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Findok · Richtlinien

VB-0401

Anlage 5

geltende FassungRichtlinieBMF-010311/0036-IV/8/2016gilt ab 01.10.2012

Inhaltsverzeichnis der VB-0401

Wortlaut laut Findok

Anlage 5 Deaktivierungskennzeichen Muster 1: Deaktivierungskennzeichen für ermächtigte Gewerbetreibende Das Deaktivierungskennzeichen (Rautestempel) für ermächtigte Gewerbetreibende besteht aus einem Rautesymbol und einer innerhalb des Rautesymbols befindlichen Kombination aus lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern nach dem nachstehenden Muster 1. Diese Kombination hat den jeweiligen ermächtigten Gewerbetreibenden, der die Deaktivierungskennzeichnung durchführt, eindeutig zu individualisieren. Die durch das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport für ein Deaktivierungskennzeichen zu vergebende Buchstaben- und Ziffernkombination hat fortlaufend die Buchstaben S bis Z sowie zu jedem Buchstaben jeweils fortlaufend die Ziffern 0 bis 9 zu enthalten. Das Deaktivierungskennzeichen ist maßlich wie folgt zu dimensionieren: A:5 bis 10mm B:80% von Maß "A" C:Schrifthöhe 2 bis 3,5mm [Grafik]   Muster 2: Deaktivierungskennzeichen von ehemaligem Heeresgut durch Fachorgane des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport Von den Fachorganen des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport zur Kennzeichnung von ehemaligem Heeresgut sind für das Deaktivierungskennzeichen die Buchstaben "BH" zu verwenden. Das Deaktivierungskennzeichen ist maßlich wie folgt zu dimensionieren: A:5 bis 10mm B:80% von Maß "A" C:Schrifthöhe 2 bis 3,5mm [Grafik]  

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Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0036-IV/8/2016
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0041-IV/8/2007
Stammnummer
27113
Enthalten in Fassung
3, 4 (geltend: 4)
Gültig
01.10.2012 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF