…Der Ort, an welchen das Kraftfahrzeug regelmäßig zurückkehrt (Garagierung), an welchem allfällige Wartungs- und Reparaturarbeiten durchgeführt werden, eine überwiegend im Ausland zurückgelegte Kilometerleistung sowie eine überwiegende zeitliche Aufenthaltsdauer des Kraftfahrzeuges im Ausland stellen Indizien dafür dar. Bei Privatpersonen bedarf es zur Erbringung des Gegenbeweises in…
…Anziehungskraft ausüben. Allgemein interessierende Programmpunkte dürfen nicht mehr Zeit in Anspruch nehmen, als während einer regelmäßigen betrieblichen Betätigung als Freizeit verwendet wird. Der Steuerpflichtige hat anhand des Reiseprogrammes nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen, welche Tagesstunden an welchen Tagen beruflichen und privaten Zwecken gedient haben…
…Fahrtkosten (Kilometergeld) betragen 256,20 Euro. | Montag bis Mittwoch | Ausschließlich beruflich veranlasste Tage: | 3 | Donnerstag und Freitag | Nicht ausschließlich beruflichen Zwecken dienende Aufenthaltstage: | 2 | Samstag | Neutraler Tag: | 1 Der Wochenendtag fließt in das Aufteilungsverhältnis nicht ein…
…Pendlereuro abgegolten. Arbeitsstätte (Dienstort) ist jener Ort, an dem der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber regelmäßig tätig wird. Tatsächliche Fahrtkosten (zB Kilometergeld) können daher für derartige Fahrten nicht steuerfrei gewährt werden. Werden Fahrten zu einem Einsatzort in einem Kalendermonat überwiegend unmittelbar vom Wohnort aus angetreten, liegen…
…zur Rechtslage ab dem 1.1.2025 siehe Rz 641p), das ist der Ort, an dem der Dienstleistungsempfänger ansässig ist oder seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (zur Bestimmung des Tätigkeitsortes anhand der Ansässigkeit des Leistungsempfängers vgl. EuGH 12.5.2005, C-452/03…
…die für regelmäßige Fahrten vom ausländischen EU-Wohnsitz des Benützers des Fahrzeuges zum inländischen Arbeitsplatz und zurück benutzt werden. Die Befreiung entfällt, wenn das Fahrzeug der entgeltlichen Beförderung von Personen und Gütern dient oder von Personen benützt wird, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im…
…Österreich verbleiben wollte. Vielmehr ist davon auszugehen, dass sein Aufenthalt in Österreich nur vorübergehend - nämlich für die Zeit der Saisonarbeit - gedacht war (VwGH 28.9.1965, 2232/64). Werden daher (saisonale) Dienstverhältnisse vollständig abgewickelt (zB durch Auszahlung der aliquoten Sonderzahlungen und der Urlaubsersatzleistung), handelt es…
1.2.3 GastarbeiterGewöhnlicher Aufenthalt ausländischer ArbeitnehmerInnen Rz 4: Ausländische Arbeitnehmer, die eine Arbeitserlaubnis oder einen Arbeitsvertrag für die Dauer von mehr als sechs Monaten besitzen, haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und sind daher bereits ab Beginn des Inlandsaufenthaltes unbeschränkt steuerpflichtig (§ 26 BAO). Sie…
…vgl. Rz 7503). 1.1.2.2 Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt Rz 21: Für die Auslegung der Begriffe "Wohnsitz" und "gewöhnlicher Aufenthalt" ist § 26 BAO maßgebend. Unter "Wohnung" sind Räume zu verstehen, die nach den Verhältnissen des Steuerpflichtigen ein seinen Bedürfnissen angemessenes Wohnen regelmäßig zulassen…
…sind zum Lohnkonto zu nehmen. Erschwerende Umstände liegen weiters vor, wenn die Arbeiten in einem Land erfolgen, in dem die Aufenthaltsbedingungen im Vergleich zum Inland eine außerordentliche Erschwernis darstellen. Dies ist dann der Fall, wenn im Einsatzland Faktoren wie beispielsweise extreme klimatische Verhältnisse (Hitze, Kälte)…
…individueller Lernzeit und Freizeit (inklusive Verpflegung) besteht, an eine Schule mit Tagesbetreuung im Sinne dieser Bestimmung, handelt es sich hierbei regelmäßig um eine einheitliche komplexe Leistung, bei der insgesamt der Betreuungs- und Aufsichtscharakter im Vordergrund steht und nicht die Vermittlung von Kenntnissen bzw. Unterrichtserteilung iSd …
…dem Gast ermöglichen, ohne umfangreiche eigene Vorkehrungen an einem Ort vorübergehend Aufenthalt zu nehmen (vgl. VwGH 29.4.1992, 88/17/0184). Rz 1219: Zu den mit der Beherbergung regelmäßig verbundenen Nebenleistungen zählt kraft gesetzlicher Fiktion auch die Verabreichung eines ortsüblichen Frühstücks, wenn der Preis…
2.8 Ausländische Einkünfte (§ 2 Abs. 8 EStG 1988) 2.8.1 Allgemeine Grundsätze Rz 187: Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich sind in Österreich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (vgl. Rz 15 ff). Die unbeschränkte Steuerpflicht erfasst das gesamte "Welteinkommen". Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt…
…von 1.5.2016 bis 31.10.2018 10.3.3.1. Allgemeines Rz 1368: Zur Rechtslage ab 1.11.2018 siehe die Rz 1218 bis 1229. Begünstigt ist die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen samt den regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen (zB Beleuchtung, Beheizung…
…Steuerrecht (allerdings unter Beachtung von DBA-Diskriminierungsverboten). Rz 34: Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung kommen grundsätzlich zwei Methoden in Frage. Nach der Befreiungsmethode gewährt der Wohnsitzstaat - regelmäßig unter Progressionsvorbehalt (siehe Rz 7588 ff) - für jene Einkünfte, die nach dem Abkommen im anderen Staat ("Quellenstaat") besteuert werden…
…wiederkehrend aber nicht regelmäßig tätig und überschreitet dabei eine Anfangsphase von 15 Tagen im Kalenderjahr. Die Anfangsphase von 15 Tagen steht pro Kalenderjahr zu. Siehe auch Beispiel Rz 10301. Siehe auch Beispiel Rz 10301. Rz 302: Dies gilt auch, wenn der Aufenthalt zu Fortbildungszwecken des…
…bei Katalogleistungen Ist der Leistungsempfänger einer solchen Leistung ein Nichtunternehmer iSd § 3a Abs. 5 Z 3 UStG 1994 mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Drittland, bestimmt sich der Leistungsort ab 1.1.2015 nach § 3a Abs. 14 UStG 1994 (bis 31.12.2014 nach …
…1994 ist aus Gründen der Sicherung des Steueranspruches ein Steuerabzugsverfahren vorgesehen, und zwar für jene Fälle, in welchen der leistende Unternehmer im Inland weder einen Wohnsitz (Sitz) noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte (§ 29 BAO) hat. Zur Abfuhr verpflichtet sind: juristische Personen des öffentlichen…
…kein Besteuerungsrecht (Befreiungsmethode), ist die Lohnsteuer tageweise zu berechnen. Ob das DBA dem Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht an den Arbeitseinkünften zuteilt, ist nach Aufenthaltstagen zu ermitteln (183-Tage-Regel; die Zählung dieser 183 Tage ist OECD-konform nach dem Erlass des BMF vom 18. November 1991…
…die Bodenbeschaffenheit, die Kulturgattung und die tatsächliche Bewirtschaftungsweise an. Neben objektiven Merkmalen sind aber auch subjektive Momente wie die Beweggründe des Ankaufs, Aufenthalt auf dem Besitz, Vorhandensein anderer Einkommensquellen ua. in Erwägung zu ziehen (VwGH 28.6.1972, 2230/70). Rz 5059: Zur Landwirtschaft zählen…