Findok · Richtlinien
VB-0401
Anlage 5
geltende FassungRichtlinieBMF-010311/0036-IV/8/2016gilt ab 01.10.2012
Inhaltsverzeichnis der VB-0401
Wortlaut laut Findok
Anlage 5
Deaktivierungskennzeichen
Muster 1: Deaktivierungskennzeichen für ermächtigte Gewerbetreibende
Das Deaktivierungskennzeichen (Rautestempel) für ermächtigte Gewerbetreibende besteht aus einem Rautesymbol und einer innerhalb des Rautesymbols befindlichen Kombination aus lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern nach dem nachstehenden Muster 1. Diese Kombination hat den jeweiligen ermächtigten Gewerbetreibenden, der die Deaktivierungskennzeichnung durchführt, eindeutig zu individualisieren.
Die durch das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport für ein Deaktivierungskennzeichen zu vergebende Buchstaben- und Ziffernkombination hat fortlaufend die Buchstaben S bis Z sowie zu jedem Buchstaben jeweils fortlaufend die Ziffern 0 bis 9 zu enthalten.
Das Deaktivierungskennzeichen ist maßlich wie folgt zu dimensionieren:
A:5 bis 10mm
B:80% von Maß "A"
C:Schrifthöhe 2 bis 3,5mm
[Grafik]
Muster 2: Deaktivierungskennzeichen von ehemaligem Heeresgut durch Fachorgane des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport
Von den Fachorganen des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport zur Kennzeichnung von ehemaligem Heeresgut sind für das Deaktivierungskennzeichen die Buchstaben "BH" zu verwenden.
Das Deaktivierungskennzeichen ist maßlich wie folgt zu dimensionieren:
A:5 bis 10mm
B:80% von Maß "A"
C:Schrifthöhe 2 bis 3,5mm
[Grafik]
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Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0036-IV/8/2016
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0041-IV/8/2007
- Stammnummer
- 27113
- Enthalten in Fassung
- 3, 4 (geltend: 4)
- Gültig
- 01.10.2012 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF