuersatz" (§ 3 Abs. 1 Z 9 MinStG 1995)
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…Mineralöle "mit" und "ohne eigenen Steuersatz"). Werden Mineralöle "ohne eigenen Steuersatz" (steuerrelevant) als Treibstoff, zur Herstellung von Treibstoffen, zum Verheizen oder zur Herstellung eines Mineralöls zum Verheizen verwendet, gilt also jener Steuersatz, der für in Z 1 bis 8 angeführte Mineralöle entsprechend ihrer Verwendung und…

VS-11200. Steuersätze und Bemessungsgrundlage
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…Steuersatz" Die Höhe der Steuersätze ist in § 3 MinStG 1995 geregelt. Auch diese Bestimmung unterscheidet Mineralöle von Kraft- bzw. Heizstoffen. Sie sieht nicht für alle der Mineralölsteuer unterliegenden Mineralöle eigene Steuersätze vor, sondern nur für jene ("gängigen") Mineralöle, die idR als Treibstoffe oder zum Verheizen…

VS-11201.1.6. Nachversteuerung im Falle gemeinsamer Strom- und Wärmeerzeugung
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…Stromerzeugung entfallender Mineralöleinsatz zum Regelsatz (36 Euro je 1.000 kg Heizöl bzw. 43 Euro je 1.000 kg Flüssiggas) nachzuversteuern (§ 24 Abs. 4 MinStG 1995). Da die für die "exakte" Nachversteuerung erforderliche exakte Abgrenzung des Mineralölverbrauchs für die Stromerzeugung von jenem für die Wärmeerzeugung…

KfzBStR 2021 Rz 1000–1006B.6.2.2.6. Rechtslagen von 1. Juni 1996 bis 30. Juni 2008
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Euro) der Bemessungsgrundlage. Für Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von höchstens 80 Kilowatt tritt die Neuregelung erst mit 1. Jänner 2006 in Kraft. B.6.2.2.7. Rechtslage von 1. Jänner 1994 bis 131. JuniMai 1996 Rz 1003: Der Steuersatz in Prozent errechnet sich nach…

VS-11102.3. Heizstoffe
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…1995). Auch hier stimmen die österreichische und die EG-Terminologie nicht völlig überein. Dem EG-Heizstoffbegriff entspricht der MinStG-Begriff "Mineralöle zum Verheizen". 2.3.2. Biodiesel oder Alkohol kein Heizstoff Reiner Biodiesel oder Alkohol, die für Heizzwecke dienen, fallen nicht unter den Heizstoffbegriff, weil…

VS-11101. Mineralöl
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…als Treibstoffe (oder zur Herstellung von Treibstoffen) oder zum Verheizen (oder zur Herstellung eines Mineralöls zum Verheizen) dienen. Wenn eine kohlenwasserstoffhältige Ware also im (sehr weit gefassten) Mineralölsteuergegenstand enthalten ist, bedeutet dies nicht zwingend, dass für ihre Verwendung schließlich Mineralölsteuer zu entrichten ist (zB Schmierstoffe…

KfzBStR 2021 Rz 980–992B.6.2.2.5. Rechtslagen von 1. Juli 2008 bis 28. Februar 2014
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Biogas Antrieb mit Flüssiggas Antrieb mit Wasserstoff B.6.2.2.5.1.1. Benzinantrieb Rz 985: Der Steuersatz in Prozent errechnet sich für Pkw mit Benzinmotoren nach der folgenden Formel: [Grafik]   Rz 986: Die errechneten Prozentsätze sind kaufmännisch auf volle Prozentsätze zu runden…

VS-11102. Kraftstoffe und Heizstoffe
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…aus steuerlichen Gründen andere Waren anstelle von Mineralölen als Treibstoff oder zum Verheizen zu verwenden. Werden daher solche Waren als Treibstoff verwendet - für das Verheizen ist auf Grund des niedrigen Steuersatzes für das Heizöl der Anreiz nicht so groß - so ist besonders darauf zu achten…

VS-11202.4. Zulässige Berechnungsmethoden
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…Berechnungsmethoden Das Bundesministerium für Finanzen hat in früheren Erlässen darauf hingewiesen, dass gegen die Anwendung der ÖNORM C 1120, die Verwendung von Umrechnungstabellen, die vom deutschen Finanzministerium herausgegeben wurden und die Verwendung der von der American Society for Testing and Materials herausgegebenen "Petroleum Measurement Tables…

VS-11202. Bemessungsgrundlage
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…Ware (gilt insbesondere für Treibstoffe) oder auf das Eigengewicht (1.000 kg, gilt insbesondere für Heizöle und Flüssiggas). Liter ist das Liter bei +15 °C. Es wird darauf hingewiesen, dass dies eine Umstellung zum MinStG 1981 darstellt, in dem sich die meisten Steuersätze auf 100…

VS-11301.2. Nicht steuerrelevante Verwendung von Mineralölen "ohne eigenen Steuersatz" (§ 4 Abs. 1 Z 10 MinStG 1995; aufgehoben durch VStÄG 1996)
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…des VStÄG 1996 sah für andere als die im § 3 Abs. 1 Z 1 bis 8 MinStG 1995 angeführten Mineralöle ("ohne eigenen Steuersatz") eine allgemeine Befreiung vor, sofern diese Mineralöle nicht steuerrelevant (dh nicht als Treibstoff, zur Herstellung von Treibstoffen oder zum Verheizen) verwendet werden…

VS-11100. Steuergegenstand der Mineralölsteuer
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…MinStG 1981 Kraftstoffe nur im Falle ihrer Verwendung für den Straßenverkehr besteuert wurden, unterliegt nunmehr auch ihre straßenfremde Verwendung als Motorentreibstoff der Besteuerung. Neben Mineralölen unterliegen alle sonstigen Waren, die als Treibstoffe verwendet werden (Kraftstoffe), und sonstige kohlenwasserstoffhältige Waren, die zum Verheizen verwendet werden (Heizstoffe)…

VS-11101.1.1.5. "Ölabfälle"
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…1.1.1.7. Österreichischer Gebrauchszolltarif VS Eine Aufgliederung der maßgeblichen (Unter)Positionen der Kombinierten Nomenklatur nach Steuersätzen findet sich im Österreichischen Gebrauchszolltarif, Band 2 "Anhänge", Abschnitt "Steuern" unter dem Symbol "VS". Auf die allgemeinen Erläuterungen zum VS-Kapitel wird aufmerksam gemacht. Scheint eine Ware…

KfzBStR 2021Anhang III: Berechnungsübersicht
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…0,005 g/km | Keiner | 20% Nur für den NoVA-Grundbetrag - nicht für den Bonus-Malus | Bei einem Durchschnittsverbrauch von nicht mehr als 3 Litern (bei Dieselfahrzeugen von nicht mehr als 2 Litern) beträgt der Steuersatz 0% | 01.07.2005 - 31…

VS-11201.1.8. Nicht genutzte Wärme
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…die Aussage, dass nicht genutzte Wärme ausser Betracht bleiben kann. Hier ist zu bedenken, dass grundsätzlich nur die steuerrelevante Verwendung von Mineralölen (nämlich als Treibstoff bzw. zum Verheizen) steuerlich erfasst werden soll (§ 4 Abs. 1 Z 9 MinStG 1995). Wird aus Mineralölen Wärme gewonnen, diese…

VS-11101.2. Flüssiggase, gasförmige Kohlenwasserstoffe, Erdgas
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…Feuerzeugfüllung tarifieren sie nicht unter die mineralölsteuerrechtlich relevanten KN-Positionen, die Tarifierung richtet sich vielmehr nach der "Hauptsache" Feuerzeug. Aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen besteht kein Einwand, dass von einer gesonderten Besteuerung der Feuerzeugfüllungen Abstand genommen wird, die sich bereits in den Feuerzeugen befinden. …

VS-1120Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

  Die Arbeitsrichtlinie VS-1120 (Arbeitsrichtlinie Mineralölsteuer - Steuersätze und Bemessungsgrundlage) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen » dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…