RIS AI
11 Treffer1613 msnur geltende Fassungen
RAE Rz 24–501.2. Keine Änderung der Fälligkeit
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…als Zahlungspflichtiger in Betracht kommt (siehe Rz 1847 bis Rz 1858). 1.4. Bescheidaufhebung ohne Neufestsetzung (§ 210 Abs. 2 BAO) Rz 34: Wird ein Bescheid, der eine sonstige Gutschrift (§ 213 Abs. 1 BAO) zur Folge hatte, ohne gleichzeitige Neufestsetzung der Abgabe aufgehoben, so ist gemäß …

LStR 2002 Rz 1145–115120.5 Überstundenzuschläge (§ 68 Abs. 1 und 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…EStG 1988) Rz 1145: Das Gesetz unterscheidet zwischen Überstunden, die an Wochentagen mit Ausnahme der Nachtarbeit erbracht werden (§ 68 Abs. 2 EStG 1988) und Überstunden, die an Sonntagen, Feiertagen oder während der Nacht geleistet werden (§ 68 Abs. 1 EStG 1988). Rz 1146: Gemäß § 68 Abs…

ZT-25108. Normales Zuteilungsverfahren
geltende FassungRichtlinien22.11.2017

…welcher der Anmelder die Inanspruchnahme des Zollkontingents beantragt hat. Zuteilungen für die an einem Samstag oder Sonntag angenommenen Zollanmeldungen zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr erfolgen zusammen mit den Zuteilungen für die Zollanmeldungen des folgenden Montags. Die Ziehungsanträge werden jedoch gemäß Artikel 49 Absatz 1…

VB-07202. Verfahren
geltende FassungRichtlinien26.06.2025

…Daten und Termine sind als Arbeitstage alle Tage außer Feiertage, Samstage und Sonntage zu berücksichtigen. (2) Die Information der Marktüberwachungsbehörde hat unter Verwendung des e-zoll Kontrollmanagements (Bearbeitung URM - Meldung an die Marktüberwachungsbehörde) zu erfolgen. Die Meldung hat entsprechend den Vorgaben des Kontrollmanagements Informationen zur…

ZK-17706. Ergänzende Zollanmeldung
geltende FassungRichtlinien28.09.2020

…EURATOM) Nr. 1182/71) auch Samstage, Sonntage und Feiertage zu berücksichtigen. Fällt jedoch das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, so ist gemäß Artikel 3 Abs. 4 der Fristenverordnung die ergänzende Zollanmeldung spätestens am nächstfolgenden Arbeitstag abzugeben. Beispiel: Überlassung der Waren am…

RAE Rz 930–9729.4. Erster Säumniszuschlag (§ 217 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…entrichtender Abgaben ist aus der Sicht des § 217 Abs. 5 BAO als eine Säumnis anzusehen. Rz 962: Die Frist von fünf Tagen, in deren Lauf Samstage, Sonntage, gesetzliche Feiertage, der Karfreitag und der 24. Dezember nicht einzurechnen sind, beginnt gegebenenfalls mit Ablauf der Respirofrist des…

EStR 2000 Rz 777729.6.15 Digitale Befreiungserklärung (§ 94 Z 15 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

… ein reiner Stichtagsvergleich ist unzulässig. Bei Samstagen, Sonntagen und Feiertagen besteht eine Fristverlängerung im Sinne des § 108 Abs. 3 zweiter Satz BAO. 29.6.15.3 Rechtsfolgen der digitalen Befreiungserklärung 29.6.15.3.1 Beginn der Befreiung Rz 7777g: Der Abzugsverpflichtete hat bei Erfüllung…

VB-07305. Verfahren
geltende FassungRichtlinien19.09.2024

…Hand derer die Ware beurteilt werden kann. Als Kriterium für die Auswahl der zur Prüfung auszuwählenden Waren sind vor allem die vom Inhaber der Entscheidung bekannt gegebenen Erkennungshinweise und sonstigen zweckdienlichen Informationen heranzuziehen. (6) Gemäß Artikel 19 Abs. 2 und 3 PPV 2014 kann die…

RAE Rz 100–1292. Entrichtung der Abgaben (§ 211 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Überweisung auf das Postscheckkonto (§ 211 Abs. 1 lit. d BAO) Rz 107: Bei Überweisungen auf das Postscheckkonto tritt die Tilgungswirkung stets am Tag der Gutschrift ein. Sonstige Konten bestehen derzeit nicht. 2.1.5. Einzahlung durch Postauftrag (§ 211 Abs. 1 lit. e BAO) Rz 108…

LStR 2002 Rz 1152–116020.5.2 Überstundenzuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (§ 68 Abs. 1 und 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

20.5.2 Überstundenzuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (§ 68 Abs. 1 und 6 EStG 1988) Rz 1152: Der Freibetrag gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 bzw. der erhöhte Freibetrag von 600 Euro (bis 2023: 540 Euro) (§ 68 Abs. 6 EStG 1988) ist jeweils ein…

LStR 2002 Rz 1142–114420.4 Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

20.4 Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit Rz 1142: Als Feiertage gelten die im § 7 Arbeitsruhegesetz, BGBl. Nr. 144/1983, aufgezählten Feiertage und Feiertage, die in den einzelnen Bundesländern durch Landesgesetz als Landesfeiertage festgesetzt sind (vgl. auch VwGH 22.10.1958, 1016/56). Gleichlautende Bestimmungen finden…