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15 Treffer1592 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 6889.5 Bezüge von politischen Funktionären (Mandataren) und Bezüge aus Nebentätigkeiten im Sinne des § 37 Beamtendienstrechtsgesetzes 1979 und vergleichbarer Regelungen (§ 25 Abs. 1 Z 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

…StRefG 2000 zählen auch jene Bezüge, Auslagenersätze und Ruhe-(Versorgungs-)bezüge von Mitgliedern einer Stadt-, Bezirks-, Gemeinde- oder Ortsvertretung, die nicht bereits bisher als Bürgermeister, Vizebürgermeister, Stadträte oder amtsführende Gemeinderäte lohnsteuerpflichtig waren. Funktionsgebühren der Funktionäre von öffentlich-rechtlichen Körperschaften fallen unter § 29 Z 4 EStG…

LStR 2002 Rz 4066.1.10 Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung
geltende FassungRichtlinien21.11.2007

…jährlich. Der Mindestbetrag kann nicht zu negativen Einkünften führen. Die Werbungskostenpauschalierung gilt nur für Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung; für andere politische Funktionäre ist sie nicht anzuwenden. Zu den Mitgliedern einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung zählen beispielsweise der Bürgermeister, Vizebürgermeister, Stadträte, geschäftsführende Gemeinderäte, Gemeindevertreter…

EStR 2000Anhang II (zu Abschn. 22, Rz 6601 ff)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…311/1985, verbundene Tätigkeit, sofern diese Tätigkeit nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses ausgeübt wird Vergütungen (einschließlich der Sitzungsgelder und dgl.) für die Tätigkeit der Staats(Aufsichts)kommissäre und ihrer Stellvertreter (VwGH 16.12.1975, 1484/74); nicht unter die Funktionsgebühren fallen jedoch die Bezüge der…

LStR 2002 Rz 3835.9.21.4 Reisekosten
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Werbungskosten berücksichtigt werden. Erfolgen Fahrten (ausgenommen die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) mit dem eigenen Kfz, so können entweder die tatsächlichen Kosten oder das amtliche Kilometergeld als Werbungskosten berücksichtigt werden. Voraussetzung ist die Führung eines Fahrtenbuches oder vergleichbarer Aufzeichnungen, aus denen der Reisetag, die Reisedauer…

EStR 2000 Rz 526616.2.9c Aufsichtsrat
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

… 25 Abs. 1 Z 4 lit. c EStG 1988. Übt eine solche Funktion ein Mitglied der Landesregierung aus, sind seine Bezüge als Funktionsgebühren iSd § 29 Z 4 EStG 1988 anzusehen. Wird der Aufsichtsrat von seinem Dienstgeber entsendet, ist der Dienstgeber bezüglich der Aufsichtsratsfunktion jedoch nicht…

LStR 2002 Rz 1123.3.43 Entschädigungen für die Tätigkeit in Wahlbehörden (§ 3 Abs. 1 Z 40 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…und Gemeinderatswahlen betreffen. Erfolgt die Bemessung der Entschädigung nach anderen Kriterien als in § 20 NRWO, ist nach dieser Bestimmung zu beurteilen, welche Entschädigung zustünde und dieser Betrag ist von der Steuerbefreiung erfasst. Beispiel: A ist bei der Nationalratswahl im Jahr 2024 am Wahltag in einer…

KStR 2013 Rz 1265–126621.1.7 Aufsichtsratsvergütungen (§ 12 Abs. 1 Z 7 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…KStG 1988) Rz 1265: Vom teilweisen Abzugsverbot sind alle Körperschaften ungeachtet ihrer Rechtsform betroffen, ohne Rücksicht, ob sie gesetzlich verpflichtet sind, einen Aufsichtsrat einzurichten, oder ob sie diesen freiwillig errichten. Es gilt daher ua. auch für Vereine und Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts…

LStR 2002 Rz 961–96215.4.4 Haupttätigkeit - Nebentätigkeit
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…bestehen keine Bedenken, wenn sie bei Auszahlung von mehreren öffentlichen Kassen gemäß § 85 EStG 1988 bei der Lohnsteuerberechnung zusammengefasst werden. Werden auf Grund der Nebentätigkeit zusätzlich Entgelte oder Bezüge (Sitzungsgelder, Fahrtkostenersätze) durch Dritte gezahlt, liegen ebenfalls lohnsteuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor (siehe Rz 688b).

LStR 2002 Rz 4046.1.7 Hausbesorger
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, BGBl. II Nr. 382/2001, ausgenommen und können demnach Werbungskosten nur in tatsächlicher Höhe geltend machen. Nicht als Hausbesorger gelten Portiere, Schulwarte und andere Personen, auch wenn sie Tätigkeiten verrichten, die der eines Hausbesorgers ähnlich sind.

EStR 2000 Rz 6613–661922.3 Funktionsgebühren (§ 29 Z 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…berücksichtigen sind. Dies trifft insbesondere auf Kosten für Berufskleidung (Uniform) und Fahrt- und Reisekosten zu. Nicht abzugsfähig sind hingegen Repräsentationsaufwendungen wie etwa Spenden bei Festen oder Essens- und Getränkeeinladungen. Im Interesse einer verwaltungsökonomischen Vorgangsweise bestehen keine Bedenken, Werbungskosten in Höhe von 30% der Einnahmen, mindestens…

LStR 2002 Rz 3835.9.21 Politikeraufwendungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…selbst oder ihre Gliederungen, die auch von Mitgliedern ohne politische Funktion geleistet werden. Nicht abzugsfähig ist die Weitergabe von Politikerbezügen an wohltätige Organisationen, auch wenn dazu auf Grund von Parteibeschlüssen eine Verpflichtung besteht. Die Weitergabe stellt Einkommensverwendung dar (VwGH 30.5.1995, 95/13/0120…

LStR 2002 Rz 1123.3.34 Einkünfte von Abgeordneten zum EU-Parlament (§ 3 Abs. 1 Z 32 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

…EStG 1988) Rz 112c: Die Bezüge der unbeschränkt steuerpflichtigen österreichischen Abgeordneten zum EU-Parlament sind seit 16. Juli 2009 in Österreich steuerfrei, unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt gemäß § 3 Abs. 3 EStG 1988 und führen zu einem Pflichtveranlagungstatbestand gemäß § 41 Abs. 1 Z 8 EStG 1988.

GebR 2025 Rz 381–38910.4.7. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.4.7. Höhe der Gebühr Rz 381: Die Gebühr ist eine feste Gebühr. Sie beträgt 3,90 Euro von jedem Bogen (siehe Rz 104 ff). Die Gebühr darf nicht mehr als 21,80 Euro je Beilage betragen. Zur Gebührenermäßigung bei Beilagen zu Anträgen auf…

LStR 2002 Rz 649–6559.1.3 Einzelfälle
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…aufgewendet werden, gehören nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (siehe Rz 696 ff). Zuwendungen anderer Art an einen in Aus- oder Fortbildung befindlichen Arbeitnehmer (zB Taschengeld, LehrlingsentschädigungLehrlingseinkommen) stellen hingegen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. 9.1.3.6 Belohnungen Rz 654: Belohnungen jeglicher Art bzw. Prämien…

LStR 2002 Rz 74110.5.4 Verhältnis von Nächtigungsgeldern gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 zu Reiseaufwandsentschädigungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…15 Euro,; bei Auslandsreisen die entsprechenden Sätze der RGV). Nächtigungsgeld setzt voraus, dass tatsächlich eine Nächtigung erfolgt und dem Arbeitnehmer Kosten für die Nächtigung entstehen, die vom Arbeitgeber nicht in tatsächlicher Höhe ersetzt werden. Stellt der Arbeitgeber eine Nächtigungsmöglichkeit inkl. Frühstück zur Verfügung, kann kein…