…zu beachten (vgl. LStR 2002 Abschnitt 42.6, Rz 12001 ff). Kommt eine spendenbegünstigte Körperschaft, deren Spendenbegünstigung unabhängig von einer bescheidmäßigen Erteilung unmittelbar aus dem Gesetz erwächst und somit nicht in der Liste gemäß § 4a Abs. 5 Z 3 EStG 1988 aufscheint, ihrer Datenübermittlungsverpflichtung bezüglich…
…Grund der Verfolgung von gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken abgabenrechtlich begünstigte Körperschaft automatisch auch spendenbegünstigt ist. Für die Erlangung der Spendenbegünstigung gelten zum Schutze des Vertrauens der Spenderinnen und Spender vielmehr weiterhin zusätzliche Voraussetzungen. Dies macht weiterhin ein gesondertes Anerkennungsverfahren erforderlich (siehe dazu Rz 1323 ff)…
1.2.7 Spendenbegünstigung (§ 4a EStG 1988) Rz 234: Zur Spendenbegünstigung nach § 4a EStG 1988 siehe EStR 2000 Rz 13301305 ff bis 1349. Randzahlen 235 bis 252: entfallenderzeit frei
5.5.4a.1.2.3 Begünstigte Zwecke Rz 1309: Geld- oder Sachspenden sind im Rahmen des Höchstbetrages nach § 4a Abs. 1 EStG 1988 (siehe dazu Rz 1311 f) als Betriebsausgaben abzugsfähig. Bei Spenden aus dem Privatvermögen ist zu unterscheiden: Freigebige Geldzuwendungen sind bei Vorliegen…
7.10 Spendenbegünstigung (§ 18 Abs. 1 Z 7 EStG 1988) Rz 565: Ausgaben zur Leistung von Zuwendungen an Einrichtungen im Sinne des § 4a EStG 1988 sind insoweit als Sonderausgaben abzugsfähig, als sie nicht aus dem Betriebsvermögen erfolgen (zur automatischen Datenübermittlung siehe Rz 571 und Abschnitt…
7.12.2.2 Höchstbetrag für Kirchenbeiträge Rz 585: Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften können bis zu 600 Euro (bis 2023: 400 Euro) jährlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Eine Erhöhung des Höchstbetrages beim Alleinverdiener oder Alleinerzieher bzw. für Kinder ist nicht vorgesehen. 7…
…einen Begünstigungsbescheid, dessen Spruch Bedingungen und Auflagen, wie die jährliche Beibringung eines Tätigkeitsberichts, beinhalten kann. Rz 1324a: Die Zuerkennung der Spendenbegünstigung ist von der Körperschaft mittels amtlichen elektronischen Formulars zu beantragen. Dieses ist durch einen berufsmäßigen Parteienvertreter gemäß Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 (WTBG 2017), BGBl. I Nr…
…ist die kostenlose Arbeit eines Betriebsinhabers nicht unter den Begriff der Zuwendung iSd § 4a EStG 1988 zu subsumieren. Rz 1307c: Spenden aus dem Privatvermögen sind als Sonderausgaben abzugsfähigNicht betrieblich veranlasste Geld- oder Sachzuwendungen einer Kapitalgesellschaft zu Gunsten eines spendenbegünstigen Gesellschafters bzw. Sie könneneiner spendenbegünstigten Körperschaft…
5.5.4a.1.3 Begrenzung des Spendenabzugs Rz 1311: Aus dem Betriebsvermögen geleistete Zuwendungen an in § 4a EStG 1988 genannte begünstigte Spendenempfänger sind insgesamt nur insoweit als Betriebsausgaben abzugsfähig, als sie 10% des Gewinnes desselben Wirtschaftsjahres vor Berücksichtigung von Zuwendungen gemäß § 4b und § 4c…
7.15 Sonderausgaben Datenübermittlung (§ 18 Abs. 8 EStG 1988) Rz 630a: Für ab 1. Jänner 2017 geleistete Spenden verpflichtende Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung einschließlich des Nachkaufs von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung Zuwendungen zur Vermögensausstattung einer gemeinnützigen Stiftung Zuwendungen…
…5.5.4a.4.3.1 Datenübermittlungsverpflichtung Rz 1319: Gemäß § 4a Abs. 4 Z 3 lit. a EStG 1988 darf die Erteilung der Spendenbegünstigung und die Aufnahme in die Liste gemäß § 4a Abs. 5 Z 3 EStG 1988 nur dann erfolgen, wenn glaubhaft gemacht wird…
…Abs. 84 Z 13 EStG 1988). Zur Erteilung und Verlängerung der Spendenbegünstigung siehe Rz 12010). Pensionsversicherungsanstalten und Versorgungseinrichtungen (betreffend Nachkauf von Versicherungszeiten und freiwillige Weiterversicherung, siehe dazu Rz 12006) Gesetzliche Pensionsversicherungsanstalten: Pensionsversicherungsanstalt (PVA) Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) Versorgungsanstalt des österreichischen Notariates Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen…
…in Betracht zu kommen. Die VereinsR 2001, insbesondere die Rz 6 bis Rz 9 und Rz 105 bis Rz 135, sind zu beachten. Rz 1338f1315a: Zur Erlangung der Spendenbegünstigung ist es erforderlich, dass die Rechtsgrundlage der antragstellenden Organisation den allgemeinen Anforderungen der §§ 34 ff BAO…
…siehe Rz 1345d). Dadurch wird dem Finanzamt Österreich (bis 31.12.2020: Finanzamt Wien 1/23) die Möglichkeit eingeräumt, bei Wegfall der Voraussetzungen, die für die Bescheiderteilung maßgeblich waren, die Erteilung der Spendenbegünstigung zu widerrufen. Für Widerruf bzw. Änderung gilt § 294 BAO. Bei einem solchen…
…3 bzw. 5 EStG 1988 2).[ANMERKUNG: Dieser Teil ist bei Forschungseinrichtungen, denen bereits vor dem 1. September 2011 die Spendenbegünstigung erteilt wurde, nicht erforderlich.] [VARIANTE für Körperschaften im Sinne des § 4a Abs. 5 Z 5 EStG 1988:] Die Körperschaft oder deren Vorgängerorganisation (Organisationsfeld mit…
42.6.4.2 Zuordnung von Zuwendungen 42.6.4.2.1 Persönliche Zuordnung durch die übermittlungspflichtige Organisation Rz 12022: Erfolgte eine Bekanntgabe der Identifikationsdaten, sieht § 2 Sonderausgaben-DÜV vor, dass die übermittlungspflichtige Organisation davon ausgehen kann, dass die Zuwendung der Person steuerlich zuzuordnen ist…
…binnen dreier Kalenderjahre nach dem Kalenderjahrbis zum Ablauf der ZuwendungFrist für die satzungsmäßigen spendenbegünstigten Zwecke zu verwenden (siehe dazu auch Rz 1349e1351). Darüber hinaus muss die empfangende Stiftung als spendenbegünstigt anerkannt sein und diese Spendenbegünstigung durch die Erfassung in der Liste der begünstigtenbegünstigter Spendenempfänger gemäß …
3.2.5 Einkommensverwendung der Privatstiftung 3.2.5.1 Allgemeines Rz 75: Für Privatstiftungen als dem Grunde nach unbeschränkt Steuerpflichtige gilt wie für alle übrigen Einkommen- und Körperschaftsteuerpflichtigen der Grundsatz, dass Aufwendungen und Ausgaben im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften im Allgemeinen steuerlich berücksichtigt werden…
5.5.4d5.5.4c Abzugsfähige Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen an die Innovationsstiftung für Bildung (§ 1 ISBG) sowie an deren Substiftungen (§ 4c EStG 1988) Rz 1349o1365: Als Betriebsausgaben abzugsfähig sind freigebige Zuwendungen (zur Freigebigkeit siehe Rz 1330 f1307 ff und 1330d) an die Innovationsstiftung für…
…in schriftlicher, mündlicher oder audiovisueller Form, regelmäßig oder einmalig erfolgt. Zur Ausstellung eines so genannten Spendenbegünstigungsbescheides für KörperschaftenAuch die Förderung der journalistischen Betätigung mit dem Ziel, die Erwachsenenbildung auf Hochschulniveau betreibenunabhängige und gründliche Recherche zu ermöglichen, siehekann EStR 2000 Rz 1332 ffbei fehlender Gewinnerzielungsabsicht gemeinnützig…