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LStR 2002 Rz 1183–118523 LOHNKONTO (§ 76 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

23 LOHNKONTO (§ 76 EStG 1988) Rz 1183: Die Richtigkeit des vom Arbeitgeber vorgenommenen Lohnsteuerabzuges muss jederzeit aus den nach § 76 EStG 1988 vorgeschriebenen Aufzeichnungen, aus den Lohnkonten, Geschäftsbüchern und sonstigen Unterlagen (§ 87 EStG 1988) ersichtlich sein (vgl. VwGH 08.01.1963, 0947/61). Das Lohnkonto…

LStR 2002 Rz 1234–123932 LOHNSTEUERPRÜFUNG (§ 86 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

32 LOHNSTEUERPRÜFUNG (§ 86 EStG 1988) Rz 1234: Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Richtigkeit des Lohnsteuerabzugs jederzeit anhand geeigneter Unterlagen (insbesondere Lohnkonten, Geschäftsbücher) nachprüfbar ist (VwGH 3.7.1970, 0975/69), die tatsächliche Nachprüfung unter Beachtung der Verpflichtungen gemäß § 87 EStG 1988…

LStR 2002 Rz 1194–120025 EINBEHALTENE LOHNSTEUER (§ 78 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…Auch Trinkgelder iSd § 3 Abs. 1 Z 16a EStG 1988 sind von dieser Regelung nicht umfasst. Diese Regelung gilt ab dem Kalenderjahr 2015; davor sind die Rz 964 ff maßgeblich. Rz 1195: Die Bestimmung des § 78 Abs. 1 EStG 1988, wonach auch Vorschuss- oder Abschlagszahlungen…

LStR 2002 Rz 273–2755.4.9 Berücksichtigung des Pendlerpauschales und des Pendlereuro durch den Arbeitgeber
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…Möglichkeiten, das L 34 EDV zu übermitteln: ausgedruckt und unterschrieben (in Papierform), elektronisch signiert per E-Mail (papierlos) oder ausgedruckt, unterschrieben, eingescannt und als PDF-Dokument per E-Mail. Der Arbeitgeber hat das L 34 EDV zum Lohnkonto zu nehmen (§ 3 Abs. 6 Pendlerverordnung iVm …

LStR 2002 Rz 10248–1027442.5.4.2 Rz 10248 bis Rz 10274
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Der Arbeitgeber hat die Richtigkeit der im E 30 und L 34 gemachten Angaben nicht gesondert zu überprüfen. Er darf allerdings weder das Pendlerpauschale noch den AVAB/AEAB berücksichtigen, wenn der Arbeitgeber die Angaben des Arbeitnehmers offenkundig - also ohne weitere Ermittlungen - als (dem Grunde und…

ZustRL Rz 55–692.2. Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe (§ 61 BAO)
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…gewesen) wäre, begründet nicht die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe. Es bestehtbestand eine rein formelle Anknüpfung an die Übermittlung oder den Eingang eines länderbezogenen Berichts (Country-by-Country Report), in dem der Abgabepflichtige angeführt wird. Die Richtigkeit des Berichts spielt keine Rolle. Die formale Anknüpfung…

LStR 2002 Rz 123331.9 Lohnzettelausstellung bei Bezügen gemäß § 67 Abs. 5 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…1988 Rz 1233b: Für Arbeitnehmer, die dem Bundesgesetz betreffend den Urlaub und die Abfertigung für Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz - BUAG) unterliegen, ist bei der Ausstellung des Lohnzettels Folgendes zu beachten: 1) Bezüge gemäß § 67 Abs. 5 erster Teilstrich EStG 1988 (Urlaubsentgelt…

LStR 2002 Rz 3685.9.17 Kontoführungskosten
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

5.9.17 Kontoführungskosten Rz 368: Kontoführungskosten (einschließlich Kosten für Scheck- bzw. Bankomatkarte), die das Gehaltskonto eines Arbeitnehmers betreffen, sind keine Werbungskosten (Aufteilungsverbot). Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber die Einrichtung eines Gehaltskontos verlangt. Kontoführungskosten können nur dann als Werbungskosten abzugsfähig sein, wenn sie ein…

LStR 2002 Rz 75010.6.3 Übernahme der Kosten für Wochen-, Monats- oder Jahreskarten (Öffi-Ticket) gemäß § 26 Z 5 lit. b EStG 1988
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…ein Öffi-Ticket zur Verfügung gestellt, liegt insoweit keine Gehaltsumwandlung vor. Rz 750h: Im Lohnkonto und im Lohnzettel sind die Kalendermonate einzutragen, in denen ein Arbeitnehmer auf Kosten des Arbeitgebers (Werkverkehr oder Öffi-Ticket) befördert wird (§ 1 Abs. 1 Z 13 der Lohnkontenverordnung 2006, BGBl…

UP-65008. Nachweis der Ursprungseigenschaft - Präferenznachweise und Zollpräferenzbehandlung
geltende FassungRichtlinien01.05.2026

…in der anderen Vertragspartei die Zollpräferenzbehandlung bei der Einfuhr. Der Einführer ist für die Richtigkeit des Antrags auf Zollpräferenzbehandlung und die Einhaltung der Voraussetzungen dieses Kapitels verantwortlich. Im vorliegenden Abkommen ist als schriftlicher Ursprungsnachweis eine EzU vorgesehen. Diese wird auf einer Rechnung oder einem anderen…

UP-52018. Nachweis der Ursprungseigenschaft - Präferenznachweise und Zollpräferenzbehandlung
geltende FassungRichtlinien08.08.2024

…anderen Vertragspartei die Zollpräferenzbehandlung bei der Einfuhr. Der Einführer ist für die Richtigkeit des Antrags auf Zollpräferenzbehandlung und die Einhaltung der Voraussetzungen dieses Ursprungsprotokolls verantwortlich. Im vorliegenden Abkommen ist als schriftlicher Ursprungsnachweis eine Erklärung zum Ursprung (EzU) vorgesehen. Diese wird auf einer Rechnung oder einem…

UP-44048. Nachweis der Ursprungseigenschaft - Präferenznachweise und Zollpräferenzbehandlung
geltende FassungRichtlinien28.06.2021

…der anderen Vertragspartei die Zollpräferenzbehandlung bei der Einfuhr. Der Einführer ist für die Richtigkeit des Antrags auf Zollpräferenzbehandlung und die Einhaltung der Voraussetzungen dieses Kapitels verantwortlich. Im vorliegenden Abkommen ist als schriftlicher Ursprungsnachweis eine Erklärung zum Ursprung vorgesehen. Diese wird auf einer Rechnung oder einem…

UP-71008. Nachweis der Ursprungseigenschaft - Präferenznachweise und Zollpräferenzbehandlung
geltende FassungRichtlinien15.02.2023

…der anderen Vertragspartei die Zollpräferenzbehandlung bei der Einfuhr. Der Einführer ist für die Richtigkeit des Antrags auf Zollpräferenzbehandlung und die Einhaltung der Voraussetzungen dieses Kapitels verantwortlich. Im vorliegenden Abkommen ist als schriftlicher Ursprungsnachweis eine Erklärung zum Ursprung vorgesehen. Diese wird auf einer Rechnung oder einem…

UP-61008. Nachweis der Ursprungseigenschaft - Präferenznachweise und Zollpräferenzbehandlung
geltende FassungRichtlinien28.01.2026

…ist für die Richtigkeit der EzU und der nach Absatz 1 bereitgestellten Informationen verantwortlich. Hat der Ausführer Grund zu der Annahme, dass die EzU falsche Angaben enthält oder auf falschen Informationen beruht, so benachrichtigt er den Einführer unverzüglich über alle die Ursprungseigenschaft des Erzeugnisses beeinträchtigenden…

GebR 2025 Rz 408–41510.5.3. Privatperson
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…im Falle der Weigerung des Rechtsträgers, ein Zeugnis auszustellen, ist entweder die Erlassung eines negativen Bescheides gesetzlich vorgesehen oder ist die Sache einer Behörde zur weiteren Veranlassung vorzulegen der zuständigen staatlichen Behörde sind zur Gewährleistung der inhaltlichen Richtigkeit des Handelns des Rechtsträgers bei der Ausstellung…

UP-30005.2. Prüfung von in Partnerländern ausgestellten Präferenznachweisen (zwischenstaatliche Verifizierungsverfahren)
geltende FassungRichtlinien27.10.2023

…7.1. Mitteilung an dasdie anfragende ZollamtZollstelle Nach Abschluss des zwischenstaatlichen Verifizierungsverfahrens wird das Ergebnis von der Zentralstelle Verifizierung und Ursprung demder anfragenden ZollamtZollstelle zur Kenntnis gebracht. 5.2.7.2. Positives Ergebnis Wurde von der zuständigen ausländischen Behörde die Richtigkeit des Präferenznachweises bestätigt, so…

EStR 2000 Rz 702–7064.5.2.2.4 Übergang vom Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 bzw. von der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auf den Betriebsvermögensvergleich gemäß § 5 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…1988 Zweifel an der Richtigkeit des vom Steuerpflichtigen angesetzten Teilwertes hervor, kann über die Höhe des Teilwertes auf Antrag oder von Amts wegen ein gesonderter Feststellungsbescheid gemäß § 92 Abs. 1 lit. b BAO erlassen werden. An einer zeitnahen bindenden Feststellung des Teilwertes besteht ein öffentliches…

UP-30003.5. Prüfung der unmittelbaren Beförderung bzw. Nichtmanipulation
geltende FassungRichtlinien18.05.2026

…Abschreibung (e-zoll): Die Abfertigung der ersten Teilmenge ist vom Anmelder der Zollstelle anzuzeigen. Das Zollamt hat bei der ersten Teilabfertigung die formelle Richtigkeit des Präferenznachweises zu prüfen (Dokumentenkontrolle) und den gescannten Präferenznachweis dieser e-zoll-Anmeldung anzuschließen. Handelt es sich um einen wertbegrenzten Präferenznachweis…

KStR 2013 Rz 130922.7.2.4 Maßgebliche Abschlussstichtage für den Eigenkapitalquotenvergleich (§ 12a Abs. 5 Z 1 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…sind diese für Zwecke des adaptieren Einzelabschlusses nicht zu berücksichtigen (dh. nicht anzusetzen). Rz 1309dl: Gemäß § 12a Abs. 5 Z 2 letzter Satz KStG 1988 ist die Richtigkeit des für Zwecke des Eigenkapitalquotenvergleichs adaptierten Einzelabschlusses der Körperschaft auf Verlangen der Abgabenbehörde durch einen Wirtschaftsprüfer zu…

ZK-07704.5. Gesamtsicherheit (Art. 89 Abs. 5, 95 und 96 UZK, Art. 84 UZK-DA, Art. 155 bis 158 UZK-IA)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…Im Rahmen der Überwachung des Referenzbetrags ist eine zeitnahe Überprüfung der Richtigkeit des festgelegten Referenzbetrags durchzuführen. (5) Bei sensiblen Waren oder Erzeugnissen des Anhangs 71-02 UZK-DA ist der Referenzbetrag auf der Grundlage der Einreihung der Waren in den Zolltarif zu berechnen. (6) Kann…