…ist im Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 - StbG geregelt. Rz 301: Von der Gebühr für den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft nach § 14 TP 2 GebG ist die Gebühr für den Staatsbürgerschaftsnachweis zu unterscheiden. Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Bescheinigung, dass eine bestimmte Person die Staatsbürgerschaft besitzt und daher gemäß …
…Tipp-)Fehlers der Behörde ausgestellt, fällt die Zeugnisgebühr für diese Dokumente nur einmal an. Beispiel: Es wird ein Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt, bei dem der Name des Antragstellers falsch geschrieben wurde. Aufgrund dieses Fehlers muss die Behörde den Staatsbürgerschaftsnachweis erneut ausstellen. Es fällt dafür lediglich eine einfache…
…hinaus folgende sonstige Dokumente: Anzeige der Geburt oder Totgeburt Geburtsurkunde Geburtsbestätigungen für Krankenkasse oder Finanzamt Staatsbürgerschaftsnachweis (nicht befreit ist jedoch die Verleihung oder Erstreckung der Staatsbürgerschaft sowie der danach ausgestellte Staatsbürgerschaftsnachweis) Erteilung von Vornamen Auszüge aus dem Zentralen Personenstandsregister (ZPR) Bestätigung der Meldung aus dem…
…sind Schriften und Amtshandlungen im Zusammenhang mit allgemeinen persönlichen Qualifikationserfordernissen (zB Meisterprüfungszeugnis, Steuerberaterprüfungszeugnis, Ziviltechnikerprüfungszeugnis, Staatsbürgerschaftsnachweis oder sonstige Personenstandsurkunden) oder allgemeinen sachlichen Erfordernissen (zB Ansuchen um Erteilung der Baubewilligung zur Errichtung eines Betriebsgebäudes, Bauverhandlungsprotokolle, Legitimation für Handelsreisende gemäß § 62 GewO 1994), und zwar auch dann nicht…
A.3.6.1.2. Nachweisdokumente Rz 206: Für den Nachweis des Vorliegens einer Behinderung können je nach Gesetz und Rechtslage verschiedene Dokumente vorgelegt werden. Im Wesentlichen sind dabei relevant: Eintragung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel oder der Blindheit im Behindertenpass gemäß §§ 40 ff…
30.1.7.3 Befreiung vom KESt-Abzug für beschränkt Steuerpflichtige gemäß § 98 EStG 1988 Rz 7972: Personen, die gemäß § 98 EStG 1988 der beschränkten Steuerpflicht unterliegen (Personen, die im Inland weder Wohnsitz, noch gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Geschäftsleitung oder Sitz haben bzw. von der Zweitwohnsitzverordnung…