17.3.3 Ermittlung der Steuerbelastung 17.3.3.1 Glaubhaftmachung Rz 1248bh: Gemäß § 1 Abs. 3 Z 1 erster Satz VO-Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften hat die beteiligte Körperschaft für Zwecke der Ermittlung der Niedrigbesteuerung die auf das Wirtschaftsjahr der beherrschten Körperschaft entfallenden Steuern glaubhaft…
218.1.10.2.4.4 Tatsächliche Steuerbelastung von weniger als 10% aufgrund einer Steuermäßigung Rz 1266bi: Gemäß § 12 Abs. 1 Z 10 lit. c dritter Teilstrich KStG 1988 liegt eine das Abzugsverbot der Zinsen oder Lizenzgebühren auslösende Niedrigbesteuerung dann vor, wenn die Zinsen oder…
…Abgabenbehörde gesetzt hat, einen finanziellen Schaden erleidet. In diesem Fall kommt gegebenenfalls eine Nachsicht im Umfang des erlittenen Vertrauensschadens in Betracht. Vertrauensschaden ist die Differenz zwischen gesetzmäßiger Steuerschuld und derjenigen Steuerbelastung, die aus dem steuerlichen Verhalten resultiert wäre, das der Abgabepflichtige gesetzt hätte, wäre ihm…
…Ebenfalls unschädlich ist das Absinken der Steuerbelastung durch die Teilnahme an einem Gruppenbesteuerungssystem, wenn innerhalb dieses Systems positive Einkünfte mit Verlusten verrechnet werden. Ausländische Steuern, die zunächst erhoben, dann aber ganz bzw. teilweise erstattet werden, gelten für Zwecke des Steuerbelastungsvergleiches im Ausmaß der Erstattung nicht…
…Vanuatu. Rz 1248ax: Die Durchschnittssteuerbelastung ist für jedes Wirtschaftsjahr gesondert zu ermitteln, dh. dass Steuerbelastungen der vorangegangenen Wirtschaftsjahre außer Acht zu lassen sind. Dies gilt auch dann, wenn in dem zu beurteilenden Wirtschaftsjahr die Durchschnittssteuerbelastung nicht mehr als 12,5% beträgt und in den vorangegangenen…
…Hinzurechnungsbesteuerung (siehe Rz 1248bw ff sowie Rz 1248dm ff) erfasst wurden. Rz 1248fy: Gemäß § 10a Abs. 9 Z 4 KStG 1988 idF StRefG 2020 ist beim Methodenwechsel zur Vermeidung einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung die auf die ausgeschütteten Gewinnanteile entfallende tatsächliche Steuerbelastung, vorrangig die ausländische Körperschaftsteuer, anzurechnen…
…10a Abs. 9 KStG 1988) Rz 1248fz: Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung wird bei der Hinzurechnungsbesteuerung die auf die hinzugerechneten Passiveinkünfte entfallende tatsächliche Steuerbelastung sowie eine vergleichbare ausländische vorgelagerte Hinzurechnungsbesteuerung (siehe dazu Rz 1248fh ff), beim Methodenwechsel die auf die steuerpflichtigen Gewinnanteile entfallende tatsächliche Steuerbelastung, vorrangig…
…sein, weil keine Steuerpflicht nach § 98 EStG 1988 besteht oder weil die Einkünfte bei nachträglicher Veranlagung zu keiner Steuerbelastung führen (Rz 8031 bis 8032). Sind steuerabzugspflichtige Einkünfte ganz oder teilweise auf Grund von DBA von der inländischen Steuer zu entlasten, kann diese unter den in…
… 22 Entschädigungssumme, § 23 die, § 27 Steuerbelastung, § 28 festlegt undoder § 29 Z 3 EStG 1988 damit für die Beteiligten Rechts- und Planungssicherheit schafft.in Zusammenhang mit 1-dem einem Infrastrukturbetreiber (Rz 8207e) eingeräumten Recht, Grund und Boden zur Errichtung und zum Betrieb von ober- oder unterirdischen…
…sind, kann eine anschließende Beförderung unter Steueraussetzung ermöglichen, dass die vstW vom Ort der Einfuhr ohne Steuerbelastung zu einem anderen Verwendungs- oder Bearbeitungsort verbracht werden können. Grundsätzlich können solche Beförderungen in verschiedenen Konstellationen durchgeführt werden (Abschnitt 3.3.1.1. und 3.3.1.2.)…
…gelten gemäß § 1 Abs. 3 Z 4 VO-Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften für Zwecke der Ermittlung der Steuerbelastung im Ausmaß der Erstattung nicht als auf dem Einkommen lastende Steuern (zB Malta). Rz 1248bq: In Anlehnung an die vergleichbare Regelung des § 12 Abs. 1 Z 10 lit…
…zum Steuerabzug gemäß § 21 Abs. 2 KStG 1988 beschränkt steuerpflichtig werden. Diese Körperschaften unterliegen daher mit Einkünften aus Anlass der Einräumung von Leitungsrechten - wie bisher - grundsätzlich keiner Steuerbelastung (zu Agrargemeinschaften siehe jedoch Rz 121 ff). Rz 1582b: § 24 Abs. 7 KStG 1988, aus dem sich…
… 10 Abs. 4 KStG 1988 genau diejenige, die in den Steuerbelastungsvergleich einbezogen ist (siehe Rz 1239) und im Falle des § 10 Abs. 5 KStG 1988 die nach Rz 1242 ermittelte. Sie ist als steuerpflichtige Betriebseinnahme in die Steuerbemessungsgrundlage der österreichischen Muttergesellschaft aufzunehmen. Beispiel: Die österreichische…
… 32 Abs. 3 Z 1 letzter Satz EStG 1988 Vorsorge gegen eine endgültige Verschiebung von Steuerbelastungen zu treffen, soweit sie ansonsten auf die anderen Gesellschafter entfallen würden (siehe näher zu den Vorsorgemethoden Rz 5926c). Werden Wirtschaftsgüter von mehreren Steuerpflichtigen aus deren Privatvermögen oder Sonderbetriebsvermögen übertragen…
…umfasst auch die aufgrund des Subsidiaritätsprinzips unter den Haupteinkunftsarten zu erfassenden Kapitaleinkünfte. Im Gegensatz zur Rechtslage vor dem BBG 2011 kann die Regelbesteuerungsoption unabhängig davon ausgeübt werden, ob die Anwendung des allgemeinen Steuertarifes zu einer geringeren Steuerbelastung führt als die besonderen Steuersätze. Zu beachten ist…
…= 36.000 Euro) und kann als Verlust aus privaten Grundstücksveräußerungen mit allen anderen Einkünften in diesem Veranlagungsjahr ausgeglichen werden. Die endgültige Steuerbelastung von 18.000 Euro (bei Anwendung des Spitzensteuersatzes) entspricht somit dem 30-prozentigen Steuersatz für die verbliebenen Einkünfte iHv 60.000 Euro…
…die Pauschalregelung abgegolten. Die Umsätze aus der Einspeisung unterliegen dem Pauschalsteuersatz von 13%. Die Entnahme des elektrischen Stroms für private Zwecke ist steuerbar und steuerpflichtig, unterliegt jedoch dem Pauschalsteuersatz von 10%, was zu keiner (zusätzlichen) Steuerbelastung führt. § 2 Z 2 iVm § 1 UStBBKV ist gemäß …
…7 Tonnen (monatliche Steuer/Mindeststeuer 15 Euro) und Lkw 2 mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von 14 Tonnen (monatliche Steuer 23,80 Euro) werden unter einem Wechselkennzeichen betrieben. Lkw 2 weist die höhere Steuerbelastung auf, die Steuer ist daher für Lkw 2 zu entrichten. 2…
…die vorübergehend im Inland benützt werden, festgelegten Tagessteuersätze (siehe Rz 1532 ff) können mit Verordnung des Bundesministers für Finanzen für bestimmte Gruppen von Kraftfahrzeugen erhöht werden, damit diese Kraftfahrzeuge einer Steuerbelastung unterliegen, die der Belastung entspricht, welcher Kraftfahrzeuge mit inländischem Kennzeichen im Heimatstaat der Kraftfahrzeuge…
…Die Grenze für das zweite Tatbestandsmerkmal (unzureichendeDas Verdachtsmerkmal "Keine der österreichischen Körperschaftsteuer vergleichbare ausländische Steuerbelastung)Steuer" wird zwar grundsätzlich erst dann als gegeben angenommen, wenn ein Besteuerungsniveau von nicht mehr als 15% vorliegt, dieses Mindestniveau ist hier aber nur geringfügig überschritten (Übersteigentatsächliche Steuerbelastung von 16%…