RIS AI
11 Treffer1514 msnur geltende Fassungen
InvFR 2018Einleitung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…ertragsteuerlichen Behandlung von Einkünften aus Investmentfonds und Immobilienfonds dar. Sie geben im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise lediglich die Rechtsmeinung des Bundesministeriums für Finanzen wieder und können daher keine über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden Rechte und Pflichten begründen. Begründungen von Erledigungen sind aus diesem Grund ausschließlich…

ZK-25903.2. Zollanmeldung
geltende FassungRichtlinien25.04.2023

…in die pV muss daher vom Bewilligungsinhaber bzw. vom Antragsteller selbst, oder von ihrem Vertreter abgegeben werden. Laut RechtsmeinungDa der FachabteilungAnmelder als Inhaber des BMF ist im Anwendungsgebietbesonderen Verfahrens auch die indirekte Vertretung zulässig, da der Art. 170 UZK keine Einschränkung hinsichtlichInhaber der Vertretungsart vorsieht…

ZK-25603. Überführung in das Verfahren
geltende FassungRichtlinien25.04.2023

…in die aV muss daher vom Bewilligungsinhaber bzw. vom Antragsteller selbst, oder für dessen Rechnung abgegeben werden. Laut RechtsmeinungDa der FachabteilungAnmelder als Inhaber des BMF ist im Anwendungsgebietbesonderen Verfahrens auch die indirekte Vertretung zulässig, da der Art. 170 UZK keine Einschränkung hinsichtlichInhaber der Vertretungsart vorsieht…

ZK-25902.6.3. Übertragung von Rechten und Pflichten
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Zustimmungserklärung vorzuweisen. Die Zustimmung kann auch im Rahmen eines elektronischen Standardinformationsaustausches in der zentralen Anwendung INF (Einverständniserklärung) erfolgen. Die Person, die die Waren wiedereinführt, wird dabei zum Inhaber des Verfahrens. Hinweis: Laut Rechtsmeinung der Fachabteilung des BMF ist hierfür Art. 259 Abs. 1 UZK ausreichend…

KStR 2013 Rz 119416.2.1.8.2 Beteiligung am Gewinn
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

16.2.1.8.2 Beteiligung am Gewinn Rz 1194: Wird der vereinbarte Gewinnanspruch auf Grund einer Vertragsklausel nicht jährlich konkretisiert, sondern von einer definierten Bedingung oder von einem Gesellschafterbeschluss abhängig gemacht, kann dennoch von einem Substanzgenussrecht ausgegangen werden. Die Höhe der Gewinnbeteiligung muss nicht…

ZK-02201. Einführung und Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

1. Einführung und Anwendungsbereich Die Arbeitsrichtlinie zollrechtliche Entscheidungen, Bewilligungen und Rechtsbehelfe befasst sich mit den diesbezüglichen Bereichen auf Grundlage des mit 1. Mai 2016 anwendbaren Zollkodex der Union (UZK) und seiner ergänzenden delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte, die sich auf den Vertrag über die Arbeitsweise der…

LStR 2002 Rz 88912.8.6 Anwaltskosten
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

12.8.6 Anwaltskosten Rz 889: Anwaltskosten teilen das Schicksal der Prozesskosten. Siehe daher das Stichwort "Prozesskosten", Rz 905.

GebR 2025 Rz 112–1195. Rechtsgemeinschaft und gemeinschaftlicher Rechtsgrund (§ 7 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

5. Rechtsgemeinschaft und gemeinschaftlicher Rechtsgrund (§ 7 GebG) 5.1. Allgemeines 5.1.1. Grundsatz Rz 112: Sind mehrere Personen in der gleichen rechtlichen Eigenschaft an einem nach außen einheitlichen gebührenpflichtigen Vorgang beteiligt, dann ist die Gebühr so oft zu entrichten, als Personen an dem Vorgang…

VB-09001. Gegenstand
geltende FassungRichtlinien10.10.2008

1. Gegenstand 1.1. Unzüchtigkeit Nach der Rechtsansicht des OGHRechtsprechung liegt der Tatbestand der Unzüchtigkeit nur vor, wenn von sog. harter Pornographie gesprochen werden kann. Das ist der Fall bei exzessiv aufdringlichen Wiedergaben realer Sexualakte und bei Darstellungen von sexuellen Gewalttätigkeiten sowie bei Unzuchtsakten mit…

LRL 2012 Rz 204–20710.5. Verfahrensrechtliche Folgen der Prüfung auf Gemeinschaftsebene bzw. der Sphäre der Gesellschafter
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

10.5. Verfahrensrechtliche Folgen der Prüfung auf Gemeinschaftsebene bzw. der Sphäre der Gesellschafter 10.5.1. Einkunftsquelle bei Gesellschaft, nicht jedoch bei allen Gesellschaftern Rz 204: Ein Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine Feststellung von Einkünften unterbleibt, ist ein Grundlagenbescheid im Sinne des § 188…

ZK-0220Einleitung
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

  Die Arbeitsrichtlinie ZK-0220 (Zollrechtliche Entscheidungen, Bewilligungen und Rechtsbehelfe) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus…