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EStR 2000 Rz 5979–598319.5.4.5 Realteilung
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

19.5.4.5 Realteilung Rz 5979: Sind die Voraussetzungen des Art. V UmgrStG nicht gegeben und ist folglich das UmgrStG nicht anwendbar ("verunglückte Realteilung"), kommt es§ 24 Abs. 7 EStG 1988 für alle Gesellschafter zur Vollaufdeckung der stillen Reserven (§ 24 AbsAnwendung. 7 EStG 1988…

KStR 2013 Rz 1470–147426.3.4 Steuerpflichtige Zusammenschlüsse und Realteilungen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Basis, uU Fehlen eines positiven Verkehrswerts hinsichtlich des übertragenen Vermögens, Gegenleistung nicht ausschließlich in Form von Gesellschafterrechten, Nichtvorliegen einer in- oder ausländischen übernehmenden Mitunternehmerschaft) oder b) wenn bei Realteilungen die Voraussetzungen des § 27 UmgrStG nicht vorliegen (beispielsweise bei Nichtvorliegen eines Teilungsvertrages, Nichtvorliegen einer Teilungs-Mitunternehmerbschaft…

UmgrStR 2002 Rz 1509–15255. Realteilungen (Art. V UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…beteiligt waren. Das Aufgehen eines übertragenen Vermögens in einem bereits bestehenden Betrieb ist unschädlich. Wird ein Betrieb (Teilbetrieb) zerschlagen oder werden lediglich einzelne Gegenstände des Betriebsvermögens auf einen Gesellschafter überführt, liegt keine Realteilung im Sinne des Art. V UmgrStG vor. Dies gilt auch dann, wenn…

UmgrStR 2002 Rz 1628–16435.5. Sonstige Rechtsfolgen der Realteilung (§ 31 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

5.5. Sonstige Rechtsfolgen der Realteilung (§ 31 UmgrStG) 5.5.1. Arbeitsverhältnisse Rz 1628: Sofern der Nachfolgeunternehmer Dienstnehmer arbeitsrechtlich übernimmt, tritt bezüglich der Lohnabgaben "Gesamtrechtsnachfolge" ein (§ 41 UmgrStG). Der Übergang der Abfuhrverpflichtungen von der übertragenden Personengesellschaft auf den Nachfolgeunternehmer erfolgt nicht rückwirkend, sondern im Falle…

UmgrStR 2002 Rz 1526–15355.1.7. Erfordernis eines Teilungsvertrages
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

5.1.7. Erfordernis eines Teilungsvertrages Rz 1526: § 27 Abs. 1 UmgrStG setzt als Grundlage für die Vornahme einer Realteilung den Abschluss eines schriftlichen Teilungsvertrages (Gesellschaftsvertrages) voraus. Dieses Rechtsgeschäft muss nicht ausdrücklich als Teilungsvertrag bezeichnet werden, es muss aber klar erkennbar sein, dass es sich…

EStR 2000 Rz 179–1852.7 Gewinnermittlungszeitraum (§ 2 Abs. 5 bis 7 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

… 189 Abs. 1 Z 1 UGB ("verdeckte" Kapitalgesellschaft, zB GmbH & Co KG), die nicht Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielt und hinsichtlich des aus einer Realteilung hervorgehenden Betriebes, wenn der Nachfolgeunternehmer gemäß § 189 Abs.2 Z 2 UGB als Rechtsnachfolger rechnungslegungspflichtig ist. Steuerpflichtige, die nicht unter…

EStR 2000 Rz 6623–662822.4.2 Veräußerung, Anschaffung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Darunter fallen insbesondere die Umwandlung von schlichtem Miteigentum in Wohnungseigentum und umgekehrt, soweit sich die (wirtschaftlichen) Eigentumsverhältnisse nicht ändern (siehe Rz 6627a), die Realteilung von Grundstücken (siehe Rz 6627); Bei der Eigentumsübertragung von Grundstücken oder Grundstücksteilen im Rahmen der Aufteilung des ehelichen (partnerschaftlichen) Gebrauchsvermögens und…

EStR 2000 Rz 1405–14065.5.9.6 Charakter der Fünfzehntelabsetzung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…IV UmgrStG) mit Buchwertfortführung sind die ZehntelbeträgeFünfzehntelbeträge vom bisherigen Gebäudeeigentümer weiterzuführen (UmgrStR 2002 Rz 1453); bei Realteilungen (Art. V UmgrStG) mit Buchwertfortführung sind die Zehntelbeträge von dem das Gebäude übernehmenden Nachfolgeunternehmer fortzuführen (UmgrStR 2002 Rz 1621). Wird ein instand gesetzter Gebäudeteil in weiterer Folge durch…

UStR 2000 Rz 49–561.1.1.11.5. Umwandlungen
geltende FassungRichtlinien05.12.2017

…gemäß § 11 Abs. 3 UmgrStG, Einbringungen (§ 12 UmgrStG) gemäß § 22 Abs. 3 UmgrStG, Zusammenschlüsse (§ 23 UmgrStG) gemäß § 26 Abs. 1 Z 2 UmgrStG, Realteilungen (§ 27 UmgrStG) gemäß § 31 Abs. 1 Z 2 UmgrStG, Spaltungen (§ 32 UmgrStG) gemäß § 38 Abs. 3 UmgrStG, Steuerspaltungen (§ 38a UmgrStG) gemäß …

UmgrStR 2002 Rz 1564–15735.1.12. Erfordernis einer Gegenleistung
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

5.1.12. Erfordernis einer Gegenleistung 5.1.12.1. Allgemeines Rz 1564: Die Realteilung ist ungeachtet der gesellschaftsrechtlichen Verankerung ein tauschartiger Vorgang, der sich ertragsteuerlich von einem rechtsgeschäftlichen Veräußerungsvorgang insofern unterscheidet, als der ausscheidende Mitunternehmer nicht mit Geld und/oder anderen Wirtschaftsgütern der Mitunternehmerschaft…

UmgrStR 2002 Rz 1545–15635.1.10. Erfordernis eines teilungsfähigen Vermögens
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

5.1.10. Erfordernis eines teilungsfähigen Vermögens 5.1.10.1. Allgemeines Rz 1545: Die Vornahme einer nach Art. V UmgrStG begünstigten Realteilung setzt voraus, dass das zu übertragende Vermögen im Sinne des §§ 27 Abs. 2 (bzw. Abs. 3) UmgrStG 27 Abs. 2 UmgrStG am…

EStR 2000 Rz 5718–572018.4 Umgründungen außerhalb des UmgrStG (§ 24 Abs. 7 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…15/0197). Rz 5719: Fällt die gesellschaftsvertragliche Übertragung von (Teil-)Betrieben oder Mitunternehmeranteilen nicht unter Art. IV oder V UmgrStG (verunglückter Zusammenschluss oder verunglückte Realteilung), ist der Veräußerungsgewinn auf den nach dem UmgrStG maßgeblichen Stichtag zu beziehen. Im Falle einer nicht unter das UmgrStG fallenden…

UmgrStR 2002 Rz 1576–15855.2.2.3. Zu übertragender Betrieb
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Verbindung der beiden keine zusätzliche Mitunternehmerschaft (siehe Rz 1301), so dass die Zerlegung des Rechenwerkes und die getrennte Bilanzierung der Gesellschaften nicht als Auflösung oder Realteilung einer Mitunternehmerschaft zu werten sind. 5.2.2.3.2. Betriebsübertragung durch eine bilanzierende Mitunternehmerschaft auf einen bilanzierenden Nachfolgeunternehmer …

UmgrStR 2002 Rz 1598–16185.3. Steuerliche Bewertung des zu übertragenden Vermögens (§ 29 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…steuerliche Teilungsbilanz tatsächlich erstellt wurde. Bei nach dem 30.6.2025 unterfertigten Realteilungen kann für die Übermittlung der Teilungsbilanz im Falle der Firmenbuchzuständigkeit die Möglichkeit der Upload-Funktion im Rahmen der elektronischen Anzeige in FinanzOnline genützt werden (siehe auch Rz 838). Außerhalb der Firmenbuchzuständigkeit (Finanzamtszuständigkeit…

UmgrStR 2002 Rz 1644–16576. Spaltungen (Art. VI UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…wird, und grundsätzlich die Gesellschafter der spaltenden Körperschaft Anteile an der neuen oder übernehmenden Körperschaft erhalten. Die Spaltung ist das Gegenstück zur Realteilung auf Ebene der Körperschaften. Die von Art. VI UmgrStG erfassten Spaltungen (siehe Rz 1645) kennen die Unterarten der Auf- und Abspaltung, je…

EStR 2000 Rz 689–6944.5 Wechsel der Gewinnermittlung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…hinsichtlich des aufgewerteten Teilwertes. Zum Zusammenschluss gemäß Art. IV UmgrStG und zur Realteilung gemäß Art. V UmgrStG siehe UmgrStR 2002 Rz 1393 ff und 1579 ff. 4.5.2 Übergangsgewinn Rz 690: Die Totalgewinngleichheit wird bei einem Wechsel der Gewinnermittlungsart durch die Ermittlung eines Übergangsgewinnes…

EStR 2000 Rz 717–7254.5.3 Zeitpunkt und Erfassung des Übergangsgewinnes
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…Rz 818 ff), eines Zusammenschlusses gemäß Art. IV UmgrStG (UmgrStR 2002 Rz 1394 ff) oder einer Realteilung gemäß Art. V UmgrStG (UmgrStR 2002 Rz 1582) im Anschluss an die letzte laufende mit dem Umgründungsstichtag endende Gewinnermittlungsperiode zum Wechsel der Gewinnermittlungsart zu jener nach § 4 Abs…

EStR 2000 Rz 5075–509515.1.8 Forstwirtschaft
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Eine Aufwandskürzung gemäß § 20 Abs. 2 EStG 1988 ist nicht vorzunehmen, da kein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen steuerfreien Förderungen und Aufwendungen besteht. 15.1.8.1 Realteilung von Forstbetrieben Rz 5077: Art. V und Art. VI UmgrStG enthalten eine auf Forstbetriebe bezogene Teilbetriebsfiktion (§ 27 Abs…

EStR 2000 Rz 5831–584719.1.3 Zuordnung zu den Einkunftsarten
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Verbindung keine zusätzliche Mitunternehmerschaft. Die Zerlegung des Rechenwerkes der Unternehmenseinheit in eine getrennte Bilanzierung der Gesellschaften ist nicht als Auflösung oder Realteilung einer Mitunternehmerschaft zu werten. Fassung ab Einkünftefeststellung 2011: Im Anwendungsbereich der Einkommensteuer kommt einer "Unternehmenseinheit" keine Bedeutung zu (vgl. VwGH 25.10.2001…

EStR 2000 Rz 5898–590619.2.3 Verfahren
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…gemäß § 188 BAO nur für jenes Rumpfwirtschaftsjahr des Bestehens der Gesellschaft stattzufinden. Auf die besonderen Bestimmungen des Zusammenschlusses iSd Art. IV UmgrStG und der Realteilung iSd Art. V UmgrStG wird hingewiesen. Rz 5902: Eine Feststellung gemäß § 188 BAO erfolgt nur für jene Einkünfte, die aus…