…Prekarium, Wohnrecht) als Sonderausgaben abzugsfähig. Der Wohnungsbenutzer kann Sanierungsaufwendungen nur hinsichtlich des von ihm genutzten Wohnraumes geltend machen, während beim Eigentümer die unmittelbare Nutzung des Wohnraumes nicht erforderlich ist. 7.6.4.2 Sanierungsaufwand Rz 524: Die Sanierung muss nach dem ab 1. Jänner 1996…
…Wohnraum (§ 18 Abs. 1 Z 3 lit. a EStG 1988), Beträge zur Errichtung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen (§ 18 Abs. 1 Z 3 lit. b EStG 1988), Ausgaben zur Sanierung von Wohnraum (§ 18 Abs. 1 Z 3 lit. c EStG 1988), Rückzahlungen von Darlehen, die für…
…an in Österreich zugelassene Versicherungsgesellschaften, Schaffung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen im Inland, Sanierung von Wohnraum im Inland, inländische Genussscheine, junge Aktien und Wohnsparaktien, Beiträge an in Österreich anerkannte inländische Kirchen und Religionsgesellschaften, Steuerberatungskosten an im Inland befugte Personen für die Erstellung der österreichischen Einkommensteuererklärung, Zuwendungen…
…Wohnung für die Dauer eines Dienstverhältnisses zu beziehen bzw. sie bei Beendigung des Dienstverhältnisses zu räumen, sind mangels Zwangsläufigkeit nicht zu berücksichtigen (VwGH 26.5.1999, 94/13/0058). Kosten der Schaffung (bzw. Sanierung) von Wohnraum stellen bis zum 31.12.2020 allerdings Sonderausgaben dar…
…Sanierung von Wohnraum nicht mehr maßgeblich. Darlehensrückzahlungen für Energiesparmaßnahmen, die vor dem 1. Jänner 1989 durchgeführt worden sind, können weiterhin als Sonderausgaben geltend gemacht werden (§ 112 Z 3a EStG 1988). 7.6.4.7 Befugter Unternehmer Rz 538: Sanierungsaufwand ist nur dann begünstigt, wenn die…
…577; LStR 2002 Rz 525 betreffend Sonderausgaben für Wohnraumsanierung). Eine doppelte Berücksichtigung von Zahlungen als Werbungskosten ist auszuschließen. Wurde daher bereits die Dotierung der Rücklage (unrichtigerweise) als Werbungskosten berücksichtigt, stellt die Bezahlung der Instandhaltung insoweit keine neuerliche Abzugspost dar. Gleiche Grundsätze gelten auch bei einer…
…können die von ihm weiterhin geleisteten Darlehensrückzahlungen nicht als Sonderausgaben abgesetzt werden. Rz 441: Darlehensrückzahlungen können bis 31.12.2020 nur solange als Sonderausgaben abgesetzt werden, als tatsächlich ein begünstigter Wohnraum (siehe Rz 504) vorliegt und mit der tatsächlichen Bauausführung (erster Spatenstich) oder Sanierung vor…
…im Sinne des § 4a EStG 1988 (Spenden), die als Betriebsausgabe zu berücksichtigen sind (siehe dazu Rz 12004). Folgende weitere Sonderausgaben: auslaufend bis 2020: Personenversicherungen, Pensionskassenbeiträge (§ 18 Abs. 1 Z 2 EStG 1988), auslaufend bis 2020: Aufwendungen zur Wohnraumschaffung und -sanierung (§ 18 Abs. 1 Z 3…
…eingetragenen Partnerschaft oder bei Tod des Steuerpflichtigen. Soweit für Beträge die Rückforderung der Bausparprämie (erstatteter Einkommensteuer) unterblieben ist, hat dies folgende Auswirkungen auf andere steuerliche Begünstigungen: Die Berücksichtigung als Sonderausgabe nach § 18 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 (Schaffung oder Sanierung von Wohnraum) ist ausgeschlossen (…
…Wärmeschutzes von Außenwänden, obersten Geschoßdecken, Kellerdecken und Feuermauern, Verminderung des Energieverbrauches oder Energieverlustes von Zentralheizungs- und Gebrauchswarmwasseranlagen, Umstellung auf Fernwärmeversorgung, nachträglicher Anschluss an Versorgungsnetze, wie an die Wasser-, Kanal- und Stromversorgung. Absetzbar sind die Aufwendungen für das Herstellen eines Anschlusses im Wohnraum, für die Zuleitung…
…b sublit. bb EStG 1988). Die für die steuerliche Berücksichtigung erforderlichen Förderungsdaten werden automatisiert auf Basis regelmäßiger Einmeldungen in die Transparenzdatenbank von den Abgabenbehörden herangezogen. Demnach werden - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - Sonderausgaben gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 automatisch im Rahmen der…
…Ausgaben für die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden (§ 18 Abs. 1 Z 10 lit. a EStG 1988) und den Austausch eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches Heizungssystem (§ 18 Abs. 1 Z 10 lit. b EStG 1988) können unter den nachfolgend dargestellten Voraussetzungen als Sonderausgaben in…
…der Wohnraumsanierung vom Wohnungswerber oder einer anderen Person des begünstigten Personenkreises verwendet werden. Der Steuerpflichtige muss den Nachweis erbringen, dass die rückgezahlten Beträge unmittelbar zB für die Errichtung eines Eigenheimes oder für eine Rückzahlung begünstigter Darlehen verwendet wurden. 7.14.2.2.2 Nachversteuerung von…
…einmal als Sonderausgaben für die Wohnraumschaffung geltend gemacht, dann können diese Beträge aus einem anderen Rechtstitel nicht nochmals als Sonderausgaben abgesetzt werden (§ 18 Abs. 3 Z 3 lit. a EStG 1988). Wird zB ein achtjährig gebundener Betrag innerhalb der Bindungsfrist rückgezahlt und für die Errichtung…
…60% des Einfamilienhauses privaten Wohnzwecken. Die Errichtungskosten (Darlehensrückzahlungen) für den bis zum Anbau bestehenden Wohnraum können ab dem Jahr des Anbaus nicht mehr als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Beispiel 3: Ein vom Steuerpflichtigen errichtetes Einfamilienhaus dient zu 50% eigenen Wohnzwecken. An dieses Einfamilienhaus wird ein Anbau…
…von Anlagen (siehe auch UFS 31.10.2003, RV/3704-W/02). Im vorliegenden Fall wird ein bereits bestehendes Kanal- bzw. Abwassersystem durch ein neuartiges Verfahren saniert. Für die Frage, ob eine Sanierung eine Anlagenerrichtung oder eine Reparatur einer bereits bestehenden Anlage darstellt, können die…
…weitere Rechtsfolgen für den Fall der nachhaltigen Verletzung der Voraussetzungen des § 6b KStG 1988 durch Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften geregelt. Diesfalls ist der Bruttobetrag sämtlicher von der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft getätigten und bei den Investoren eine Steuerbefreiung gemäß § 27 Abs. 7 EStG 1988 vermittelnden Ausschüttungen für die von der Verletzung…
…Relevanz, ob für die Ausgaben tatsächlich eine Förderung nach dem Umweltförderungsgesetz (UFG) ausbezahlt wurde. Inhaltlich muss es sich aber um Ausgaben handeln, die nach § 18 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 förderfähig wären. Im Bereich der thermisch-energetischen Sanierung sind insbesondere die Dämmung von Außenwänden…
…Zu den Kosten für die Reparatur und Sanierung durch die Katastrophe beschädigter, aber weiter nutzbarer Vermögensgegenstände zählen beispielsweise: Reparatur und Sanierung von weiter nutzbaren Wohnhäusern bzw. Wohnungen, Erneuerung des Dachstuhls nach einer Schneekatastrophe, Ersatz des Fußbodens, Erneuerung des Verputzes, Ausmalen von Räumen, Sanierung der Kanalisation…
…Gewinne, die durch Vermehrungen des Betriebsvermögens infolge eines gänzlichen oder teilweisen Erlasses von Schulden zum Zwecke der Sanierung entstanden sind (siehe dazu Rz 1522). Damit sind auch Gewinne aus außergerichtlichen Ausgleichen, die Sanierungsgewinne darstellen, begünstigt, wobei es für die Frage der Verrechnungsgrenze ohne Bedeutung ist…