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UZK-DAAbschnitt I Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
geltende FassungRichtlinien07.07.2023

Abschnitt I Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs Kapitel 2 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse Restregel zum Kapitel, anwendbar auf Mischungen (1) Für die Zwecke der Anwendung dieser Restregel bedeutet "Mischen" das absichtliche und bezogen auf die Anteile kontrollierte Zusammenbringen von zwei oder mehr austauschbaren Vormaterialien…

UZK-DATeil II Liste der Erzeugnisse und Be- oder Verarbeitungen, die Ursprungseigenschaft verleihen
geltende FassungRichtlinien07.07.2023

…Alle Tiere des Kapitels 1 sind vollständig gewonnen oder hergestellt | Kapitel 2 | Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse | Herstellen, bei dem alles Fleisch und alle genießbaren Schlachtnebenerzeugnisse in den Erzeugnissen dieses Kapitels vollständig gewonnen oder hergestellt sind | ex Kapitel 3 | Fische und…

UZK-DAAnhang 22-04 Von der regionalen Kumulierung ausgenommene Vormaterialien (1) (2)
geltende FassungRichtlinien07.07.2023

…mehr als 20 GHT Fische, Krebstiere oder andere wirbellose Wassertiere enthaltend oder mehr als 20 GHT Wurst und ähnliche Erzeugnisse, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse jeder Art, einschließlich Fette jeder Art oder Herkunft, enthaltend | | | X | 2001 90 30 | Zuckermais (Zea mays var…

UZK-DATeil II Liste der Be- oder Verarbeitungen, die an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft vorgenommen werden müssen, um den hergestellten Erzeugnissen die Ursprungseigenschaft zu verleihen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Materialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen | (1) | (2) | (3) | (4) | Kapitel 1 | Lebende Tiere | Alle Tiere des Kapitels 1 müssen vollständig gewonnen oder hergestellt sein | | Kapitel 2 | Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse | Herstellen, bei dem…

UP-45104. Warenkreis
geltende FassungRichtlinien09.08.2024

…Warenkreis des Anhangs II zum EWG-Vertrag. Konkret handelt sich dabei um nachstehend angeführte Waren: | KN-Code /Kapitel | Warenbezeichnung | 1 | Lebende Tiere | 2 | Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse | 3 | Fische und wirbellose Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere …

MO-83007.7.2. VO 412/2008 - Kontingent für zur Verarbeitung bestimmtes gefrorenes Rindfleisch
geltende FassungRichtlinien21.02.2018

…1602 5080, die kein anderes Fleisch als Rindfleisch mit einem Verhältnis Kollagen/Eiweiß von höchstens 0,45% und mindestens 20% mageres Rindfleisch (ohne Schlachtnebenerzeugnisse und Fett) enthalten, wobei Fleisch und Gelee mindestens 85% des Gesamtnettogewichts ausmachen müssen. Als Kollagen-Gehalt gilt der mit dem Faktor…

ZT-250543. Kontingent Nr. 09.0144 (gefrorenes Rindfleisch zur Herstellung von "A-Erzeugnissen")
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

…95, das kein anderes Fleisch als Rindfleisch enthält. Das Erzeugnis darf ein Verhältnis Kollagen/Eiweiß von nicht mehr als 0,45 aufweisen und muss mindestens 20 GHT mageres Fleisch ohne Schlachtnebenerzeugnisse und Fett enthalten, wobei Fleisch und Gelee mindestens 85 % des Nettogesamtgewichts ausmachen müssen. Dabei…

VB-0335Anlage 1
geltende FassungRichtlinien06.01.2021

…51 und 4303 10 10 fallen und nur Pelzfelle von Phocidae und Otariidae unter die KN-Codes 4302 19 49 und 4302 30 55 fallen. ABSCHNITT I LEBENDE TIERE; TIERISCHE ERZEUGNISSE KAPITEL 2 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse |   | 0208 40 20 | Robbenfleisch…

VB-0330Anlage 14
geltende FassungRichtlinien02.04.2025

…Anhänge A bis D, frisch, gekühlt oder gefroren | ex0205 | Fleisch von gefährdeten Arten wildlebender Pferde und Esel der Anhänge A bis D, frisch, gekühlt oder gefroren | ex0206 | Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von gefährdeten Arten wildlebender Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferden oder Eseln der…

VB-0320Anlage 1
geltende FassungRichtlinien01.10.2026

…gefüllt (auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet), mehr als 20 GHT Wurst und ähnliche Erzeugnisse, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse jeder Art, einschließlich Fette jeder Art oder Herkunft, enthaltend | Nur wenn Erzeugnisse tierischen Ursprungs enthalten sind | ex | 1902 20 91 | Gekochte gefüllte…

ZT-250544. Kontingent Nr. 09.0145 (gefrorenes Rindfleisch zur Herstellung von "B-Erzeugnissen")
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

44. Kontingent Nr. 09.0145 (gefrorenes Rindfleisch zur Herstellung von "B-Erzeugnissen") Dieses Kontingent ist laut Artikel 17 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1988 der Kommission in zwei Teilkontingente mit den laufenden Nummern 09.0163 und 06.0164 unterteilt. Jede Abschreibung auf eines dieser Teilkontingente führt…

MO-83007.2. MO02 Schweinefleisch
geltende FassungRichtlinien11.03.2019

7.2. MO02 Schweinefleisch 7.2.1. VO 442/2009 - Kontingente für Schweinefleisch siehe VP 01919/197V2010 Verordnung (EG) Nr. 442/2009 der Kommission vom 27. Mai 2009 zur Eröffnung und Verwaltung gemeinschaftlicher Zollkontingente im Schweinefleischsektor Anlässlich der Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr von Erzeugnissen…

MO-83007.18. MO18 Schaf- und Ziegenfleisch
geltende FassungRichtlinien01.01.2017

7.18. MO18 Schaf- und Ziegenfleisch 7.18.1. Einfuhr reinrassiger Zuchtschafe und -ziegen siehe VP 01807/551V2008 Verordnung (EG) Nr. 874/96 der Kommission vom 14. Mai 1996 über die Einfuhr reinrassiger Zuchtschafe und - ziegen aus Drittländern Richtlinie 89/361/EWG des Rates vom…

MO-83007.7.5. VO 593/2013 - Kontingente für hochwertiges Rind- und gefrorenes Büffelfleisch
geltende FassungRichtlinien01.01.2017

7.7.5. VO 810593/20082013 - Kontingente für hochwertiges Rind- und gefrorenes Büffelfleisch siehe VP 01815/078V2010 VerordnungDurchführungsverordnung (EGEU) Nr. 810593/20082013 der Kommission vom 1121. August 2008Juni 2013 zur Eröffnung und Verwaltung von Zollkontingenten für hochwertiges frisches, gekühltes oder gefrorenes Rindfleisch und gefrorenes Büffelfleisch…

MO-83007.7.8. dzt. frei
geltende FassungRichtlinien01.01.2009

7.7.8. VO 2008/2006 - Kontingente für hochwertiges Rind- und gefrorenes Büffelfleischdzt. frei Verordnung (EG) Nr. 2008/2006 der Kommission vom 22. Dezember 2006 mit Durchführungsvorschriften zur Anwendung der Zollkontingente für Baby-Beef-Erzeugnisse mit Ursprung in Kroatien, Bosnien und Herzegowina, der ehemaligen jugoslawischen…

ZT-250545. Kontingente Nrn. 09.0142 und 09.0143 (gefrorenes Rindersaumfleisch)
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

45. Kontingente Nrn. 09.0142 und 09.0143 (gefrorenes Rindersaumfleisch) Dieses Kontingent ist laut Artikel 20 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1988 der Kommission nur für Saumfleisch anwendbar, das bei der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr in der Union gefroren ist und eine Kerntemperatur von - 12…

ZT-250533. Kontingentmenge bei Kontingent Nr. 09.7210 (Rindfleisch auf Peru), 09.7315 (Rindfleisch aus Nicaragua) und 09.7300 (Rindfleisch aus Zentralamerika)
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

33. Kontingentmenge bei Kontingent Nr. 09.7210 (Rindfleisch auf Peru), 09.7315 (Rindfleisch aus Nicaragua) und 09.7300 (Rindfleisch aus Zentralamerika) Mit Durchführungsverordnung der Kommission Nr. 405/2013 wird ein Kontingent für Rindfleisch aus Peru eröffnet, dessen Mengen in "Schlachtkörperäquivalent" angegeben ist. In einer Fußnote…

ZT-250523. Sonderbestimmungen für die Einfuhr von Mastkälbern (Kontingent Nr. 09.0113)
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

23. Sonderbestimmungen für die Einfuhr von Mastkälbern (Kontingent Nr. 09.0113) Mit Durchführungsverordnung (EU) 2020/1988 der Kommission wird ein Gemeinschaftszollkontingent für zur Mast in der Gemeinschaft bestimmte männliche Jungrinder eröffnet. Der im Rahmen dieses Kontingentes ermäßigte Zollsatz gilt unter der Bedingung, dass die eingeführten…

ZT-250525. Begriffsbestimmungen für bestimmtes Schweinefleisch (Kontingent Nr. 09.0118)
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

25. Begriffsbestimmungen für bestimmtes Schweinefleisch (Kontingent Nr. 09.0118) Mit Durchführungsverordnung (EU) 2020/1988 der Kommission werden Gemeinschaftszollkontingente für Schweinefleisch in Form von Filet eröffnet. Für die Anwendung dieser Verordnung hilz laut deren Artikel 30 dieser Verordnung als "'Filet" der KN-Codes ex 0203 19…

ZT-250540.1. Kontingent für Bisonfleisch
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

40.1. Kontingent für Bisonfleisch Mit Durchführungsverordnung (EU) 2017/1772 der Kommission wird unter der laufenden Nummer 09.8400 ein Kontingent für Bisonfleisch geschaffen, dessen Kontingentmenge in "Schlachtkörpergewicht" festgelegt ist. Trotz der Kontingentmenge "Schlachtkörpergewicht" ist als Kontingentmenge in der Zollanmeldung ausnahmslos das Eigengewicht anzugeben. Die…