Teil 2: Einkommen(Körperschaft)steuerrecht des Stifters, der (Letzt)Begünstigten und von Vertragspartnern einer Privatstiftung 6. Personenkreis 6.1 Der Stifter Rz 184: Stifter einer Privatstiftung ist die Person, die als solcher bei Errichtung der Stiftung auftritt und auf deren Willen die Stiftung beruht, die…
7.4. Investmentfonds im zwischenstaatlichen Steuerrecht 7.4.1. Investmentfonds 7.4.1.1. Inländische Fonds 7.4.1.1.1. Abkommensberechtigung und Ansässigkeit Rz 537: Veranlagen österreichische Investmentfonds iSd § 186 InvFG 2011 die Gelder der Anteilinhaber im Ausland oder befinden sich die Anteile an…
Internationales Steuerrecht Rz 816: Nachstehende EAS-Anfragebeantwortungen beschäftigen sich ausführlich mit verdeckten Ausschüttungen. EAS 1079 (26.5.1997): Verdeckte Ausschüttung der deutschen Zweigniederlassung einer österreichischen AG durch Überlassung von Personenkraftwagen an die in Österreich ansässigen Gesellschafter-Geschäftsführer. EAS 1195 (15.12.1997): Die in der…
4. Steuerrechtlich freier Verkehr 4.1. Allgemeines VstW, die dem Verfahren der Steueraussetzung entnommen oder in das Steuergebiet eingeführt werden, ohne dass sich ein weiteres Steueraussetzungsverfahren anschließt, befinden sich im verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr. Das gleiche gilt für jene vstW, die außerhalb eines Steueraussetzungsverfahrens im Steuergebiet…
…worden ist, vstW aus dem steuerrechtlich freien Verkehr eines MS 1.nicht nur gelegentlich oder 2.im Einzelfall in einen anderen MS zu gewerblichen Zwecken an einen zertifizierten Empfänger zu versenden. Zertifizierte Versender müssen nicht zwingend einen Sitz oder Betrieb im Steuergebiet haben. Für eine…
…Herstellung unter Abfindung) und die gewerbliche Herstellung von Tabak sind außerhalb eines Steuerlagers verboten. 4.3.2. Private Herstellung im steuerrechtlich freien Verkehr Das BierStG 2022 und das TabStG 2022 sehen für Herstellungsvorgänge im privaten Bereich (zB Brauen von Bier für den eigenen Bedarf, dh…
…im steuerrechtlich freien Verkehr 4.4.1. Allgemeines Im Unterschied zu Beförderungen im Steueraussetzungsverfahren (Abschnitt 3.3.), die auf den gewerblichen Bereich beschränkt sind, können Beförderungen außerhalb des Steueraussetzungsverfahrens auch von natürlichen Personen zu privaten, nichtgewerblichen Zwecken durchgeführt werden. VstW, die sich im steuerrechtlich freien…
6.1.3. Steuerschuld - Steuerrechtlich freier Verkehr Für gewerbliche Verbringungen, einschließlich Versandhandel, gilt das Bestimmungslandprinzip. Werden vstW aus dem freien Verkehr eines anderen MS zu gewerblichen Zwecken in das Steuergebiet verbracht, kommt es dadurch zu einer (weiteren) Steuerschuldentstehung im Steuergebiet. Werden die dafür erforderlichen Verfahren…
6.1.3.6. Steuerschuld wegen Unregelmäßigkeiten im steuerrechtlich freien Verkehr Neben den abgabenrechtlichen Konsequenzen sind bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten immer auch finanzstrafrechtliche Aspekte zu prüfen. Entsteht eine Steuerschuld im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, sind in den VSt-Ges für den jeweiligen Steuerschuldtatbestand oftmals mehrere Steuerschuldner…
6.3.3.5. Ausfuhr aus dem steuerrechtlich freien Verkehr Erfolgt die Ausfuhr der vstW unmittelbar in ein Drittland und wird der Ausgang aus der Union nachgewiesen, wird die Steuer auf Antrag für nachweislich im Steuergebiet versteuerte vstW erstattet oder vergütet. Eine Ausfuhr ist dann…
…42 SystemRL § 5 VStBefVO 4.4.6. Ausfuhr aus dem steuerrechtlich freien Verkehr Werden vstW aus dem steuerrechtlich freien Verkehr in ein Drittland ausgeführt, entfällt die Verwendung des v-e-VD. Der Ausfuhrvorgang ist entsprechend der zollrechtlichen Vorschriften durchzuführen (Abschnitt 5.2.2.). Bei Ausfuhrvorgängen…
5.1.3. Überlassung von Verbrauchsteuerwaren in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr Die Überlassung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr erfolgt grundsätzlich entsprechend den zollrechtlichen Verfahrensvorschriften. Es wird daher auf die verschiedenen die Einfuhr betreffenden Zoll-Arbeitsrichtlinien verwiesen. Die Überlassung von Waren im…
…Herstellungskosten für unkörperliche Wirtschaftsgüter bzw. immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens; für diese darf ein Aktivposten nur im Falle ihres entgeltlichen Erwerbs angesetzt werden (siehe Rz 623 ff). 6.4.2.2 Steuerrecht, Unternehmensrecht 6.4.2.2.1 Einkommensteuergesetz Rz 2196: Nach § 6 Z 1 und…
…Rz 37). Rz 63: Wird anlässlich einer Auslandsverschmelzung steuerhängiges Inlandsvermögen übertragen, für das nach zwischenstaatlichem Steuerrecht Österreich das Besteuerungsrecht nach der Verschmelzung nicht mehr zusteht, ist dieser Besteuerungsanspruch im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht gegen die übertragende Körperschaft geltend zu machen. 1.1.6.4.2…
5.2 Der Verein im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht Randzahlen 700 bis 714: entfallen 5.3 Der Verein im Grunderwerbsteuerrecht Rz 715: Dem Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG 1987) unterliegen Erwerbsvorgänge (wie beispielsweise Kaufverträge, Tauschverträge oder Schenkungen) über inländische Grundstücke. Rz 716: Die Grunderwerbsteuer beträgt grundsätzlich 3,5% vom…
Die KStR 2013 sind auch bei abgabenbehördlichen Prüfungen für vergangene Zeiträume und auf offene Veranlagungsfälle anzuwenden, es sei denn, dass für diese in den KStR 2001 bzw. in anderen Erlässen oder Informationen des Bundesministeriums für Finanzen günstigere Regelungen vorgesehen waren. Rechtsauskünfte des Bundesministeriums für…
1 PERSÖNLICHE STEUERPFLICHT (§ 1 EStG 1988) 1.1 Natürliche Personen Rz 1: Gemäß § 1 Abs. 1 EStG 1988 sind nur natürliche Personen einkommensteuerpflichtig. Die Einkommensteuerpflicht beginnt mit Geburt der natürlichen Person und endet mit dem Tod (Todeserklärung). Die Besteuerung von Bezügen nach einem verstorbenen Arbeitnehmer…
19.2.4 Gesellschaftsvermögen Rz 5907: Steuerrechtlich ist das Betriebsvermögen nicht der Mitunternehmerschaft als solcher, sondern den einzelnen Gesellschaftern, und zwar nach Maßgabe ihrer Beteiligungen am Gesellschaftsvermögen bzw. nach Maßgabe etwaiger abweichender Eigentumsverhältnisse, zuzurechnen (VwGH 22.11.1995, 94/15/0147; VwGH 10.3.1982…
5.4.5 Rückwirkende Parteienvereinbarungen Rz 1141: Diese sind im Steuerrecht ganz allgemein gesehen nicht zu beachten (VwGH 18.12.1973, 0979/72; VwGH 3.5.1983, 82/14/0277; VwGH 25.3.1999, 96/15/0079); umso mehr ist ihnen daher bei Rechtsbeziehungen zwischen…
3.2. Steuerliche Beurteilung Rz 120: Die folgenden Ausführungen zur steuerlichen Beurteilung beziehen sich auf die EEG, gelten aber entsprechend auch für BEG, soweit keine abweichenden Aussagen getroffen werden. Die folgenden Ausführungen gelten entsprechend auch für Mehrfachteilnahmen an EEG (vgl. Rz 102). 3.2.1…