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VS-10003. Steueraussetzungsverfahren
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…Belastung ermöglichen. Darüber hinaus unterstützt das Steueraussetzungsverfahren das in der EU geltende Bestimmungslandprinzip. Dieses sieht die Besteuerung der vstW in jenem MS vor, in dem die vstW verbraucht oder verwendet werden. Das Steueraussetzungsverfahren ist für den gewerblichen Verkehr vorgesehen und auf einen bestimmten, in der…

VS-10003.2. Verfahrensbeteiligte am Steueraussetzungsverfahren
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…jener(n) des (der) Steuerlager(s) verknüpft (Abschnitt 8.1.1.4.). Art. 3 Z 1 SystemRL 3.2.2. Steuerlager Steuerlager sind ein Kerninstrument des Steueraussetzungsverfahrens und dienen als steuerliche Unterstützung bei wichtigen Wirtschaftsprozessen, wie der Herstellung, Verarbeitung und Lagerung von noch unversteuerten vstW…

VS-10003.3. Beförderung unter Steueraussetzung
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…Abschnitt 3.3.3.7.) bewilligt, Direktlieferungen sind in Österreich nur für registrierte Empfänger vorgesehen. Verwendungsbetriebe können, anders als Steuerlager und registrierte Empfänger, Waren unter Steueraussetzung aus anderen MS nur beziehen, wenn sie neben der Bewilligung als Verwendungsbetrieb auch eine Bewilligung als registrierter Empfänger innehaben.

VS-10003.3.7. Beförderungen unter Steueraussetzung im Anschluss an eine zollrechtliche Einfuhr
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…in der Zollanmeldung Sofern für die zum zollrechtlich freien Verkehr zu überlassenden vstW beabsichtigt wird, im Anschluss an die Einfuhr eine Beförderung unter Steueraussetzung (zB zu einem Steuerlager) im Steuergebiet oder in anderen MS durchzuführen, ist für die betreffenden Waren ein e-VD zu erstellen…

VS-10003.3.8. Zollrechtliches Ausfuhrverfahren bei Beförderungen unter Steueraussetzung
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…zu sonstigen Unionswaren), sofern sie in ein Drittland ausgeführt werden sollen. Für diese Fälle endet die Beförderung unter Steueraussetzung am Ort der Abgangszollstelle und zu dem Zeitpunkt, in dem die vstW in das externe Versandverfahren überführt werden. Dasselbe gilt für vstW, die im gemeinsamen Versandverfahren…

VS-10003.3.4. Beginn und Ende der Beförderung unter Steueraussetzung
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…Grenzen des Steuerlagers körperlich verbracht werden. 3.3.4.1.2. Beginn der Beförderung nach Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr Die Überführung in das Steueraussetzungsverfahren muss unmittelbar am Ort der Einfuhr erfolgen. Die in das Zollgebiet der Union verbrachten vstW sind bei ihrer Ankunft bei…

VS-10006.1.2.4. Steuerschuld wegen Unregelmäßigkeiten im Verfahren der Steueraussetzung
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

6.1.2.4. Steuerschuld wegen Unregelmäßigkeiten im Verfahren der Steueraussetzung Neben den abgabenrechtlichen Konsequenzen sind bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten immer auch finanzstrafrechtliche Aspekte zu prüfen. Entsteht eine Steuerschuld im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, sind in den VSt-Ges für den jeweiligen Steuerschuldtatbestand oftmals mehrere Steuerschuldner…

LStR 2002 Rz 91213.2.2 Antragslose Arbeitnehmerveranlagung (§ 41 Abs. 2a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

13.2.2 Antragslose Arbeitnehmerveranlagung (§ 41 Abs. 2 Z 2 EStG 1988§ 41 Abs. 2a EStG 1988) Rz 912e: Gemäß §§ 41 Abs. 2a EStG 1988 41 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 ist eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen, wenn bis 30. Juni des Folgejahres keine Steuererklärung…

KStR 2013 Rz 166–1702. Persönliche Steuerbefreiungen (§§ 5 bis 6b KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

2. Persönliche Steuerbefreiungen (§§ 5 bis 6b KStG 1988) 2.1 Allgemeines Rz 166: Die persönliche Befreiung stellt eine Ausnahme von der unbeschränkten Steuerpflicht dar und führt zur beschränkten Steuerpflicht (§ 1 Abs. 3 Z 3 KStG 1988, siehe Rz 130 bis 139). Von der unbeschränkten Steuerpflicht…

KfzBStR 2021 Rz 1400–1403C.2. Steuerbefreiungen (§ 2 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

C.2. Steuerbefreiungen (§ 2 KfzStG 1992) C.2.1. Geltendmachung der Steuerbefreiungen Rz 1400: Stellt eine Befreiungsbestimmung auf die ausschließliche oder vorwiegende Verwendung des Kraftfahrzeuges für einen bestimmten Zweck ab, ist diese Voraussetzung nur erfüllt, wenn das Kraftfahrzeug zu mehr als 80% für den bezeichneten…

EStR 2000 Rz 766–7674.7.2 Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

4.7.2 Steuerbefreiungen Rz 766: Gemäß § 4 Abs. 3a Z 1 EStG 1988 sind steuerfrei: Abgeltungen von Wertminderungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 33 EStG 1988 (siehe dazu Rz 6653), einer Teilwertabschreibung in Höhe der Entschädigung kommt allerdings auf Grund des § 20 Abs. 2…

KStR 2013 Rz 1415–142026. Einkommensermittlung bei Beginn und Ende der Steuerpflicht (§§ 18 bis 20 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

2426. Einkommensermittlung bei Beginn und Ende der Steuerpflicht (§§ 18 bis 20 KStG 1988) 24.126.1 Beginn und Ende einer Steuerbefreiung (§ 18 KStG 1988) 24.1.126.1.1 Allgemeines Rz 1415: Der Anwendungsbereich des § 18 KStG 1988 beschränkt sich einerseits auf unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften…

UStR 2000 Rz 2000–200512.3.3. Vorsteuerausschluss bei Gebäuden
geltende FassungRichtlinien16.11.2018

12.3.412.3.3. Vorsteuerausschluss bei Gebäuden Rz 2000: Gemäß § 12 Abs. 3 Z 4 UStG 1994 ist die Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen sowie die Einfuhr von Gegenständen vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, soweit sie im Zusammenhang mit der Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten…

KStR 2013 Rz 1536–153828.4.4.3 Offene Verlustvorträge (Verlustabzüge)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

26.4.4.328.4.4.3 Offene Verlustvorträge (Verlustabzüge) Rz 1536: Beim Verlustabzug ist auf Sanierungsgewinne gemäß § 8 Abs. 4 Z 2 lit. b erster Teilstrich KStG 1988 die Vortragsgrenze von 75% nicht anzuwenden. Die Vortragsgrenze ist gemäß § 8 Abs. 4 Z 2 lit…

EStR 2000 Rz 7994–800530.2 Erhebung der Einkommensteuer bei beschränkter Steuerpflicht (§§ 70, 93, 99 bis 102 EStG1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

30.2 Erhebung der Einkommensteuer bei beschränkter Steuerpflicht (§§ 70, 93, 99 bis 102 EStG1988) 30.2.1 Erhebungsformen Rz 7994: Die Einkommensteuer bei beschränkter Steuerpflicht wird entweder durch Steuerabzug (§§ 70, 93 und 99 EStG 1988) oder durch Veranlagung (§ 102 EStG 1988) erhoben. Ist ein Steuerabzug…

VS-10006.4. Steuerbefreiungen und sonstige Steuerbegünstigungen
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…nehmen, indem sie entweder die vstW unter Steueraussetzung beziehen und anschließend direkt steuerfrei verwenden (Abschnitt 3.3.5.) oder für die im Steuergebiet im steuerrechtlich freien Verkehr erworbenen vstW eine im jeweiligen VSt-Ges vorgesehene Vergütung geltend machen (Abschnitt 6.3.3.6.). Art. 11…

EStR 2000 Rz 6219–622120.2.5 Befreiungen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

20.2.5 Befreiungen 20.2.5.1 Genussscheine und junge Aktien Rz 6219: Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 ist die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs für Ausgaben natürlicher Personen für die Anschaffung von Genussscheinen im Sinne des § 6 des Beteiligungsfondsgesetzes und für die Erstanschaffung junger Aktien bestimmter…

KStR 2013 Rz 1240–124216.2.3.2 Besteuerungsvorbehalte (§ 10 Abs. 5 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

16.2.3.2 Besteuerungsvorbehalte (§ 10 Abs. 5 KStG 1988) Rz 1240: Durch das Budgetbegleitgesetz 2009, BGBl. I Nr. 52/2009, wurde im Zusammenhang mit der geschaffenen Befreiung für Portfoliobeteiligungen an Körperschaften, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder bestimmten EWR-Staaten ansässig sind (§ 10…

KStR 2013 Rz 1180–118216.2.1.5 Wirkungsweise
geltende FassungRichtlinien22.12.2014

16.2.1.5 Wirkungsweise Rz 1180: Da Beteiligungserträge steuerfrei bleiben, lösen sie die Anwendung des § 12 Abs. 2 KStG 1988 (siehe Rz 1267 bis 1288) aus. Für Beteiligungen iSd § 10 KStG 1988 gilt auch § 12 Abs. 3 KStG 1988 (siehe Rz 1289 bis 1306…

EStR 2000 Rz 8040–804430.2.3.3 ABC der Veranlagung bei beschränkter Steuerpflicht
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

30.2.3.3 ABC der Veranlagung bei beschränkter Steuerpflicht Absetzbeträge Rz 8040: Die Einkommensteuer ist bei beschränkter Steuerpflicht gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 zu berechnen. Absetzbeträge sind daher nicht zu berücksichtigen. Einen Sonderfall hinsichtlich der Absetzbeträge stellen beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer dar (Ausnahme: Einkünfte…