…99/15/0107). Zur Betriebsaufgabe siehe Rz 1435 ff. 6.11.7 Speisen und Getränke der Gastwirte Rz 2483: Für die Bewertung der Entnahme von Speisen und Getränken im Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbe ist grundsätzlich von jenen Werten auszugehen, die für Zwecke des Steuerabzuges vom…
…zB: Kantinenumsätze; die Beherbergung und Verköstigung von Personen, die Kranke besuchen. Unter § 6 Abs. 1 Z 18 UStG 1994 fällt jedoch die Unterbringung und Verköstigung der notwendigen Begleitperson eines Kranken unter den in Rz 928 genannten Voraussetzungen; die Lieferungen von Speisen und Getränken an Besucher;…
…zB Mitglieder befreundeter Vereine) am Vereinsfest mitwirken, solange diese Mitarbeit ebenso wie bei den Vereinsmitgliedern und deren Angehörigen unentgeltlich erfolgt. Ein reiner Kostenersatz (zB Erstattung der Fahrtkosten oder der Kosten eingekaufter Speisen und Getränke) ist dabei unschädlich. Eine übliche Verköstigung sowohl der mitarbeitenden Mitglieder als…
…Abgrenzung siehe Rz 306 bis 308. Rz 382: Entgeltliche Belustigungen wie Preisschießen, Preisschnapsen oder Glücksspiele, bilden mit der Veranstaltung eine Einheit. Zur entgeltlichen Abgabe von Speisen und Getränken im Rahmen einer geselligen Veranstaltung iSd § 45 Abs. 1a BAO siehe Rz 306; außerhalb des Anwendungsbereiches des …
…wenn die Abgabe von Speisen und Getränken nur an Mitglieder erfolgt, einen begünstigungsschädlichen Betrieb dar. Siehe auch Rz 261 "Beschäftigungsbetrieb". Gästestunden (bei Sportvereinen) Rz 275: Die entgeltliche Überlassung der Benutzung von Sportanlagen (zB von Tennisplätzen, Squash-Boxen, Eis- und Asphaltstockbahnen) durch Sportvereine an Nichtmitglieder ("Gäste…
…einzelne Leistung (zB Busunternehmer erbringt eine Beförderungsleistung, Hotelier vermietet ein Hotelzimmer und verköstigt die Gäste). Die Bemessungsgrundlage (der Buspreis, der Zimmerpreis, der Umsatz an Speisen und Getränken) ist nach den allgemeinen Bestimmungen des UStG 1994 zu ermitteln und zu versteuern. Ein Vorsteuerabzug steht zu. Rz…
…1 und 2 GewO 1994 lauten: § 111. (1) Einer Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe (§ 94 Z 26) bedarf es für 1.die Beherbergung von Gästen; 2.die Verabreichung von Speisen jeder Art und den Ausschank von Getränken. (2) Keines Befähigungsnachweises für das Gastgewerbe bedarf es für…
… 6 LuF-PauschVO 2015) Rz 4240: § 6 Der Gewinn aus Mostbuschenschank (Buschenschank im Rahmen des Obstbaues einschließlich alkoholfreier Getränke und Speisen) ist durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gesondert zu ermitteln. Die Betriebsausgaben sind mit 70% der Betriebseinnahmen (einschließlich Umsatzsteuer) anzusetzen. Wird im Rahmen des landwirtschaftlichen Betriebes…
…nach § 111 GewO 1994 oder eines entsprechenden Befähigungsnachweises ist keine Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Ermäßigung. Vielmehr kommt es darauf an, ob die Verabreichung von Speisen und der Ausschank von Getränken der Art nach eine solche iSd § 111 Abs. 1 Z 2 GewO 1994 ist…
…Körperschaft verwertet werden. Die Verwendung der Wirtschaftsgüter für betriebliche Zwecke führt zu einer Einlage und damit - ggf. nach Maßgabe der Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes als Absetzung für Abnutzung) - zu einer Betriebsausgabe (siehe Rz 350). Beispiel: Bei einem Vereinsfest werden gespendete Speisen und Getränke veräußert. Der Wiederbeschaffungswert…
…Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Einnahmen-Ausgabena-Aufstellung Faschingsball: | Einnahmen: | 6.000,00 Euro | Ausgaben: | | Wareneinkauf Speisen und Getränke | 3.000,00 Euro | Freiwillige Mitarbeit von Mitgliedern (20% der NettoeinnahmenBetrag ist fiktiv angenommen) | 1.200,00 Euro |…
…| 94/2000 | § 10 | Abgabe von Speisen und Getränken ab 1. Juni 2000 | 29.5.2000 | 09 1030/2-IV/9/00 | 110/2000 | § 10 | Abgabe von Speisen und Getränken ab 1. Juni 2000 | 12.7.2000…
…zählen zum Entgelt nicht nur Eintrittsgelder, sondern auch unechte Spenden (verdeckter Eintrittspreis). Rz 283: Die zeitliche Begrenzung der Veranstaltungsaktivitäten auf vier Tage im Jahr und der damit verbundenen Ausgabe von Speisen und Getränken auf drei Tage im Jahr72 Stunden, in denen eine gastgewerbliche Betätigung vorliegt…
…Lebensmittel sind insbesondere Speisen und Getränke einschließlich Spirituosen. Keine Lebensmittel sind insbesondere Rauchwaren. Be- und Verarbeitung iSd § 2 Abs. 1 der VO BGBl. II Nr. 228/1999 liegt vor, wenn aus typischen Erzeugungsprodukten (bei einem Fleischhauer zB Fleisch, Wurst- und Selchwaren) Produkte anderer Marktgängigkeit hergestellt…
…Bildungsfreibetrag, Lehrlingsfreibetrag) Bilanzausweis (Rz 2469 und 2470). Teilwert von Entnahmen: Speisen und Getränken im Gastgewerbe (Sachbezugswerte laut Verordnung; Rz 2483); Mietrecht (Differenz zwischen Alt- und Neumiete; Rz 2480); Selbstgeschaffene Wirtschaftsgüter (angefallene Kosten und Ertragsaussichten; Rz 2481). Entnahme fremdfinanzierte Wirtschaftsgüter: Entnahme auch der Verbindlichkeit (Rz 2482…
…S). Restaurantdienstleistungen bestehen aus der Lieferung von zubereiteten oder nicht zubereiteten Speisen und/oder Getränken zum menschlichen Verzehr in der Lokalität des Erbringers, die von einer ausreichenden unterstützenden Dienstleistung begleitet wird, welche den sofortigen Verzehr dieser Speisen und/oder Getränke ermöglicht. Verpflegungsdienstleistungen umfassen dieselbe Leistung…
…bis Rz 4241. Gleiches gilt für den Mostbuschenschank (Buschenschank im Rahmen des Obstbaues einschließlich alkoholfreier Getränke und Speisen) iSd § 6 LuF-PauschVO 2015 (siehe auch EStR 2000 Rz 4240). Zur Abgrenzung der Urproduktion von der Be- und Verarbeitung ist für steuerliche Zwecke die Urprodukteverordnung, BGBl…
…berechnen. Weinbau § 11. Die Betriebsausgaben aus Weinbau (zB Wein, Weintrauben, Maische, Traubensaft, Traubenmost und Sturm sowie alkoholfreie Getränke und Speisen im Rahmen des Buschenschankes) sind unter sinngemäßer Anwendung des § 4 Abs. 2 zu berechnen. Gartenbau § 12. Die Betriebsausgaben aus Gartenbau (§ 49 BewG. 1955) sind unter…
…Maische, Traubensaft, Traubenmost und Sturm sowie alkoholfreie Getränke und Speisen im Rahmen des Buschenschankes) ist durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gesondert zu ermitteln. Wenn die weinbaulich genutzte Grundfläche 60 Ar nicht übersteigt, hat die gesonderte Ermittlung des Gewinnes aus Weinbau zu unterbleiben. (2) Die Betriebsausgaben betragen…
…Obstbaues einschließlich alkoholfreier Getränke und Speisen) ist durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gesondert zu ermitteln. Die Betriebsausgaben sind mit 70% der Betriebseinahmen (einschließlich Umsatzsteuer) anzusetzen. Rechtslage ab Veranlagung 2020 § 6. Der Gewinn aus Mostbuschenschank (Buschenschank im Rahmen des Obstbaues einschließlich alkoholfreier Getränke und Speisen) ist durch…