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102 Treffer1607 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 4788–478914.3.5.3 Sport- und Luxusboote
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…Angemessenheit der Höhe nach Rz 4789: Maßgeblich für die Feststellung der Angemessenheit ist der Vergleich mit einem zweckentsprechenden Boot. Ergibt ein derartiger Vergleich, dass die Kosten des verwendeten Sport- oder Luxusbootes um 25% höher sind, ist der die (fiktiven) Kosten übersteigende Betrag als unangemessen auszuscheiden.

EStR 2000 Rz 820231.5.3 Sport
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Geräts (Fahrrad) die Bewegung des Menschen (Antrieb durch Muskelkraft) einbezogen. Rz 8202t: Leistungssportler (zB im Bereich des Jugendsports oder des Sports im Rahmen bloß nationaler Wettkämpfe) oder Ex-Sportler sind keine Spitzensportler. Rz 8202u: Bei der Beurteilung der Maßgeblichkeit der sportlichen Tätigkeit kommt es auf…

UZK-IAArtikel 41 Transfer in ein Sport- oder Geschäftsluftfahrzeug
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 41 Transfer in ein Sport- oder Geschäftsluftfahrzeug (Artikel 49 des Zollkodex) (1) Die Zollkontrollen und -förmlichkeiten für Gepäck, das in einem Unionsflughafen an Bord eines von einem Nicht- Unionsflughafen kommenden Linien- oder Charterluftfahrzeugs eintrifft und in diesem Unionsflughafen in ein Sport- oder Geschäftsluftfahrzeug umgeladen…

LRL 2012 Rz 764.3. Tatbestand der Tätigkeit (§ 1 Abs. 2 Z 2 LVO)
geltende FassungRichtlinien02.03.2021

… 1 Abs. 2 Z 2 LVO fallen Tätigkeiten, die ohne Zusammenhang mit Wirtschaftsgütern in typisierender Betrachtungsweise auf eine in der Lebensführung begründete Neigung zurückzuführen sind. Dies trifft etwa zu auf: Betreiben von Sport (zB nebenberuflicher Karatetrainer, vgl. UFS 24.4.2003, RV/1306-L/02…

LRL 2012 Rz 71–754.2. Tatbestand der Bewirtschaftung (§ 1 Abs. 2 Z 1 LVO)
geltende FassungRichtlinien02.03.2021

…2 Z 1 LVO. Die Bewirtschaftung von Verkehrsflugzeugen fällt nicht unter den Anwendungsbereich dieser Bestimmung. Rz 73: Unter Sport- und Freizeitausübung können beispielsweise folgende Betätigungen fallen: Freizeittierzucht (Pferdezucht, Brieftaubenzucht, Hundezucht, Pelztierzucht usw.), Freizeitlandwirtschaft (VwGH 30.6.2010, 2005/13/0077), Freizeitimkerei, Freizeitfischerei, Sport-, Sauna- und…

LStR 2002 Rz 3986.1.1 Artisten
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

6.1.1 Artisten Rz 398: 5% der Bemessungsgrundlage, höchstens 2.628 Euro jährlich. Als Artisten gelten ua. Auftretende bei Zirkusveranstaltungen und auf Showbühnen. Nicht als Artisten gelten ua. außerhalb von Show- und Zirkusveranstaltungen auftretende Turner, Tänzer, Amateur- und Profisportler.

UStR 2000 Rz 145410.3.12. Eintrittsberechtigungen für sportliche Veranstaltungen
geltende FassungRichtlinien14.12.2016

10.3.12. Eintrittsberechtigungen für sportliche Veranstaltungen Rz 1454: Zum Begriff des Sports siehe VereinsR 2001 Rz 72. Zur Definition der Eintrittsberechtigungen zu Veranstaltungen, vgl. Rz 641f. Ermäßigt sind die Eintrittsberechtigungen für sportliche Veranstaltungen. Nicht unter die Begünstigung fällt daher die Berechtigung zur Teilnahme an…

UStR 2000 Rz 2876–290222.3. Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…2884. 22.3.8. Die Überlassung von Grundstücken für Schipisten und Langlaufloipen Rz 2882: Die Überlassung von Grundstücken zur Nutzung für Sport- und Freizeiteinrichtungen (zB Schilifte und Schipisten) stellt keinen Umsatz im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes im Sinne des § 22 UStG 1994 dar…

VereinsR 2001 Rz 40–1041.1.5 ABC der begünstigten Zwecke
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…ist grundsätzlich nicht begünstigt. Dasselbe gilt für den Modellsport (zB Modellflug), es sei denn die Betätigung wird sport- bzw. turniermäßig betrieben und die Pflege der Geselligkeit dabei nicht im Vordergrund steht. Musik Rz 63: Die Förderung der Musik und des Gesanges ist, wenn die Förderung…

VB-04012.1.3 Ausnahmen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…1 Kriegsmaterialgesetz sind die Einfuhr und die Verbringung von Kriegsmaterial aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Österreich durch a)das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, b)das Bundesministerium für Inneres, c)das Bundesministerium für Justiz sowie d)das Bundesministerium für Finanzen für die ihnen unterstellten…

VB-04012.2.4. Ausnahmen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…2 Kriegsmaterialgesetz sind die Ausfuhr und die Verbringung von Kriegsmaterial aus Österreich in einen anderen EU-Mitgliedstaat durch a)das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, b)das Bundesministerium für Inneres, c)das Bundesministerium für Justiz sowie d)das Bundesministerium für Finanzen für die ihnen unterstellten…

LStR 2002 Rz 3865.9.24 Sportausübung
geltende FassungRichtlinien29.05.2013

…der privaten Lebensführung grundsätzlich keine Werbungskosten, und zwar auch dann nicht, wenn der Sport während eines aufrechten Dienstverhältnisses und mit ausdrücklicher Billigung durch den Arbeitgeber erfolgt (zB Fitnesstraining eines Polizisten einer Eliteeinheit). Aufwendungen für Sportgeräte unterliegen grundsätzlich dem Aufteilungsverbot, weil derartige Wirtschaftsgüter nach der Lebenserfahrung…

VereinsR 2001 Rz 366–4162.3.3 Steuerpflicht der Betriebe
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…1 Sportbetrieb Rz 366: Der mit der Erzielung von Einnahmen verbundene Sportbetrieb von Sportvereinen stellt in der Regel einen unentbehrlichen Hilfsbetrieb dar. Dabei erzielte Überschüsse (Zufallsgewinne) bleiben steuerfrei. Rz 367: Zum Sportbetrieb gehören alle durch den Betrieb veranlassten Einnahmen (Erlöse aus Sport- und Fitnessveranstaltungen, Werbeeinnahmen…

EStR 2000 Rz 4761–476914.3 Angemessenheitsprüfung (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…15/0144). 14.3.2 Gegenstand der Angemessenheitsprüfung Rz 4762: Die Angemessenheitsprüfung beschränkt sich auf Aufwendungen im Zusammenhang mit: Personen- und Kombinationskraftwagen, Personenluftfahrzeugen, Sport- und Luxusbooten, Jagden, geknüpften Teppichen, Tapisserien und Antiquitäten. Rz 4763: Bei anderen als den genannten Wirtschaftsgütern ist eine Angemessenheitsprüfung nicht vorzunehmen…

EStR 2000 Rz 6173–617720.2.3 Einkünfte aus Derivaten
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…deren Underlying Finanzvermögen, Rohstoffe oder zB sonstige Wirtschaftsgüter darstellt. Damit werden auch sämtliche Arten von Zertifikaten (zB Index, Alpha, Hebel, Sport) als sonstige derivative Finanzinstrumente erfasst. Ebenso sind andere unverbriefte Finanzinstrumente als Derivate zu qualifizieren, die die wirtschaftliche Entwicklung eines Basiswerts (zB Aktien, Investmentfonds, Rohstoffe)…

EStR 2000 Rz 8201–820231.5 Öffentliches Interesse
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Interesse Rz 8201p: Ein begünstigter Zuzug kann gemäß § 103 EStG 1988 unter dem Titel der Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Förderung von Kunst oder der Förderung des Sports stehen. Der Zuzug muss aus diesem Grund im öffentlichen Interesse gelegen sein. Da der Zuzugsfreibetrag gemäß …

ZK-20308. Befreiungen für Auszeichnungen und besondere Geschenke
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…in einem Drittland in Anerkennung ihrer Tätigkeit auf künstlerischem Gebiet, in den Wissenschaften, im Sport oder im öffentlichen Dienst oder aber in Anerkennung ihrer Verdienste bei einer besonderen Gelegenheit verliehen wurden (Art. 81 Buchstabe b ZBefrVO), oder von Behörden oder Personen eines Drittlandes unentgeltlich zu…

VB-0401Anlage 5
geltende FassungRichtlinien01.10.2012

…eindeutig zu individualisieren. Die durch das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport für ein Deaktivierungskennzeichen zu vergebende Buchstaben- und Ziffernkombination hat fortlaufend die Buchstaben S bis Z sowie zu jedem Buchstaben jeweils fortlaufend die Ziffern 0 bis 9 zu enthalten. Das Deaktivierungskennzeichen ist maßlich wie folgt…

LStR 2002 Rz 3595.9.14.2 Abgrenzung zu nichtabzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

…oder von Nutzen sind. EinBeispielsweise ist ein allgemeiner Schi-, Schwimm- oder Tauchkurs ist auch für Sport- und Turnlehrerunabhängig vom ausgeübten Beruf ebenso nicht abzugsfähig. Die Teilnahme an einem Fortbildungslehrgang wie Kurse zur ErlangungSteigerung der Zusatzbezeichnung "Sportmediziner" ist nicht (nahezuSelbstkompetenz (zB Stress- und Belastungsbewältigung, Zeitmanagement) ausschließlich…

EStR 2000 Rz 3150–31617.3.4 AfA-Satz von 2%
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…der Unterbringung betriebszugehöriger Arbeitnehmer zu Wohnzwecken, weiters als Urlaubs- oder Freizeitheim, als Sport- oder Fitnesseinrichtung eingesetzt wird. Ob Dritten zur Nutzung überlassene Gebäude (gewillkürtes Betriebsvermögen) unmittelbar oder mittelbar der Betriebsausübung dienen, ist anhand des Nutzungseinsatzes beim Dritten zu prüfen. 7.3.5 AfA-Satz von…